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Arzt bescheinigt Arbeitsfähigkeit - MDK bescheinigt AU

Verfasst: 19.08.2011, 16:00
von Gast
Hallo,

die Situation ist schon etwas merkwürdig:

Ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen, der letzte Bezugstag war der 20.7.11. An diesem Tag war ich auch beim Arzt und dieser hat auf dem Auszahlschein bescheinigt, dass der 20.7.11 der letzte Tag der AU ist.

Ich bin selbständig und habe meine Tätigkeit ab dem 21.07.11 wieder ausgeübt. [b]Mit Brief vom 17.08.11 erhalte ich die Nachricht der Krankenkasse, dass noch Arbeitsunfähigkeit über den 20.07.11 hinaus besteht. Dies hätte der medizinische Dienst der Krankenversicherung [/b]festgestellt, denn: Mit Auszahlschein vom 11.07.11 wird von dem Arzt bescheinigt, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht absehbar ist, bzw. mindestens bis zum 11.8.11 andauert. Ja, dies ist auch korrekt, aber der Arzt hat eben seine Beurteilung geändert.
Und genau diese nachträgliche Korrektur und Beendigung der AU zum 20.7.11 ist für den MDK nicht nachvollziehbar. Begründung: Eine chronische Erkrankung kann nicht nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsfähigkeit einhergehen.

Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann der medizinische Dienst dies überhaupt nachträglich beurteilen, wenn ich meine Tätigkeit wieder aufgenommen habe und auch Einkommen erzielt habe?

Ich habe die Krankenkasse schon angerufen, sie rückt nicht vom Urteil des MDK ab. Nach ihren Akten dauerte die AU bis zum 11.08.11 an.
Es hätte aber keine sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, wenn ich ab dem 21.07.11 wieder erwerbstätig gewesen bin.

Frage: Darf man als Selbständiger arbeiten wenn man noch krank geschrieben ist?

Und warum hat die Krankenkasse Interesse daran, dass ich über den 20.07.11 hinaus bis zum 11.08.11 arbeitsunfähig bin, wenn ich kein Krankengeld erhalte?

Wozu dieses Ganze?
Kann mich der MDK daran hindern zu arbeiten?


Viele Grüße - charles

Verfasst: 19.08.2011, 16:35
von Vrori
Hallo,

vielleicht hat das etwas mit der 3-Jahres-Frist für diese Erkrankung zu tun?

weißt du, welche 3-Jahres-Frist für diese Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wurde?

Gruß
V.

3-Jahresfrist/ MDK beurteilt mich als AU

Verfasst: 19.08.2011, 17:11
von Gast
Hallo Vrori,

die Krankheit hat am 09.06.2009 begonnen. Ich sehe hier aber keinen direkten Zusammenhang. Vorher hat es in den lezten 10 Jahren überhaupt keine AU gegeben.

Der Sachbearbeiter in der Krankenkasse hat mir am Telefon gesagt, dass er bzw. die Krankenkasse und der MDK es für [b]dubios [/b]halten, dass ich mit Beendigung des Krankengeldanspruchs unmittelbar wieder arbeitsfähig bin.

Sollte ich und der behandelnde Arzt der getroffenen Beurteilung des MDK widersprechen, dass ich (wie der behandelnde Arzt am 11.7.11 bescheinigt hat) erst am 12.8.11 wieder arbeitsfähig bin (heute ist der 19.8.11, ich arbeite seit dem 21.7.11 wieder und bin auch nicht erneut AU), dann könnte es sein, dass der MDK dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommt, nämlich:

Die AU hat dann evtl. garnicht bis zum 20.07.11 bestanden und es könnte sein, dass dann von mir Krankengeldzahlungen zurückgefordert werden.

Also, werde ich in kauf nehmen, dass ich bis zum 11.8.11 in den Krankenkassenakten als arbeitsunfähig vermerkt bin.
Pflichtbeiträge zur gesetzl. Rentenversicherung, gesetzl. Krankenkasse und Pflegeversicherung zahle ich seit dem 21.7.11.

