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Pflegegeld beantragen nach Tod des Gepflegten

Verfasst: 25.08.2011, 15:01
von Steg
Hallo, Forumsmitglieder!

Ich habe ein Jahr lang meinen schwerst-krebskranken Vater versorgt, weil ich nicht wollte, dass ein Pflegedienst ins Haus kommt. Dafür habe ich mich 12 Monate beurlauben lassen, um 24 Stunden Zeit für ihn zu haben. Mein Vater ist vor drei Monaten zu Hause in meinen Armen gestorben. Ich habe mich während der sehr belastenden Pflegezeit leider nicht um Dinge wie Pflegegeld usw. gekümmert. Und somit auch keinen Antrag gestellt. Ich wusste gar nicht, dass meine Leistung statt der eines Pflegedienstes natürlich auch bezahlt wird. Daher habe ich jetzt erst bei der Versicherung meines Vaters (KKH) einen Antrag auf Pflegegeld für meinen Vater und Rentenbeiträge für mich gestellt. Der wurde natürlich gleich mit einem Einzeiler abgelehnt, weil verstorben. Ist das wirklich das Ende, oder lohnt es sich gegen diesen Bescheid anzukämpfen? Gibt es eine neutrale Schiedstelle oder sowas, die man anrufen kann? Die Tatsachen, dass ich beurlaubt war, dass mein Vater sich nicht selbst versorgen konnte, dass ich 24 Stunden um ihn herum war und ihn gepflegt habe, sind alle belegbar.

Danke für jegliche Tipps!
Steg

Verfasst: 25.08.2011, 18:22
von Phil_HM
Hallo Steg,

ich muss dich leider enttäuschen...

Pflegeleistungen sind Antragsleistungen. Im SGB XI §33 ist es geregelt, dass Versicherte die Leistungen frühestens ab Monatsbeginn des Antrages erhalten können.

Hast du evtl. schon einmal vorher telefonisch einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt bzw. nach Leistungen der Pflegeversicherung angefragt? Denn ein schriftlicher Antrag ist nicht zwingend notwendig, es reicht auch ein formloser Antrag...

Meiner Meinung bestehen ansonsten keine Chancen.

Verfasst: 25.08.2011, 20:35
von hammer62
Sorry, auch ich sehe hier keine Chance. Ist eine Antragsleistung mit Begutachtung und die Frist ist abgelaufen....

Verfasst: 25.08.2011, 20:39
von Nassauer
Ist dein Vater nie begutachtet worden?
Hatte er keine Pflegestufe?
Wenn ja, dann hattest du doch zwangläufig mit dem MDK zu tun.
Aus meinem Arbeitsalltag in der ambulanten Altenpflege (früher mal) kenne ich es so, dass der MDK bei der Begutachtung auf solche Dinge hingewiesen hat.

Hat dir keiner gesagt, was du beantragen kannst?

LG N.

Verfasst: 26.08.2011, 10:17
von kronk
Das wollte ich auch gerade fragen: War er schon in einer Pflegestufe? Denn dann fand ja bereits eine Begutachtung statt. Diese ist zwingend und rückwirkend ja nun gar nicht mehr möglich. Da sehen ich auch keine Chance rückwirkend für eine Jahrl lang noch leistungen erstattet zu bekommen.

Wurde die Abwesenheit beim Arbeitgeber offiziell als Pflegezeit in Anspruch genommen oder "nur" ein Jahr "Auszeit aus privaten Gründen"? Aber selbst das spielt keine Rolle mehr.

Bei der Steuer müßte man es aber zumindest geltend machen können...