aussteuerung nach 78 wochen-und nun? therapiekosten!?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
veilchen
Beiträge: 17
Registriert: 28.02.2011, 20:08

aussteuerung nach 78 wochen-und nun? therapiekosten!?

Beitrag von veilchen » 16.08.2011, 20:22

hallo zusammen,

ich brauche doch nochmal rat...

nach längerer zeit in der ich einiges probiert habe um gesund zu werden ist es nun soweit...

gerade habe ich die zustellurkunde geöffnet, ich werde in einigen wochen ausgesteuert, gleichzeitig endet mein versicherungsschutz.
das war mir gar nicht so bewusst!
was bedeutet das für mich?
will mich die AOK dann nicht mehr, auch wenn ich alg1 beantrage?
kann ich dem widersprechen?
bin ich noch 1monat "nachversichert"?
nimmt mich eine andere versicherung ohne weiteres auf?

ich bin nun endlich in einer ambulanten klinik zur therapie.
diese läuft über 10 wochen,geht also über die aussteuerung!!!
was ist mit den kosten?

ich habe eine zahnzusatzversicherung bei der dkv die an die mitgliedschaft gebunden ist, fällt die weg wenn ich gekündigt werde?
sollte ich schnell noch die zähne machen lassen??

ich habe eigentlich geplant während der 3tage/woche die wiedereingliederung anzugehen, hat das irgendwelche auswirkungen auf die beantragung von alg1?

ich habe nach einem widerspruch beim versorgungsamt wegen schwerbehinderung nun 40% anerkannt bekommen.
hat dies auswirkungen auf irgendwas?
sollte ich eine befristete erwerbsminderungsrente beantragen?


:?:


ratlos...

veilchen

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 16.08.2011, 21:03

Hallo,

zunächst einmal endet im sozialversichtlichen Sinn Dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Tag der Aussteuerung. Und logisch somit auch theoretisch Dein Versicherungsschutz.
Die meisten beantragen dann ALG 1 (solltest Du auch sofort machen / Fristen) und sind dann im Anschluss daran über das Arbeitsamt versichert. Dann läuft alles problemlos weiter, auch die Tagesklinik, Psychotherapie und sonst was.
Nachversicherung gibt es nicht, es gibt einen nachgehenden Leistungsanspruch, der wiederum zieht aber nicht, wenn Du z.B. über den Ehegatten familienversichert werden könnest.

Nun mal zum Schreiben der AOK. Es ist ein Bescheid, der auch die rechtlichen Folgen aufzählen muss. Ich kenne ähnliche Schreiben anderer Krankenkassen, insofern würde ich da nichts reininterpretieren. Allerdings kannst Du auch davon ausgehen, dass Du mit den hohen Leistungsausgaben nicht der Top-Kunde der AOK bist und sie nicht weinen, falls Du kündigst. So ist es nun mal.

Zum Thema Wiedereingliederung: Sofern die den Zeitpunkt der Aussteuerung übersteigt, dann musst Du das mit dem Arbeitsamt klären.

LG, Fee

P.S. Teilweise Erwerbsminderungsrente kannst Du natürlich beantragen, ob Du sie bekommst steht auf einem anderen Blatt.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.08.2011, 21:06

Hallo,
nein, das was da abläuft ist ganz normal - mit dem letzten Tag der Krankengeldzahlung endet auch die jetzige Pflichtmitgliedschaft bei der Kasse. Das bedeutet, ab dem Folgetag muss eine neue Mitgliedschaft her.
Du nimmst das Schreiben deiner Kasse und gehst damit zum Arbeitsamt und beantragst dort Arbeitslosengeld, welches du ab dem Tag nach Ende der
Krankengeldzahlung erhälst. Damit bleibt auch deine Mitgliedschaft nahtlos bei deiner Kasse erhalten denn du bist krankenversicherungspflichtig aufgrund des Leistungsbezugs. Leistungsmässig läuft alles nahtlos weiter wie bisher, Krankengeld ausgenommen (für die jetzige Erkrankung).
Auch an deiner Zusatzversicherung ändert sich nichts.
Gruss
Czauderna

veilchen
Beiträge: 17
Registriert: 28.02.2011, 20:08

Beitrag von veilchen » 16.08.2011, 23:06

hallo fee, hallo czauderna,

vielen vielen dank für die zügigen antworten!
:D

ich bin beruhigt und werde mir schleunigst einen algI-antrag besorgen.
leider soll es in hh die unart geben menschen wie mich erstmal ins algII abschieben zu wollen...ich werde schriftlich nach $125 sgb III leistungen beantragen, richtig??
kann mir jemand diesen absatz 1 mit den doppelt und dreifachen verneinungen mal übersetzen?in meinem hirn ist gerade ein knoten :oops:

später werde ich persönlich vorsprechen. ich bin derzeit nicht so belastbar mich mit einem arge-mitarbeiter auseinander zu setzen, falls dieser es darauf anlegen solle...

muss ich sonst noch etwas machen?oder beachten?

die arge fodert mich ja auf einen antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation oder zur teilhabe am arbeitsleben zu stellen, was genau fällt da drunter?
ich habe z.b. eine reha beantragt, aber dies wurde aufgrund eines stationären aufenthaltes vor ca 4 wochen auf eis gelegt, jetzt bin ich ja teilstationär in behandlung und muss mal erfragen ob dieser nun wieder bearbeitet wird. mein arbeitgeber will mir zur wiedereingliederung einen weniger belastenden arbeitsplatz zur verfügung stellen.

was kann ich noch machen?

ist es eigentlich wirklich so dass man aufgrund eines rentenbezuges später nachteile hat?

vg!
veilchen

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 17.08.2011, 17:08

Hallo,

bei uns in NRW reicht es sich erst mal telefonsich zu melden (Frist) oder am Schalter den Antrag aubzuholen und dort zu melden.
Wenn Du Ansprüche auf ALG 1 hast, warum solltest Du denn nach ALG 2 verwiesen werden? Dagegen wwürde ich mich wehren! Es gibt Erwerbslosenforen im Netz, da kann man Dir sicher auch Tipps geben.

Was die Rente angeht, ich habe nur gehört, dass bei Neufällen die Erwerbsminderungsrente mit Eintritt des Regel-Altersrente-Alters nicht mehr in eine Altersrente umgewandelt wird, also in der Höhe der EM-Rente weitergezahlt wird. Aber da kenne ich mich nicht mit aus und empfehle Dir eine Rentenberatung bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung.

LG, Fee

Antworten