Hallo,
in einem anderen thread schrieb ich ja schon das die KK mein Krankengeld eingestellt hat weil der MDK nach Aktenlage entschieden hat das ich arbeitsfähig bin.
Dagegen wurde Widerspruch erhoben, das Verfahren läuft noch.
Muss die KK in der Zeit weiter KG zahlen bis endgültig entschieden ist?
lg laemmchen
Krankengeld eingestelt - Widerspruch - weiterzahlen??
Moderator: Czauderna
Hallo,
da streiten sich die Geister - es gibt da ein Rundschreiben des BVA an die
ihm unterstellten Kassen wonach dort die Auffassung vertreten wird, dass bei einem Widerspruch zur Einstellung des Krankengeldes bzw. Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, eben dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, also das Krankengeld bis zu Entscheidung des Widerspruchsausschusses weiter gezahlt werden soll. Das sehen die Kassen aber ganz anders und die, die
der Länderaufsicht unterstellt sind, sowieso.
Lange Rede kurzer Sinn - das mit dem Weiterzahlen des Krankengeldes, das wird
sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Gruss
Czauderna
da streiten sich die Geister - es gibt da ein Rundschreiben des BVA an die
ihm unterstellten Kassen wonach dort die Auffassung vertreten wird, dass bei einem Widerspruch zur Einstellung des Krankengeldes bzw. Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, eben dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, also das Krankengeld bis zu Entscheidung des Widerspruchsausschusses weiter gezahlt werden soll. Das sehen die Kassen aber ganz anders und die, die
der Länderaufsicht unterstellt sind, sowieso.
Lange Rede kurzer Sinn - das mit dem Weiterzahlen des Krankengeldes, das wird
sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Gruss
Czauderna