Krankengeldbezug - Ablauf 78 Wochen - mehrere Krankheiten
Verfasst: 19.08.2011, 12:49
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir mit einer auskunft weiterhelfen.
Mein mann wurde am 01.04.2010 auf Grund einer Schulterverletzung krank geschrieben – 6 wochen entgeltfortzahlung durch das arbeitsamt (da er arbeitssuchend gemeldet war), ab dato krankengeldbezug durch die krankenkasse. Ab 25.10. war er für 4 wochen gesund geschrieben, ab 25.11. wieder arbeitsunfähig auf grund der anderen schulter – bezüglich der schultererkrankungen wurde er vom chirurgen krank geschrieben. Während dieser kranschreibung wurde er wiederum vom orthopäden auf eine bandscheibenerkrankung als arbeitsunfähig eingestuft – die weiterhin läuft. Nun ist der zeitraum der 72 bzw. 78 wochen des krankengeldbezuges bald vorbei.
Nun meine Fragen:
o Wie verhält es sich mit der kurzzeitigen gesundschreibung werden ihm die 4 wochen verlängert ?
o Welchen anspruch hat er, wenn der zeitraum vom 78 wochen abgelaufen ist ? sozialamt ? die einschränkungen werden weiter gegeben sein, daher ist eine geundschreibung auf grund der arbeitsvermittlung ungünstig.
o Ich habe gelesen, dass nach 6 monaten beschäftigung bzw. arbeitssuchend gemeldet beim arbeitsamt, ein eneuerter anspruch auf 78 wochen krankengeldbezug besteht – auch für die bandscheibenerkrankung-für die er noch nicht 78 wochen anspruch hatte ?
Viele fragen, ich hoffe dass jemand meinen sachverhalt und meine fragen versteht und mir eine antwort geben kann.
Herzlichen dank im voraus.
ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir mit einer auskunft weiterhelfen.
Mein mann wurde am 01.04.2010 auf Grund einer Schulterverletzung krank geschrieben – 6 wochen entgeltfortzahlung durch das arbeitsamt (da er arbeitssuchend gemeldet war), ab dato krankengeldbezug durch die krankenkasse. Ab 25.10. war er für 4 wochen gesund geschrieben, ab 25.11. wieder arbeitsunfähig auf grund der anderen schulter – bezüglich der schultererkrankungen wurde er vom chirurgen krank geschrieben. Während dieser kranschreibung wurde er wiederum vom orthopäden auf eine bandscheibenerkrankung als arbeitsunfähig eingestuft – die weiterhin läuft. Nun ist der zeitraum der 72 bzw. 78 wochen des krankengeldbezuges bald vorbei.
Nun meine Fragen:
o Wie verhält es sich mit der kurzzeitigen gesundschreibung werden ihm die 4 wochen verlängert ?
o Welchen anspruch hat er, wenn der zeitraum vom 78 wochen abgelaufen ist ? sozialamt ? die einschränkungen werden weiter gegeben sein, daher ist eine geundschreibung auf grund der arbeitsvermittlung ungünstig.
o Ich habe gelesen, dass nach 6 monaten beschäftigung bzw. arbeitssuchend gemeldet beim arbeitsamt, ein eneuerter anspruch auf 78 wochen krankengeldbezug besteht – auch für die bandscheibenerkrankung-für die er noch nicht 78 wochen anspruch hatte ?
Viele fragen, ich hoffe dass jemand meinen sachverhalt und meine fragen versteht und mir eine antwort geben kann.
Herzlichen dank im voraus.