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Sabbatjahr in Costa Rica - KV in Deutschland?

Verfasst: 18.08.2011, 23:12
von Stecki
Hallo liebes Forum,

meine Freundin und ich werden im November ein Sabbatjahr in Costa Rica beginnen. Eine private KV für Costa Rica haben wir bereits im Blick. Was passiert aber mit unserer KV hier in Deutschland?

1. Frage:
Während des Sabbatjahrs werde ich weiterhin monatlich ein halbes Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen, d. h. ich habe einen regulären Halbtagsvertrag (keine Entsendung!) und liege dann unterhalb der Bemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber und meine KK sagen, ich müsse in Deutschland gesetzlich versichert sein. Aber warum denn? Ich bin nicht in Deutschland und verfüge über eine KV in Costa Rica. Dann wäre ich ja doppelt versichert.

2. Frage:
Meine Freundin hat ihren Job gekündigt und ist arbeitslos, wenn es los geht. Was genau bringt eine Anwartschaft, die ihr die KK angeboten hat? Sie wird auch arbeitslos sein, wenn wir zurückkommen. Die KK muß sie doch wieder aufnehmen, oder nicht?

3. Frage:
Was müssen wir sonst noch beachten?

Für Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

Grüße, Stecki

Re: Sabbatjahr in Costa Rica - KV in Deutschland?

Verfasst: 19.08.2011, 12:00
von nabo1979
Stecki hat geschrieben: 1. Frage:
Während des Sabbatjahrs werde ich weiterhin monatlich ein halbes Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen, d. h. ich habe einen regulären Halbtagsvertrag (keine Entsendung!) und liege dann unterhalb der Bemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber und meine KK sagen, ich müsse in Deutschland gesetzlich versichert sein.

Aber warum denn? Ich bin nicht in Deutschland und verfüge über eine KV in Costa Rica. Dann wäre ich ja doppelt versichert.

Genau, deshalb nicht notwendig. Einfach der Kasse mitteilen, ab wann du im Ausland bist und dann wenn du wieder da bist wirst du ja wieder über AG oder AfA angemeldet!
2. Frage:
Meine Freundin hat ihren Job gekündigt und ist arbeitslos, wenn es los geht. Was genau bringt eine Anwartschaft, die ihr die KK angeboten hat? Anwartschaft ist bzgl. KV nicht mehr notwendig, da du immer zurück in die GKV kommst , nur in Bezug auf die Vorversicherungszeit wäre eine Anwartschaft evt. anzuraten. Es gibt allerdings immer noch gerne Mitarbeiter die eine Anwartschaftsversicherung "verkaufen".Wichtig ist in jedem Falle eine Pflegeversicherung.

Sie wird auch arbeitslos sein, wenn wir zurückkommen. Die KK muß sie doch wieder aufnehmen, oder nicht?

Ja, jeder der wieder versicherungspflichtig ist, kommt wieder in die GKV!

Verfasst: 19.08.2011, 12:39
von Czauderna
Hallo,
die Auskunft des Arbeitgebers und der kasse ist korrekt - Denk mal, wie du zu diesem Sabbat-Jahr gekommen bist, doch sicher durch ein Arbeitszeitmodell, oder liege ich da falsch - wenn sich daraus ergibt, dass du ein Jahr nicht arbeiten musst aber trotzdem Gehalöt beziehst, dann bist du auch während dieses Jahres
krankenversicherungspflichtig, ergo ändert sich an deiner Krankenversicherung in Deutschland nichts., du zahlst auch weiterhin Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wie gesagt, dies alles nur unter der Voraussetzung dass dieses Jahr durch ein Arbeitszeitmodell quasi "eingearbeitet" wurde.
Etwas anderes ist es bei einer bestehenden freiwilligen Versicherung - hier macht
die Weiterführung der Versicherung in Deutschland keinen Sinn, da wäre ggf. eine Anwartschaftsversicherung ratsam, dazu sollte sich aber auf jeden Fall erstmal mit der Kasse in Verbindung gesetzt werden.
Man kann auch ohne Anwartschaft auskommen, denn nach Rückkehr nach Deutschland ist ein Beitritt zu alten Kasse auf jeden Fall wieder möglich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.08.2011, 12:43
von Herby2011
Hallo Stecki, hallo nabo,

Zur 1. Frage:
Das sehe ich anders: Durch einen regulären Halbtagsvertrag bei einem deutschen Arbeitgeber besteht Sozialversicherungspflicht in Deutschland, egal wo die Person sich dann aufhält. Das ist vergleichbar mit Grenzgängern, die z.B. in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten - für sie besteht in den Niederlanden Sozialversicherungspflicht, sie zahlen dort Beiträge und sind dort versichert. Auch wenn sie in Deutschland wohnen. Oder in Holland lebende Personen, die in Deutschland arbeiten. Sie sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem Beschäftigungsort, nicht nach dem Wohnort.
Wenn man sich dann in einem Land ohne Sozialabkommen aufhält, wie hier Costa Rica, ist in der Tat eine zusätzliche Versicherung für den Aufenthalt in diesem Land notwendig.

Zur 2. Frage:
Da stimme ich nabo zu, sofern die Freundin aktuell in der GKV versichert ist.

Gruß
Herby

Sabbatjahr in Costa Rica - KV in Deutschland?

Verfasst: 20.08.2011, 22:10
von Stecki
Vielen Dank für die Antworten! Das war hilfreich für uns.

Wegen Pflegeversicherung muss ich nochmal nachfragen: Die KK meiner Freundin sagt bzgl. Vorversicherungszeiten, es würde reichen, wenn man in den letzten 10 Jahren min. 2 Jahre eingezahlt hätte. Das trifft auf meine Freundin zu. Somit kann sie doch auch ein Jahr ohne Beiträge auskommen, oder?

Grüße, Stecki