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Kündigungsbestätigung der Krankenkasse

Verfasst: 04.08.2011, 10:15
von WuDorf
Hallo zusammen,

war seit 2009 Kunde der DAK und will jetzt wechseln und habe daher auch eine Kündigung geschrieben (habe eines der zahlreichen Fertig-Formulare) aus dem Internet dafür genutzt.
Habe jetzt auch schon diverse Post von der DAK bekommen, bin mir aber nicht sicher ob eines der Schreiben (viele enthalten Rückwerbeversuche) als Kündigungsbestätigung zählt. Bevor ich jetzt also zu meiner "neuen" KK gehe, wollte ich nur kurz fragen was genau in der Kündigungsbestätigung stehen muss, damit sie also solche taugt.
Also Datum zu wann die Kündigung erfolgt steht in einem der Schreiben drin. Allerdings weder als Betreff Kündigungsbestätigung, noch Gesetzesverweise, etc.
Oder gibt es vielleicht eine Standard-Kündigungsbestätigung die ich einfach bei meiner Krankenkasse ausfüllen lassen kann?

Danke für Eure Hilfe!

Verfasst: 04.08.2011, 10:51
von roemer70
In den Kündigungsbestätigungen steht meist der § 175 SGB V drin, zudem ein Hinweis, dass innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle (z.B. Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger) eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorgelegt werden muss.

Solltest Du das Dokument nicht haben, kannst Du es entweder direkt anfordern oder Deiner neu gewählten Kasse mitteilen, dass Du innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Wochen) die Bescheinigung nicht erhalten hast. Dann wird diese der DAK ein Schreiben schicken.

Verfasst: 04.08.2011, 14:02
von WuDorf
Ok, danke. Dann werde ich mal die neue Kasse bitten, dass für mich zu erledigen.