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Krankengeld gestrichen

Verfasst: 16.08.2011, 14:36
von laemmchen
Hallo,

ich leide seit letztem Jahr an Fibromyalgie und den daraus resultierenden Symptomen. Diese haben sich in den letzten Monaten stark verstärkt.

Seit Ende Februar bin ich krankgeschrieben. Seit 1.4.2011 bekomme ich nun Krankengeld. Aufgrund der Fehlzeiten wurde mir zum 31.03.2011 gekündigt.

Seitdem ich nun Krankengeld bekomme werde ich fast alle 14 Tage von meinen SB der Bkk angerufen und gefragt was denn nun sei, ob ich arbeiten kann und wie lange ich noch krank bin. Ich könne doch sicherlich noch ein paar Stunden z.B Kinokarten abreißen.

Gleich zu beginn der Diagnose im März habe ich eine Reha bei der DRV beantragt und diese auch im Juni angetreten.
Dies habe ich dem SB auch immer wieder gesagt.

Leider war die Reha alles andere als erfolgreich. Sie hat meine Beschwerden noch verstärkt und neue Symptome sind dazu gekommen.

Kaum aus der Reha zurück hat mich wieder der SB angerufen. Wie die Reha war und ob ich jetzt wieder arbeiten kann.
Ich habe ihm dann von dem Mißerfolg berichtet und gesagt das noch einige Untersuchungen gemacht werden müssen, ich aber arbeitsunfähig entlassen bin.
Außerdem das ich noch immer Medikamente aus dem Opiatbereich nehmen muss, keine Auto fahren kann und aufgrund des Schwindels nicht mehr das Haus allein verlassen kann und starke Psychische Probleme habe. Also ich bin noch behandlungsbedürftig.

Kurz danach kam der Rehabericht der besagt das ich voll arbeitsfähig bin ohne Einschränkung. Das sehe weder ich noch meine Hausärztin so.
Aus diesem Grund haben wir bei der Rehaklinik und der DRV Widerspruch gegen den Bericht eingelegt.
Die Klinik lehnt eine Änderung ihrer Einschätzung ab, da einige Symptome noch nicht da waren. Die DRV prüft derzeit noch eine Erwerbsminderung.(einen Antrag auf Erwerbsminderung habe ich aber nicht gestellt)

Kurz nachdem wir Widerspruch eingelegt haben rief wieder der SB der KK an. Er wolle mir mitteilen das zum nächsten Montag meine Krankengeldzahlungen eingestellt werden. Der MDK hat aufgrund der Aktenlage entschieden das ich voll arbeitsfähig bin ohne Einschränkungen.
Grundlage wäre das Schreiben der Rehaklinik.
Ich habe aber nie mein Einverständnis gegeben das die KK oder der MDK diese Unterlagen erhält. Auch hat der MDK weder mit mir noch mit meiner Ärztin gesprochen.
Ein Tag nach dem Anruf kam das ganze dann auch schriftlich.
Da meine Ärztin noch bis Heute in Urlaub ist habe ich schonmal nen formlosen Widerspruch an die KK geschickt. Morgen werde ich dann mit ihr den Widerspruch verfassen.

Nun musste ich mich ja erstmal arbeitslos melden. Allerdings gibt es da Probleme da ich ja noch immer krank geschrieben bin. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Für mich wäre die KK zuständig.
Freitag habe ich nochmal nen Termin bei der AfA um das zu klären.

Was kann ich noch machen?
War/ist das alles so rechtens was die KK macht?
Wie lange dauert es wohl bis über den Widerspruch entschieden wird?

Das ganze ist für meine Psyche natürlich gar nicht gut und auch die Schmerzen werden wieder jeden Tag mehr. Ich fühle mich einfach nur schlecht und habe keine Lust mehr am Leben.

