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Freie Auswahl der KK nach Aufenthalt im Ausland?

Verfasst: 24.08.2011, 12:19
von Fi82
Hallo!

Ich war von Dezember 06 bis Januar 08 in Braunschweig bei einer Krankenkasse versichert. Bin dann im Januar 08 in die Schweiz gezogen und habe die Krankenkasse in Deutschland gekündigt (war freiwillig versichert). In der Schweiz war ich dann bei einer Schweizer Krankenkasse versichert von Januar 08 bis März 09. Danach bin ich wieder nach Deutschland gezogen und habe mir eine neue Krankenkasse gesucht....

Nun meine Frage: Ich habe ja, wie man weiter unten nachlesen kann, ein Problem mit meiner damaligen Krankenkasse. Habe gestern mit der zuständigen Person telefoniert und die wollte mich irgendwie ausfragen über meine neue Krankenkasse. Es war so, dass sie zum Schluss meinte, ich hätte mich, nachdem ich wieder nach Deutschland gezogen bin, bei ihnen versichern müssen, weil irgendwas mit der Kündigung wohl nicht stimmt (habe aber gekündigt- per Telefon und nochmals via Brief!). Stimmt es, dass ich mich wieder hätte versichern müssen bei meiner alten Krankenkasse? Habe ich, wenn ich vom Ausland komme, nicht wieder die freie Auswahl einer Krankenkasse??? Die Mitarbeiterin hat mir schon so n bisschen Angst gemacht- vorallem will ich nie wieder bei der anderen Krankenkasse versichert sein.... :roll:

Verfasst: 24.08.2011, 22:52
von heinrich
warst Du in der Schweiz gesetzlich oder privat versichert

habe ich das richtig verstanden, dass bis März 2009 in der Schweiz warst und
dann seit März oder evt. April 2009 wieder in Deutschland bist
UND SEITDEM N I C H T mehr versichert bist

Verfasst: 25.08.2011, 11:15
von Fi82
In der Schweiz gibt es kein "gesetzlich" oder "privat" versichert. Es gibt die sog. Grundversicherung, die jeder haben muss.

Ich war von Januar 2008 bis März 2009 in der Schweiz und war dort auch bei meiner alten Krankenkasse aus der Schweiz versichert. Als ich dann Ende März 2009 wieder nach Deutschland gezogen bin, habe ich meine alte Schweizer Krankenkasse gekündigt und habe sofort mir hier in Deutschland eine neue gesucht. Ich hatte also in dieser Zeit durchgängig Versicherungsschutz.

Verfasst: 26.08.2011, 13:34
von heinrich
als du ab März/April 2009 wieder eine neue KK in Deutschland hattest.

Welchen Status hatte diese Versicherung:
freiwillige Versicherung
Pflichtversicherung als
Arbeitnehmer
ALG I oder II

oder Bürgerversicherung (Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 GB V).

Verfasst: 27.08.2011, 15:13
von Fi82
Ich bin, seit ich wieder in Deutschland bin, freiwillig versichert, da ich arbeitssuchend bin (beziehe kein ALG, daher musste ich mich freiwillig versichern lassen).

Verfasst: 28.08.2011, 14:13
von heinrich
du brauchst (mit dieser freiwilligen Versicherung) NICHT zu der alten (deutschen) KK zurück.

Dies wäre nur im Fall einer Bürgerversicherung (Mitgliedschaft nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V) der Fall gewesen.

Verfasst: 29.08.2011, 12:07
von Fi82
Gut, danke für die Info! Da bin ich sehr erleichert :).