Was soll der Stress der Krankenkasse?

Wie ist das Zusammenwirken von bestehender AU und Arbeitsaufnahme bei Selbständigen zu beurteilen?

Und wie sieht es hier mit der rückwirkenden Wirkung der Beurteilung durch den MDK aus? Ich habe ja erst am 18.8.11 erfahren, dass der MDK
mich für den Zeitraum 21.7.11 bis 11.8.11 als arbeitsunfähig beurteilt.


Grüße - charles

Verfasst: 19.08.2011, 18:31
von Peter_10
Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung von der Materie... bitte erlaube mir dennoch meine Meinung zu sagen.

Für mich als Laien ergeben sich da nur 2 Möglichkeiten:

1. Möglichkeit:
Du hast verdammtes Glück, dass deine Arbeitsfähigkeit mit Beendigung der 78 Wochen Bezugszeit wieder hergestellt wurde.

Meine persönliche Meinung wäre dazu:
Herzlichen Glückwunsch und danke dem Herrn. Soviel Glück hat nicht jeder.


2. Möglichkeit
Du hast deine KK eine ganze Zeit lang verarscht und bist ein Grund dafür, dass die KK es wirklich kranken Menschen so schwer machen.
Du warst aber gleichzeitig so dämlich, die Bezugszeit voll auszuschöpfen und wunderst dich, dass die KK und der MDK deinen Krankheitsverlauf bzw. deine plötzliche Genesung für dubios halten.
Du bist fest davon überzeugt, dass alle doof sind, ausser Mutti.

Meine persönliche Meinung wäre dazu:
Deine ganze Geschichte sollte überprüft werden und du müsstest alles zu unrecht erhaltenes KRG zurückzahlen und obendrauf solltest du noch eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen.



Ich vermute mal, dass in Kürze einige Schwierigkeiten auf dich zukommen werden. Weil, so oder so, dubios klingt das allemal.
Das sollte dir auch einleuchten.
Weiterhin würde ich dir empfehlen den Arzt zu wechseln.
Mann kann ja nach genau 3 Wochen wieder gesund sein... oder nach 6 oder 12, 36 oder auch pünklich nach 78 Wochen. Eine Frist gibt es da sicherlich nicht.
Aber auch wenn es da keine Fristen gibt ist doch wohl abzusehen, dass diese Story höchstwahrscheinlich kein Happy End findet. Zumindest nicht von heute auf morgen.

Verfasst: 19.08.2011, 20:53
von GerneKrankenVersichert
Ich nehme mal an, dass die Krankenkasse sich bei dieser Räuberpistole für die Zukunft absichern möchte. Denn die Vermutung liegt nahe, dass du pünktlich nach weiteren 78 Wochen wieder für die nächsten 78 Wochen krank sein wirst und Krankengeld beanspruchen möchtest. Und um dies dann zu erhalten, musst du mindestens 6 Monate arbeitsfähig gewesen sein. Also muss die Krankenkasse dir nachweisen, dass du tatsächlich nicht arbeitsfähig im Sinne der AU-Richtlinien warst.

P. S. @ Peter: Ich tippe auf die Möglichkeit 2, da es für Charles bereits im März klar war, dass er nach der Leistungsunterbrechung vier Monate später wieder als Publizist arbeiten kann. An die Geschichte deiner Frau kann ich mich noch gut erinnern und verstehe deinen Groll sehr gut.

Verfasst: 20.08.2011, 09:17
von Aha
@charles1: Ich habe selten soviel Dreistigkeit erlebt... Überleg es dir mal genau - wo würden wir denn da hinkommen?

Und genau aus diesem Grund muß die Krankenkasse solche Dinge überprüfen. Der Topf wäre nämlich sonst noch schneller leer. :x

Verfasst: 20.08.2011, 11:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

der Beitrag von Peter_10 trifft den Nagel au den Kopf. Ich habe selten so lachen müssen, wie es treffend formuliert war.

