Kassenbeiträge in der Elternzeit
Verfasst: 18.08.2011, 21:15
Hallo,
ich werde im Jahr 2011 die Bemessungsgrenze überschreiten und ab 2012
freiwillig in der Gesetzlichen versichert sein. (Angestellte)
Ich weiss aber jetzt schon, dass ich 2012 mehrere Monate in Elternzeit gehen werde und wegen des Gehaltsausfalls eigentlich gleich wieder unter die Bemessungsgrenze falle.
Werde ich von meinem Arbeitgeber 2012, soweit er von der Elternzeit Kenntnis hat, gar nicht erst in die freiwillige Versicherung verwiesen?
Für mich wäre wichtig aus der Pflichtversicherung heraus in den Mutterschutz / Elternzeit zu kommen, da ich in der Pflichtversicherung während der Elternzeit ja beitragsfrei bin, als freiwillig versicherte muss ich aber Beiträge bezahlen! (nicht verheiratet, daher kein Anspruch auf Familienversicherung)
Reicht es, wenn ich meine Elternzeit ende diesen Jahres in meiner Firma anmelde? Rechnet diese dann automatisch den Verdienst des neuen Jahres schon abzüglich der Monate, in denen ich kein Gehalt beziehe, und lässt mich in der Pflichtversicherung?
Zählt das Elterngeld zur Beitragsbemessungsgrenze?
Angenommen ich würde in den Monaten 2012, in denen ich noch arbeite,
40.000 Euro verdienen und würde noch zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld und Mutterschutzgeld bekommen, habe ich dann mit den 50.000 Gesamt die Bemessungsgrenze überschritten, oder werden nur die 40.000 Gehalt angerechnet?
Vielen Dank
Aline
Zusatz:
Könnte ich theoretisch jetzt Teilzeit für die Monate beantragen in denen ich 2012 in Elternzeit gehen möchte und damit meine 49500 Euro senken und 2012 in der gesetzlichen bleiben und im Januar 2012 dann für genau den "Teilzeitzeitraum" Elternzeit nehmen?
Wenn ich im ersten Monat nach dem Mutterschutz einmalig 401 Euro verdiene, bin ich dann für die restlichen Monate Elternzeit in denen ich gar nicht arbeite beitragsfrei?
Vielen Dank nochmal!
ich werde im Jahr 2011 die Bemessungsgrenze überschreiten und ab 2012
freiwillig in der Gesetzlichen versichert sein. (Angestellte)
Ich weiss aber jetzt schon, dass ich 2012 mehrere Monate in Elternzeit gehen werde und wegen des Gehaltsausfalls eigentlich gleich wieder unter die Bemessungsgrenze falle.
Werde ich von meinem Arbeitgeber 2012, soweit er von der Elternzeit Kenntnis hat, gar nicht erst in die freiwillige Versicherung verwiesen?
Für mich wäre wichtig aus der Pflichtversicherung heraus in den Mutterschutz / Elternzeit zu kommen, da ich in der Pflichtversicherung während der Elternzeit ja beitragsfrei bin, als freiwillig versicherte muss ich aber Beiträge bezahlen! (nicht verheiratet, daher kein Anspruch auf Familienversicherung)
Reicht es, wenn ich meine Elternzeit ende diesen Jahres in meiner Firma anmelde? Rechnet diese dann automatisch den Verdienst des neuen Jahres schon abzüglich der Monate, in denen ich kein Gehalt beziehe, und lässt mich in der Pflichtversicherung?
Zählt das Elterngeld zur Beitragsbemessungsgrenze?
Angenommen ich würde in den Monaten 2012, in denen ich noch arbeite,
40.000 Euro verdienen und würde noch zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld und Mutterschutzgeld bekommen, habe ich dann mit den 50.000 Gesamt die Bemessungsgrenze überschritten, oder werden nur die 40.000 Gehalt angerechnet?
Vielen Dank
Aline
Zusatz:
Könnte ich theoretisch jetzt Teilzeit für die Monate beantragen in denen ich 2012 in Elternzeit gehen möchte und damit meine 49500 Euro senken und 2012 in der gesetzlichen bleiben und im Januar 2012 dann für genau den "Teilzeitzeitraum" Elternzeit nehmen?
Wenn ich im ersten Monat nach dem Mutterschutz einmalig 401 Euro verdiene, bin ich dann für die restlichen Monate Elternzeit in denen ich gar nicht arbeite beitragsfrei?
Vielen Dank nochmal!