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Urlaubsentgelt bei Krankengeldzahlung
Verfasst: 10.08.2011, 10:49
von zukunft
Hallo
meine Krankenkasse zahlt mir Krankengeld bis zur Aussteuerung am 23.8..
Mit meinem Chef habe ich ein Urlaubsentgelt vereinbart. Nun habe ich erfahren, dass dieses Geld beim ALG1 angerechnet wird, bzw. es entsteht ein Ruhenszeitraum, wodurch ich erst 23 Tage später ALG1 beziehen würde und ich auch in dieser Zeit nicht krankenversichert bin.
Meine Frage: Wäre es besser dieses Geld noch während der Krankheitsphase zu bekommen und kann mir die Krankenkasse diesen Betrag anrechnen, bzw. muss ich dieses Geld dann zurückzahlen?
Vielen Dank
Verfasst: 10.08.2011, 12:30
von Herby2011
Hallo zukunft,
das ist, wie man so schön sagt, "gehüpft wie gesprungen".
Sowohl das ALG1 als auch das KG sind Entgeldersatzleistungen. Wenn Entgeld gezahlt wird, wird das immer angerechnet. Egal ob KG oder ALG1. Du müsstest diese Zahlung also auch zwingend bei Deiner Krankenkasse angeben, wenn es noch während des KG-Bezuges gezahlt würde.
Bezüglich Deiner Bedenken, während der 23 Tage Ruhenszeit beim ALG1 nicht krankenversichert zu sein: Du hast nach der Aussteuerung 4 Wochen nachgehenden Leistungsanspruch bei Deiner Krankenkasse, bist also auch in der Ruhenszeit des ALG1 krankenversichert.
Gruß
Herby
Verfasst: 10.08.2011, 12:51
von zukunft
Hallo Herby,
zunächst einmal vielen Dank für Deine schnelle Zusendung. Gibt es denn auch für Deine Ausführungen einen rechtlichen Nachweis, welchen ich verwenden könnte?
Viele Grüße
Verfasst: 11.08.2011, 15:20
von Herby2011
Hallo zukunft,
die rechtliche Grundlage für den nachgehenden Leistungsanspruch ist der §19 Abs.2 Satz 1 SGB V.
Bei der Anrechnung des Urlaubsentgeldes muss ich mich verbessern/ ergänzen:
Solltest Du dein Urlaubsgeld insofern bekommen, dass Du tatsächlich Deinen Urlaub nimmst, wird das Urlaubsentgeld angerechnet und für diese Zeit würde Dein Krankengeld ruhen, ein eventueller ALG1-Anspruch auch.
Sinnvoller wäre es für Dich, wenn Du eine einmalige Sonderzahlung für Deinen noch bestehenden Urlaubsanspruch aushandeln würdest. Dann handelt es sich hierbei um sogenanntes "einmaliges Arbeitsentgeld", dass nach §49 Abs.1 Nr.1 beim Krankengeld
nicht , beim ALG1 jedoch wohl angerechnet wird.
Für Dich wäre also die beste Lösung, deinen Rest-Urlaubsanspruch vor deiner Aussteuerung über eine einmalige Sonderzahlung deiner Firma abgelten zu lassen.
Gruß
Herby
Urlaubsentgeld bei Krankengeldzahlung
Verfasst: 11.08.2011, 15:49
von zukunft
Hallo Herby,
vielen, vielen Dank, Du hast mir sehr geholffen. Ich habe schon 2 Tage lang im Netz gesucht, nun kann ich mit Deiner Eintragung zu meinem Chef gehen und ihm das Positive berichten, Danke