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Verfasst: 25.08.2011, 10:34
von leonardo
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Verfasst: 25.08.2011, 11:09
von nabo1979
So einen Regelung ist mir nicht bekannt. Bei uns ist es ganz egal wann man den Auszahlschein abgibt. Was soll der Sinn sein, dass er genau nach einem Monat da sein soll?
Verfasst: 25.08.2011, 11:20
von leonardo
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Verfasst: 25.08.2011, 12:24
von Herby2011
Hallo leonardo,
bei Deiner Frage spielen zwei unterschiedliche Faktoren eine Rolle.
Es gibt Kassen, die einen festen Zahlungszeitraum vorgeben (wollen), z.B. in Deinem Fall 1 Monat/ 30 Tage. Das ist grundsätzlich völlig unproblematisch.
Das hat dann aber nichts mit dem "wenn ich einen Tag zu spät beim Arzt war, macht die Kasse Probleme" oder "vorsätzlich in eine Falle locken" zu tun. Denn das bezieht sich lediglich auf die Dauer der AU, die Dein Arzt dir bescheinigt hat. Wenn Dein Arzt dich z.B. bis zum 31.08. au geschrieben hat, musst Du bis zum 31.08. beim Arzt gewesen sein, um Deine AU zu verlängern. Probleme bekommst Du nur, wenn Du erst nach dem 31.08. zum Arzt gehst und der dich weiter au schreibt.
Also: KG wird immer bis zum Ausstellungsdatum des letzten Auszahlscheines gezahlt, auf Wunsch der Kasse kann dies im 30-Tage-Rythmus erfolgen. Hier geht es also um einen Zeitraum in der Vergangenheit.
Auf der AU wird der Zeitraum deiner weiteren AU (also ein Datum in der Zukunft) vermerkt. Bis zum letzten Tag dieser bescheinigten AU musst Du für eine Verlängerung beim Arzt gewesen sein.
Gruß und gute Besserung
Herby
Verfasst: 25.08.2011, 13:49
von leonardo
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Verfasst: 25.08.2011, 14:16
von nabo1979
Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht, vielleicht steh ich auf dem Schlauch?!
Bei welcher Kasse bist du? Vielleicht kann dir ja hier ein Mitarbeiter dieser Kasse diesen Auszahlschein erklären.
Bei uns steht ein Datum bei "Vorgestellt am" und dann gibt es noch ein Feld wo der Arzt seinen Stempel setzt und unterschreibt, dort steht in der Regel das gleiche Datum wie beim Vorstelltag und bis zum Vorstelltag wir KG gezahlt.
Wieso sollten dir 5 Tage gestrichen werden wenn du nicht nach 30 Tagen sondern erst nach 35 Tagen zum Arzt gehst?!
Für mich nicht nachvollziehbar.
Vielleicht hast du das auch falsch verstanden, weil ja da steht
AB DEM, das bedeutet ja das es auch später sein kann:
Ab dem xx.xx.xxxx vom behandelnden Arzt zu bestätigen.
Verfasst: 25.08.2011, 17:22
von DennyCrane
leonardo hat geschrieben:Hallo Herby,
der Arzt schreibt mich nicht in die Zukunft AU.
Sondern quasi rückwirkend, indem er seine Unterschrift mit dem Datum der Unterschrift auf den Auszahlschein setzt.
Das Stimmt nicht ganz! Das AU-Endedatum liegt immer in der Zukunft. Die Kassen dürfen nur nicht in die Zukunft auszahlen, da es sich ja nur um ein voraussichtliches Datum handelt.
Aus diesem Grund wird dein Krankengeld immer bis dem Tag ausgezahlt, an dem du in der Praxis warst für den zurückliegenden Zeitraum bis zu deinem letzten Besuch beim Arzt vor ein paar Wochen.
Es handelt sich nur um eine vereinfachung für beide Seiten: du musst nicht jede Woche den Auszahlschein ausstellen lassen und die Kasse muss nicht jede Woche zahlen (Arbeitsaufwand). Natürlich kannst nur du bestimmen, wann du den Schein ausfüllen lassen willst (natürlich innerhalb der AU-Zeit). So ist es jedenfalls bei uns.