Und ganz sicher ist die Kasse nicht so blöd wir Du meinst. Sie wird gucken, dass Du das Ganze nicht noch mal mit einer neuen Krankheit in Kürze abziehst.

Schon dreist insgesamt und es hier auch noch so zu schreiben. Und genau das ist der Grund, warum Kassen immer genauer hingucken. Und dann vielleicht auch mal den Falschen in der Mangel haben - bedauerlicherweise.

LG, Fee

MDK bescheinigt AU

Verfasst: 20.08.2011, 14:23
von Gast
Hallo,

die Situation ist einfach so, dass ich wirklich 78 Wochen krank gewesen bin und vom behandelnden Arzt, den ich nicht wechseln möchte auch weiterhin für arbeitsunfähig erklärt werde, wenn ich dies möchte. Bei mir handelt es sich um eine schwere psychische Erkrankung.

Ich wurde noch nie vom MDK persönlich untersucht, meine Akte aber mehrmals vom MDK beurteilt.

Der Sachbearbeiter in der KK meinte, dass wenn mein Arzt und ich
der jetzigen Beurteilung des MDK nicht widerspreche - wolle er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Teilweise waren Eure Kommentare so, dass ihr scheinbar garnicht wisst, was es bedeutet krank zu sein.

Ich bin jetzt wieder seit einem Monat erwerbstätig (auch wenn ich offiziell durch den MDK bis zum 11.8.11 als arbeitsunfähig beurteilt wurde) und heilfroh darüber und hoffe dies auch durchhalten zu können. Mein Alptraum: ich klappe morgen wieder zusammen. Und: Ich wünsche keinem meine physischen und psychischen Schmerzen der letzten 1,5 Jahre.

Ich habe einen Antrag auf berufliche Rehabilitation/Umschulung bei der DRV Bund gestellt, weil ich laut Gutachten meinen jetzigen Beruf auch bei Arbeitsfähigkeit nur noch 3-6 Stunden ausüben kann. Der Antrag wurde leider abgelehnt.

Grüße - charles

Bin neu hier

Verfasst: 22.08.2011, 15:09
von carleen
Hallo Charles,

ich bin neu hier im Forum und lese mich ein wenig ein.

Ich kann den Sachverhalt auch nicht ganz geistig nachvollziehen.

Ansonsten: Menschen mit degenerativen und chronischen Erkrankungen führen alles andere als ein geniesserisches Leben, sehen wenig Perspektive etc. und § 46 SGB V -Krankengeld - muss Dir einen gewissen Sozialversicherungsschutz geben.

Eigentlich habe ich mit dem MDK insofern gute Erfahrungen gemacht, als dieser im Sinne des Patienten entscheidet.
Ich finde es gemein, dass man Dir hier im Forum irgendwelche Schwierigkeiten prognostiziert. An Deiner Stelle würde ich mir aber überlegen, ob Du nicht die KK wechselst.

LG - carleen

Re: Bin neu hier

Verfasst: 22.08.2011, 16:56
von ratte1
carleen hat geschrieben:Eigentlich habe ich mit dem MDK insofern gute Erfahrungen gemacht, als dieser im Sinne des Patienten entscheidet.
Ich finde es gemein, dass man Dir hier im Forum irgendwelche Schwierigkeiten prognostiziert.
Sorry, aber das ist nicht gemein, sondern realistisch.
carleen hat geschrieben:An Deiner Stelle würde ich mir aber überlegen, ob Du nicht die KK wechselst.
Weshalb? Welchen Vorteil hat das für den TE?

MfG
ratte1

Re: Bin neu hier

Verfasst: 22.08.2011, 17:32
von Paule
carleen hat geschrieben:An Deiner Stelle würde ich mir aber überlegen, ob Du nicht die KK wechselst.
Da würde sich die neue Kasse aber freuen :wink:
@carleen: Thread ganz gelesen?