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Kassenbeiträge in der Elternzeit

Verfasst: 18.08.2011, 21:15
von Aline
Hallo,

ich werde im Jahr 2011 die Bemessungsgrenze überschreiten und ab 2012
freiwillig in der Gesetzlichen versichert sein. (Angestellte)

Ich weiss aber jetzt schon, dass ich 2012 mehrere Monate in Elternzeit gehen werde und wegen des Gehaltsausfalls eigentlich gleich wieder unter die Bemessungsgrenze falle.

Werde ich von meinem Arbeitgeber 2012, soweit er von der Elternzeit Kenntnis hat, gar nicht erst in die freiwillige Versicherung verwiesen?

Für mich wäre wichtig aus der Pflichtversicherung heraus in den Mutterschutz / Elternzeit zu kommen, da ich in der Pflichtversicherung während der Elternzeit ja beitragsfrei bin, als freiwillig versicherte muss ich aber Beiträge bezahlen! (nicht verheiratet, daher kein Anspruch auf Familienversicherung)

Reicht es, wenn ich meine Elternzeit ende diesen Jahres in meiner Firma anmelde? Rechnet diese dann automatisch den Verdienst des neuen Jahres schon abzüglich der Monate, in denen ich kein Gehalt beziehe, und lässt mich in der Pflichtversicherung?

Zählt das Elterngeld zur Beitragsbemessungsgrenze?

Angenommen ich würde in den Monaten 2012, in denen ich noch arbeite,
40.000 Euro verdienen und würde noch zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld und Mutterschutzgeld bekommen, habe ich dann mit den 50.000 Gesamt die Bemessungsgrenze überschritten, oder werden nur die 40.000 Gehalt angerechnet?

Vielen Dank

Aline

Zusatz:

Könnte ich theoretisch jetzt Teilzeit für die Monate beantragen in denen ich 2012 in Elternzeit gehen möchte und damit meine 49500 Euro senken und 2012 in der gesetzlichen bleiben und im Januar 2012 dann für genau den "Teilzeitzeitraum" Elternzeit nehmen?

Wenn ich im ersten Monat nach dem Mutterschutz einmalig 401 Euro verdiene, bin ich dann für die restlichen Monate Elternzeit in denen ich gar nicht arbeite beitragsfrei?

Vielen Dank nochmal!

Verfasst: 20.12.2011, 16:24
von kg
Hallo,
bin zufällig noch auf die unbeantwortete Frage gestoßen, da ich ehe im Elterngeldforum unterwegs bin.
Also, wenn eine freiwillige KV gegeben ist, sind auch während Elterngeld/Elternzeit Beiträge zu leisten. Das hat das BSG bereits 2004 entschieden. Es gibt auch noch ein neueres Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, in dem auch festgestellt wurde, dass die Regelung nicht gegen die Verfassung bzw. EU-Recht verstößt.
Was aber gemacht werden kann, dass die Arbeitszeit kurz vor Beginn des Mutterschutzes soweit reduziert wird, das das Einkommen dann unter die auf den Monat umgerechneten JAE-Grenze fällt. Dann kommt man in die Pflichtversicherung und daraus ergibt sich dann die Beitragsfreiheit nach § 192 SGB V.
Die von Dir angedachte Vorgehensweise kann m.E. nicht funktionieren!

Gruß kg

Vielen Dank für die Antwort!

Verfasst: 20.12.2011, 16:50
von Aline
Hallo,

vielen Dank für die Auskunft. Das klingt plausibel und kompetent.

Ein frohes Fest und einen guten Rutsch wünsche ich Ihnen.


Viele Grüße

Aline :D

Verfasst: 21.12.2011, 22:40
von GKV-Noob
In diesen Fällen besteht meines Erachtens trotz Elternzeit auch beitragsfreiheit, wenn ein fiktiver Anspruch auf Familienversicherung besteht (Mitgliedschaft des Ehemanns). Ansonsten wäre bei der freiwilligen Versicherung als Arbeitnehmer während der Elternzeit Beiträge zu entrichten.