Verfasst: 25.08.2011, 20:31
von Gesundheit
Ich kenn es auch so, dass dort steht "ab dem..." - ob du nach 30 oder 35 tagen zum Arzt gehst, spielt keine Rolle. Die Auszahlung erfolgt bis zum Datum der Unterschrift an dem der Schein unterschrieben wurde. Genau so ist es, wenn du den ZS schon nach 20 Tagen beim Arzt vorlegst, dann gibts das Geld eben nur für 20 Tage statt 30. Also immer für den zurückliegenden Zeitraum. Die Ärzte schreiben ganz häufig gar kein Ende-Datum drauf sondern auch "offen", "bis auf Weiteres" o.ä.
Gehalt vom AG oder Leistungen vom Arbeitsamt bekommt man ja i.d.R. auch 1x im Monat und nicht wöchentlich.
Dass man genau im Anschluss wieder zum Arzt muss, damit es keine zeitliche Lücke gibt, kenn ich nur in den ersten 6 Wochen der Gehaltsfortzahlung.
Mach dir da also mal keine Gedanken darum, dass es eine böse Falle ist
Verfasst: 02.09.2011, 17:39
von der_Tobster
Gesundheit hat geschrieben:
Dass man genau im Anschluss wieder zum Arzt muss, damit es keine zeitliche Lücke gibt, kenn ich nur in den ersten 6 Wochen der Gehaltsfortzahlung.
Mach dir da also mal keine Gedanken darum, dass es eine böse Falle ist
Falsch!
Es ist definitiv eine Falle! Ich dachte ähnlich wie du und die Sprechstundenhilfe meines Arztes auch! Leider ist mir dann folgendes passiert:
http://www.krankenkassenforum.de/update ... t5181.html
Die Krankenkassen nutzen wirklich alle Möglichkeiten um Geld zu sparen, da wird auf nichts und niemanden Rücksicht genommen und erst recht nicht auf die Versicherten!
Verfasst: 02.09.2011, 19:20
von Czauderna
der_Tobster hat geschrieben:Gesundheit hat geschrieben:
Dass man genau im Anschluss wieder zum Arzt muss, damit es keine zeitliche Lücke gibt, kenn ich nur in den ersten 6 Wochen der Gehaltsfortzahlung.
Mach dir da also mal keine Gedanken darum, dass es eine böse Falle ist :)
Falsch!
Es ist definitiv eine Falle! Ich dachte ähnlich wie du und die Sprechstundenhilfe meines Arztes auch! Leider ist mir dann folgendes passiert:
http://www.krankenkassenforum.de/update ... t5181.html
Die Krankenkassen nutzen wirklich alle Möglichkeiten um Geld zu sparen, da wird auf nichts und niemanden Rücksicht genommen und erst recht nicht auf die Versicherten!
Hallo,
also von einer Falle würde ich da auch nicht schreiben wollen - wohl aber
von einer "versicherten feindlichen" Auslegung eine bestimmten BSG-Urteils, welches, gerade bei Arbeitslosen so manche Kasse dazu veranlasst solche "Lücken" zu nutzen um die Krankengeldzahlung einzustellen und damit sogar auch erst mal sogar die Mitgliedschaft zu beenden.
Hier denke ich, ist es so gelaufen, dass der "Fehler" bei Arzt lag als er
am 19.08. den Auszahlschein ausfüllte bzw. bestätigten - da er wusste, dass
er in Urlaub geht, hätte er auf dem Auszahlschein klar und deutlich vermerken müssen, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht und erst ein neuer Arzt/Patient-Kontakt zu einem entsprechend späteren Termin stattfinden könne.
Dann ist für uns als Kasse die Sachlage klar - der Versicherte ist weiterhin arbeitsunfähig und wir bekommen zur gegebenen Zeit einen neuen Auszahlschein.
Die Kasse hier hat wahrscheinlich sich diese "fehlende" Ergänzungen auf dem Auszahlschein zu Nutze gemacht und den Fall deshalb beendet -
Dagegen hilft nur eines - Widerspruch, schriftlich und zwar auch durch den Arzt,
der der Kasse die Sache mit seiner Abwesenheit klar und deutlich schreiben muesste.
Gruss
Czauderna