Nochmal Blockfrost
Verfasst: 25.08.2011, 21:59
Hallo liebe Leute,
ich bin erstmalig am
06.10.2008 -31.12.2008
wegen der gleichen Krankheit Krankgeschrieben worden.Vom
08.04.2009-17.05.2009
war ich deshalb zur Reha.Vom
16.12.2009 - 07.02.2011
habe ich wieder wegen dieser Krankheit Krankengeld bezogen.
Da das Krankengeld ausgesteuert war, bin ich an die Agentur für Arbeit verwiesen worden, d.h. seit
08.02.2011
dort in Leistungsbezug ohne weitere Krankschreibungen. Ich habe mich hier dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung gestellt, auch weil ich Angst hatte vom Amt kein Geld mehr zu bekommen und in die Sozialhilfe zu fallen. Die Belehrungen des Amtes können einem ja schon Angst machen.
Nun befürchte ich das mein Leiden immer noch nicht ausgeheilt ist und sich dieses wieder verschlechtert.
Im abschließendem Schreiben stand das das k-Geld zum 07.02.11 eingestellt wird.
Weiterhin heist es der 3 Jahres Zeitraum beginnt für mich am 06.10.2008.
Dazu noch ein Formular fürs Amt.
Meine Frage:
Habe ich ab 06.10.2011 wieder Anspruch auf volle 78 Wochen Krankengeldbezug?
Oder ist dies nur Anteilig für die Zeit der ersten Krankschreibung
(3 Monate).
Gibt es noch irgendwas zu beachten, mit was muss ich rechnen?
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Gruß Jens
ich bin erstmalig am
06.10.2008 -31.12.2008
wegen der gleichen Krankheit Krankgeschrieben worden.Vom
08.04.2009-17.05.2009
war ich deshalb zur Reha.Vom
16.12.2009 - 07.02.2011
habe ich wieder wegen dieser Krankheit Krankengeld bezogen.
Da das Krankengeld ausgesteuert war, bin ich an die Agentur für Arbeit verwiesen worden, d.h. seit
08.02.2011
dort in Leistungsbezug ohne weitere Krankschreibungen. Ich habe mich hier dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung gestellt, auch weil ich Angst hatte vom Amt kein Geld mehr zu bekommen und in die Sozialhilfe zu fallen. Die Belehrungen des Amtes können einem ja schon Angst machen.
Nun befürchte ich das mein Leiden immer noch nicht ausgeheilt ist und sich dieses wieder verschlechtert.
Im abschließendem Schreiben stand das das k-Geld zum 07.02.11 eingestellt wird.
Weiterhin heist es der 3 Jahres Zeitraum beginnt für mich am 06.10.2008.
Dazu noch ein Formular fürs Amt.
Meine Frage:
Habe ich ab 06.10.2011 wieder Anspruch auf volle 78 Wochen Krankengeldbezug?
Oder ist dies nur Anteilig für die Zeit der ersten Krankschreibung
(3 Monate).
Gibt es noch irgendwas zu beachten, mit was muss ich rechnen?
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Gruß Jens