Höchstbezugsdauer von Krankengeld
Verfasst: 23.08.2011, 09:56
Liebe Leser,
ich habe große Schwierigkeiten das Verhalten meiner Krankenkasse nachzuvollziehen.
Sach- und Problemlage:
Ich erhalte seit 14.06.2010 Krankengeld. Jetzt teilt mir die TK mit, dass die Höchstbezugsdauer erreicht sei.
Mir werden 55 Tage (seit 2008) angerechnet, in denen ich arbeitsunfähig war und vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erhalten habe. Also kein Krankengeld. Hier ist mein erstes Problem: Wenn mein Anspruch gegenüber der Krankenkasse 78 Wochen Krankengeldbezug sind, verstehe ich nicht, warum mir diese Zeiten angerechnet werden. Zumal es sich nicht um ein und dieselbe Krankheit handelt.
Wer entscheidet eigentlich, ob es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt? Werden psychische Probleme alle in einen Topf geworfen. Also wenn ich in 2008 unter Unwohlsein und Ermüdung litt (F 53) ist das doch etwas anderen als wenn ich 2010 mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (F 43.1) diagnostiziert werde.
Vielleicht weiss jemand eine Lösung.
liebe Grüsse
Sanka
ich habe große Schwierigkeiten das Verhalten meiner Krankenkasse nachzuvollziehen.
Sach- und Problemlage:
Ich erhalte seit 14.06.2010 Krankengeld. Jetzt teilt mir die TK mit, dass die Höchstbezugsdauer erreicht sei.
Mir werden 55 Tage (seit 2008) angerechnet, in denen ich arbeitsunfähig war und vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erhalten habe. Also kein Krankengeld. Hier ist mein erstes Problem: Wenn mein Anspruch gegenüber der Krankenkasse 78 Wochen Krankengeldbezug sind, verstehe ich nicht, warum mir diese Zeiten angerechnet werden. Zumal es sich nicht um ein und dieselbe Krankheit handelt.
Wer entscheidet eigentlich, ob es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt? Werden psychische Probleme alle in einen Topf geworfen. Also wenn ich in 2008 unter Unwohlsein und Ermüdung litt (F 53) ist das doch etwas anderen als wenn ich 2010 mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (F 43.1) diagnostiziert werde.
Vielleicht weiss jemand eine Lösung.
liebe Grüsse
Sanka