Gruß laemmchen

Verfasst: 16.08.2011, 18:10
von Czauderna
Hallo,
na, da schein ja einiges schief gelaufen zu sein - Knackpunkt dürfte in meinen Augen die "Aussage" der Reha-Klinik sein. Wenn auf dem Entlassungsschein "arbeitsfähig" vermerkt war (bitte Entlassungsschein nicht mit Entlassungsbericht verwechseln, denn nur für den ist das Einverständnis des Versicherten Voraussetzung) vermerkt war, der MDK für seine Beurteilung nach Aktenlage keine anderen Unterlagen hatte, dann erscheint die Einstellung des Krankengeldes durch die Kasse nachvollziehbar, ob sie gerechtfertigt ist, das steht auf einem anderen Blatt.
So, wie geschildert gibt, es nur eins, natürlich Widerspruch einlegen, schriftlich
und mit medizinischer Begründung durch den behandelnden Arzt - jetzt muss das sein - natürlich kann die ganze medizinische Seite auch direkt an den MDK
geschickt werden oder in einem verschlossenen Umschlag an die Kasse mit dem
Vermerk "nur durch den MDK zu öffnen" - ohne dieses verfahren hast du keine
Chance.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2011, 18:18
von laemmchen
Hallo,

nein aus der Rehaklinik wurde ich AU entlassen. Im Bericht stand dann aber voll einsatzfähig...

Ich kenne den MDK nicht mal, habe noch nie von denen gehört. Ich wurde weder angerufen noch befragt.
Auch meine Ärzte nicht. Dementsprechend kann ich auch keine Unterlagen hinschicken, weiß ja nicht mal wo die sitzen.

gruß laemmchen

Verfasst: 16.08.2011, 18:35
von Krankenkassenfee
Hallo,
den Widerspruch nebst ärztlicher Begründung schickst Du an die Kasse. Von der hast Du auch den Bescheid erhalten. Je aussagekräftiger der Arzt Deine Arbeitsunfähigkeit schildert, desto besser.
Parallel meldest Du Dich beim Arbeitsamt, alleine schon, um die Fristen zu wahren. Auch wenn sie Dich vermutlich nicht als Arbeitslose führen werden.

Es gibt eine Entlassungsmitteilung, auf der angekreuzt ist, ob arbeitsunfähig oder arbeitsfähig entlassen wurde. Der ausführliche Entlassungsbericht sollte das gleiche aussagen.

Ich vermute mal, dass in dem ausführlichen Entlassungsbericht etwas zur Verweisbarkeit am Arbeitsmarkt steht. Das ist aber nicht so einfach.
Was hast Du denn gelernt und in welchem Beruf zuletzt gearbeitet?

Auf den MDK zu schimpfen oder das abzutun bringt nicht wirklich etwas.

LG, Fee

Verfasst: 16.08.2011, 18:38
von Czauderna
laemmchen hat geschrieben:Hallo,

nein aus der Rehaklinik wurde ich AU entlassen. Im Bericht stand dann aber voll einsatzfähig...

Ich kenne den MDK nicht mal, habe noch nie von denen gehört. Ich wurde weder angerufen noch befragt.
Auch meine Ärzte nicht. Dementsprechend kann ich auch keine Unterlagen hinschicken, weiß ja nicht mal wo die sitzen.

gruß laemmchen
Hallo,
dann mach das mit dem verschlossenen Umschlag - einen anderen Weg sehe ich nicht - was meinst du, was die Kasse macht wenn nur du einen Widerspruch verfasst ?? Ich kenne diesen Satz aus sehr, sehr vielen MDK-Gutachten oder Stellungnahmen "Es liegen gegenüber der Vorbegutachtung keine neuen medizinischen Erkenntnisse vor"
Damit wird man bereits im Verwaltungsverfahren erst mal aus gekontert.
Es müssen medizinische Fakten auf den Tisch und die kann der Versicherte selbst in den allerwenigsten Fällen liefen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2011, 20:38
von laemmchen
Hallo,

auf der Entlassungmitteilung ist Au angekreuzt. Meine Ärztin hat die dazugehörige Au geschrieben (in der Klinik bekommt man ja keinen "gelben Schein").

Im Bericht steht dann aber das ich weiterhin Vollschichtig für mittelschwere bis gelegentlich schwere Tätigkeiten im sitzenden, stehenden, laufenden wechsel einsetzbar wäre. Ausgeschlossen stressige und Akkordarbeit.

