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Selbstständig - Student - Nebenkosten -

Verfasst: 22.08.2011, 10:53
von gitarrero100
Hi,

ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil ich einen Sachverhalt habe, den ich im Internet so nirgends gefunden habe.

Da, ich ab September wieder zur Schule gehe und ich derzeit noch selbstständig bin (Musiklehrer, Musiker) und diese Tätigkeit auch weiterhin auf abgespecktem Niveau betreibe, kommt natürlich auch bei mir die Frage der Krankenversicherung auf.

Momentan bin ich bei der Künstlersozialkasse gemeldet und zahle ohnehin schon etwas weniger... Was sehr praktisch ist.
Da man aber bis 25 Jahre in der Familienkasse verbleiben kann, liegt dies sehr nahe aufgrund der "Nullkosten"

So wie ich im Internet ein paar Std recherchiert habe, darf ich als Student auf selbstständiger Basis 365 Euro verdienen (bzw. 400 Euro), wenn ich in der Familienkasse verbleiben will.
D. h. ich könnte einen Umsatz erzielen von 4380 Euro, ohne dass mir etwas geschieht.
Leider sieht die Situation anders aus und ich werde diesen Umsatz mit meiner Unterrichtstätigkeit und meiner Musikkapelle um ein 3 faches sprengen. Das mag zwar als Student schön und gut sein, wenn man Kohle hat, aber die FKK sieht das sicher anders...
Mein Musikunterricht wird sich auf max. 10 Std. beziehen.
Die Musikkapellengeschichte bezieht sich pro Tag meist auf 12. Std Arbeitszeit bei unregelmäßigen Auftritten.
Da es hier aber um den Umsatz geht und nicht um das Einkommen, tritt hier bei mir folgende Frage auf:

Da ich noch einige Abschreibungen und nach wie vor Unkosten habe, dürfte sich die Sache normal so runterdrücken lassen, dass ich unter den 365 Euro bin.

Unter Unkosten verstehe ich:
- Fahrtkosten zur Schule, zu Auftritten
- Instrumente und Equipment
- Schulmaterial
- Zweitwohnsitz Wohnung und deren Kosten
- und lauter solche Scherze halt...

Mal angenommen ich habe einen Jahresumsatz von 15.000 Euro (was vermutlich sehr wahrscheinlich sein wird) und Unkosten von ca. 12.000 Euro. D. h. es bleibt mir als Differenz 3000 Euro Reingewinn.
Sprich 250 Euro bleiben pro Monat über.

Nimmt die Krankenkasse das so hin oder verweilen die auf meinem Gesamtumsatz?
Von der KSK weiß ich, dass die nach dem Einkommen fragen und nicht nach dem Umsatz.

Als kleine Zusatzinfo:
- ich bin 22 Jahre alt
- ledig, keine Kinder
- kein Musikstudent!


Falls jemand diesen Sachverhalt klären kann, dann wäre ich sehr dankbar und gebe eventuell ein Eis aus :D 8)

Gruß Gitarrero100

Verfasst: 22.08.2011, 12:03
von nabo1979
Die Krankenkasse muss dich nach deinem Steuerbescheid einstufen, also das was unter dem Punkt Einkommen steht. Alles andere ist da nicht relevant.

Wenn dein Einkommen bei 15.000 € liegt wirst du als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft, bedeutet 327,68 € für KV und PV.

Du kannst auch einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen, wenn dein mtl. Einkommen unter 1277,50 € liegt, dies würde dann einen Beitrag von 218,46 € für KV und PV bedeutet.

Aber kostenfreie Fami in deinem Fall definitiv nicht.

Wenn du natürlich deine Selbstständigkeit zurückfährst, dass dein Einkommen unter 365 € liegt, kannst du ja als Schüler noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung bleiben.

Verfasst: 22.08.2011, 14:41
von GerneKrankenVersichert
Nabo, mach dich doch bitte mal über die Besonderheiten der Künstlersozialkasse schlau, bevor du hier einen Künstler ganz normal bei der Kasse einstufen möchtest.

@Gitarrero: Für die Frage der Familienversicherung ist nicht nur dein Einkommen relevant, sondern auch die Frage, ob du als hauptberuflich Selbständiger anzusehen bist. Da kommt es auf dein Einkommen, deine wöchentliche Arbeitszeit und einiges andere an. Hast du denn schon einen Steuerbescheid? Wichtig sind die Einnahmen, die du lt. Steuerbescheid erzielst.

Verfasst: 22.08.2011, 15:54
von nabo1979
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...Besonderheiten der Künstlersozialkasse schlau, bevor du hier einen Künstler ganz normal bei der Kasse einstufen möchtest.
Sorry, aber deinen Einwand kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen :?: :shock:

Verfasst: 22.08.2011, 17:11
von GerneKrankenVersichert
Der Mindestbeitrag bei der Künstlersozialkasse ist wesentlich niedriger.
Mindestbeitrag zur Krankenversicherung (Beitragssatz 15,5 % : 2 = 7,75 % + 0,45 %): 34,92 €
Höchstbeitrag zur Krankenversicherung (Beitragssatz 15,5 % : 2 = 7,75 % + 0,45 %): 304,42 €
Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung: 4,15 € (mit Kind)
5,22 € (ohne Kind)
Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung: 36,20 € (mit Kind)
45,48 € (ohne Kind)

Die Zahlenangaben in € beziehen sich auf den vom Versicherten zu tragenden monatlichen Beitragsanteil. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden mindestens nach einem Einkommen von 5.110,00 € pro Jahr, entsprechend 425,83 € monatlich, und höchstens nach einem Einkommen von 44.550,00 €, entsprechend 3.712,50 € monatlich, berechnet.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... a9796a6140

Verfasst: 22.08.2011, 22:35
von gitarrero100
Hi,

danke für die bisweiligen Antworten...

Ja, in der KSK zahlt man sehr wenig. Das ist richtig.

Das mit dem Steuerbescheid ist so eine Sache... Allen voran, weil die Schule im September losgeht und ich die letzten 8 Monate selbstständig gearbeitet habe...
Es wäre unlogisch, wenn ich den Einkommenssteuerbescheid von beispielsweise 2009 oder 2010 hernehme.
Der von 2011 wird ja auch erst 2012 im Frühling fertig.

Ich hänge somit etwas in der Luft.
Auf eventuelle Nachzahlungen bin ich auch nicht sonderlich scharf...
BTW: Hinzu kommt ebenfalls noch die Sache des Kindergeldes!
Die Grenze liegt bei Einkommen + Bezüge bei 8004 Euro.
Krankenversicherung und Kindergeld rückwirkend zu zahlen wäre sicherlich kein Spaß.


Die nächsten Tage werde ich mich wohl noch einmal mit meinem Steuerberater und der Krankenkasse ausseinandersetzen müssen.

Wobei mir noch einfällt, dass die mindesteinkommensgrenze (also das was am Schluss übrig bleibt) seit 2004 bei 3900 Euro liegt um von der KSK versichert zu werden.
Steht so auf der Website der KSK.

Das wird noch ein spannendes Thema für mich...
:lol:

Verfasst: 23.08.2011, 12:10
von Bully
gitarrero100 hat geschrieben:
Wobei mir noch einfällt, dass die mindesteinkommensgrenze (also das was am Schluss übrig bleibt) seit 2004 bei 3900 Euro liegt um von der KSK versichert zu werden.
Hallo,

ja, allerdings darf diese Mindestverdienstgrenze, von Nicht-Berufsanfängern innerhalb von 6 Jahren zweimal unterschritten werden.

Gruß Bully