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Bindungsfrist an alte KK? Wie lange?

Verfasst: 22.08.2011, 17:32
von piepenhahn
Hallo,

während meiner Arbeitslosigkeit war ich pflichtversichert in meiner KK. Nach Ablauf von ALG I (bekomme kein Harz 4), bin ich im März 2011
bei der KK meiner Frau familienversichert worden. Wir waren beide in der gleiche KK.
Meine Frau ist dann zu einer anderen KK gewechselt und hat für uns beide bei der alten KK rechtzeitig drei Monate vorher, gekündigt. Neuer Versicherungsbeginn bei der neuen KK: 1 .8.2011.
Wir bekamen auch beide eine Bestätigung und neue Versicherungskarten.
Am 01.07.2011 habe ich eine neue Anstellung gefunden und habe dort natürlich auch gesagt, das ich zur Zeit noch bei der KK x versichert bin, ab dem 01.08.2011 aber bei der KK y.
Bei meiner Frau hat das problemlos geklappt, nur bei mir meinte die neue KK, es liege noch eine Bindungswirkung mit der alten KK vor.
wie lange geht denn diese Bindungsfrist?
wann kann ich denn in die KK meiner Frau wechseln?
gibt es Sonderkündigungsfristen zb. bei erneuter Erhöhung des Zusatzbeitrages?
Vielen Dank!
Gruß
Piepenhahn

Verfasst: 22.08.2011, 17:42
von Krankenkassenfee
Hallo,
dumm gelaufen. Mit Beginn der eigenen Mitgliedschaft zum1.7.hättest Du Mitglied der Kasse y werden können. Hast Dich aber für Kasse x entschieden, auch wenn Du es eigentlich anders wolltest. Man kann nämlicher Mitgliedschaften kündigen, und nicht Familienversicherungen. Für Dich geltennun 18 Monate Bindungsfrist, es sei denn, die Kasse erhöht den Zusatzbeitrag. Dann kannst Du mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.

LG, Fee

Verfasst: 23.08.2011, 08:20
von nabo1979
Du hast bis zu 14 Tage nach Beginn einer Beschäftigung Zeit dir eine Krankenversicherung auszusuchen (wenn du aus der Fami kommst). Wenn du dein Wahlrecht nich in Anspruch nimmst, also keinen Mitgliedsantrag bei der Kasse deiner Wahl unterschreibst, bleibst du automatisch bei deiner letzten Kasse.
Dies hast du wohl versäumt...

Somit beginnt deine Bindung mit dem ersten Tag deiner Beschäftigung und erst nach 18 Monaten kommst du da wieder raus - Ausser ZB (wie mein Vorredner bereits erwähnt hat).