Gelernt habe ich mal Erzieherin. Das ist aber mehr als 10 Jahre her und ich habe den Beruf nie ausgeübt.
Die letzten 10 Jahre war ich überwiegend im Lager und ab und zu in der Produktion tätig. Fast durchgängig über Zeitarbeit.
Die letzten 4 Jahre war ich nur noch im Lager, was körperlich sehr schwer war und ne menge Streß und Verantwortung mit sich brachte. In der zeit hatte ich einen kompletten Zusammenbruch und nun halt der "Ausbruch" der Fibromyalgie mit allen Konsequenzen. Die erste Zeit habe ich noch versucht im Lager zu arbeiten. Aber für jede Schicht brauchte ich bis zu 15 Schmerztabletten. Heute brauche ich sogar Tabletten aus der Opiatsparte.
Gleichzeitig ging es ohne Schlaftabletten nicht mehr. Durch den Schichtwechsel habe ich selten mehr wie 2 Stunden Schlaf bekommen. Das ist auf dauer auch belastend.

Im Moment stehe ich auf der Warteliste für ne ambulante Psychotherapie um meine Angstzustände und Depressionen in den griff zu bekommen.

Wie schon geschrieben habe ich erstmal nur nen formlosen Widerspruch gestellt um die Frist zu wahren. Meine Ärztin war leider 3 Wochen in Urlaub.

Morgen ist meine Ärztin wieder da und ich werde mit ihr den Widerspruch besprechen. Einen Fragebogen wurde ihr laut KK schon zugeschickt.

Gruß laemmchen

Verfasst: 16.08.2011, 20:56
von Krankenkassenfee
Hallo,

Deine Ärztin sollte die Begründung auf den zuständigen Passus in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien abstellen:
"Versicherte, bei denen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsver-hältnis endet und die aktuell keinen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (An- oder Ungelernte), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Er-krankung ausüben können."

Ich denke mal, dass die Begründung auf ein positives Leistungsbild bei Arbeitslosen abgestellt ist. Für Dich gilt das o.g., welches Du/ihr entkräften müsst.

LG, Fee

Verfasst: 16.08.2011, 21:53
von laemmchen
Krankenkassefee so ganz verstehe ich dein Post nicht :oops:


gruß laemmchen

Verfasst: 17.08.2011, 16:57
von Krankenkassenfee
Hallo,

für Dich gilt: "wenn sie die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben können."
Bedeutet, dass Du als medizinische Aussagen nicht allgemeine Formulierungen gebrauchen kannst, wie dass Du Schmerzen hast usw. Sondern es sollte genau beschrieben sein, wie Deine Diagnosen sich auf dieses Berufsbild ausüben.
Schmerzen zu haben heißt nicht gleichzeitig auch nicht arbeiten zu können. Oder Schlafprobleme zu haben bedeutet nicht automatisch, dass man nicht im Lager arbeiten kann. Wenn man aber Maschinen bedienen muss, und die genommenen Tabletten eben das ausschließen wäre das eine Begründung. Oder wenn man schwer heben muss, aber die Finger nicht greifn können oder bestimmte Bewegungen beim Greifen mehr oder nicht ertragbare Schmerzen auslösen und das Leiden verschlimmern, wäre das auch eine Begründung.
Müsste aber alles Dein Arzt wissen.Ansonsten musst Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen (Anwalt, Gewerkschaft, VDK), denn das geht alles zu sehr ins Detail, und ohne die AKten gänzlich zu kennen ist das auch schwer hier zu schreiben.

LG, Fee

Verfasst: 22.08.2011, 11:43
von laemmchen
Hallo,

leider ist es nicht so gelaufen wie ich dachte. Grundsätzlich ist meine Ärztin der Meinung das ich so nicht arbeiten kann und empfiehlt mir das ich mir noch zusätzlich Psychotherapeutische Hilfe holen soll und sie das unterstützt. Aber andersherum möchte sie keinen Widerspruch einlegen.
Sie sagt sie ist an das MDK Gutachten gebunden und kann nicht das gegenteil schreiben.
Ja was denn nun? Krank oder gesund?

Was nutzt es mir wenn ich mich jetzt um ne Therapie kümmer und gleichzeitig nen neuen Arbeitgeber finde und dann wieder länger ausfalle?

lg laemmchen

Verfasst: 08.09.2011, 19:12
von laemmchen
Kurzes Update

Meine Ärztin hat mir ein Attest gesschrieben in dem steht das ich so noch nicht arbeitsfähig bin und wir eine Schmerztherapie mit psychologischer Betreuung anstreben. Keine Woche später kam der Bescheid der krankenkasse das wieder KK gezahlt wird. Allerdings habe ich nun auch nen neuen Sachbearbeiter vielleicht liegts daran...

lg laemmchen