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Kostenbeteiligung GKV an Leistung in Ausland ( kein SVA )

Verfasst: 01.08.2011, 11:31
von Patty
Hallo,

ich habe eine sehr spezielle Frage zum Anspruch auf Kostenübernahme
seitens einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ich werde mich in meiner Heimat Thailand ( natürlich gibt es kein Sozialversicherungsabkommen ) einer Operation mit Doppelfunktion wie folgt unterziehen :

Entfernung von mehreren Fibroadenomen an beiden Brüsten danach beidseitiger Brustaufbau mit Implantaten.

Vor bereits längerer Zeit wurden bei mir hier in Deutschland nachweisliche
Diagnosen und Untersuchungen inkl. Gewebeproben im Krankenhaus zu Fibroadenomen an beiden Brüsten gemacht. Insbesondere ein Fibroadenom weist nun sostarkes Wachstum auf, so dass nun Gynokologe und Radiologe zu einer zeitnahenoperativen Entfernung an beiden Brüsten geraten haben, dies alles ist selbstverständlich belegbar ( Arztbesuche, Gewebeproben, Mammographien, etc. ).

Nun würde ich gerne diese indizierte Operation während eines Heimaturlaubs in Thailand durchführen lassen, da ich gleichzeitig eben die Brustvergrösserung machen lassen möchte, die dort aus bestimmten privaten Gründen auch viel günstiger für mich wäre.

Anästhesie und Chirurgie wären für die gesamte Operation kostenfrei, da dies kostenfrei durch zwei Familienmitglieder ( anerkannte Ärzte ) abgedeckt wird. Allein

1) die Anmietung des Operationssaals inkl. Krankenschwester

2) 1-2 Nächte Krankenhausaufenthalt und

3) Implantate

sind meinerseits zu zahlen.


Meine Frage geht dahin, ob bzgl. der Punkte 1) und 2) eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Selbstverständlich gegen Vorlage von ordnungsgemässen Rechnungen und Nachweisen.

Ich bitte zu berücksichtigen, dass auf Basis der deutschen Ärztemeinung ein OP-Eingriff erfolgen muss, der bei Durchführung in Deutschland in jedem Fall kostenseitig seitens einer deutschen Krankenversicherung übernommen werden würde.
Diese Dienstleistung wird dabei in Thailand zu wesentlich günstigeren Konditionen durchgeführt, d.h. dass die Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung geringer als in Deutschland ausfällt.

Ein schwieriger Fall, aber auch interessant, wie ich meine.

Wenn jemand einen Tipp hat, wer mir hier ganz speziell helfen kann, wäre auch toll.

Ich darf mich im voraus für Feedbacks bedanken.

Gruss

Patty

Re: Kostenbeteiligung GKV an Leistung in Ausland ( kein SVA

Verfasst: 01.08.2011, 15:19
von nabo1979
Patty hat geschrieben:Ich bitte zu berücksichtigen, dass auf Basis der deutschen Ärztemeinung ein OP-Eingriff erfolgen muss, der bei Durchführung in Deutschland in jedem Fall kostenseitig seitens einer deutschen Krankenversicherung übernommen werden würde.

Eventuell kannst du bei deiner Kasse fragen, ob sie die OP im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bezahlen.
Ich kann es mir allerdings nicht vorstellen. Man muss bei dieser Entscheidung ja auch an die Folgebehandlungen denken und was ist, wenn bei der OP etwas schief geht und die Kasse hat zugestimmt, dass die OP in Thailand durchgeführt wird, dass kann ein Fass ohne Boden werden...
Ich habe noch nicht von so einem Fall gehört, wo eine Kasse solch einem Wunsch des Versicherten nachgekommen wäre.

Ist vielleicht für ein Mitglied nicht nachvollziehbar, aber wenn man sich mal in die Pflichten einer Krankenkasse reinversetzt, kann es gar keine Möglichkeit geben, Kosten für OPs in Thailand zu übernehmen.

Es gibt ja nicht umsonst Kassenärzte. In Deutschland kann man auch nicht zu einem Privatarzt gehen und dann verlangen das die Kasse die Kosten trägt - auch wenn der Arzt vielleicht günstiger ist als ein Kassenarzt.


Diese Dienstleistung wird dabei in Thailand zu wesentlich günstigeren Konditionen durchgeführt, d.h. dass die Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung geringer als in Deutschland ausfällt.

Das interessiert leider nicht. Es geht nicht darum was es kostet, sondern es muss ein zugelassener Arzt sein. Siehe oben.
An deiner Stelle würde ich die OP in Deutschland durchführen lassen, da bist du auf der sicheren Seite. Auch in Bezug auf Folgebehandlungen und evt. Fehler die ja bei jeder OP passieren können.
Wenn deine Kasse diese OP auch in Deutschland bezahlt, entstehen ja auch keine Kosten dafür. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass eine GKV Implantate für die Brust bezahlt. Sicher gibt es bestimmte Diagnosen, da du dein Krankheitsbild nicht so genau beschrieben hast, ist es so natürlich auch nicht beurteilbar.

Wenn du aus privaten Gründen unbedingt in Thailand die OP durchführen lassen möchtest, würde ich aber vorab mit deiner Kasse abklären ob irgendwelche Kosten übernommen werden, wenn infolge der OP Komplikationen auftreten wenn du wieder in Deutschland bist. Sonst kann das ganze sehr teuer werden.

Verfasst: 01.08.2011, 17:49
von GerneKrankenVersichert
Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme der OP. Und da der Vorstand bei einer Bewilligung ohne Rechtsgrundlage persönlich haftet, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeine Krankenkasse diese Kosten übernimmt.

Verfasst: 01.08.2011, 19:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen.
Hinter einer in Deutschland bezahlten Krankenhausbehandlung stehen nicht nur die reinen Kosten, sondern auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Qualitätstandardards, Haftungsgrundsätze und der Sicherstellungsauftrag.

Keine Kasse wird bei einem solchen Eingriff eine Ausnahme im Ausland machen - und schon gar nicht in einem Nichtabkommensstaat.

Schau mal hier, da ist ein wenig erklärt, was alles dahinter steht: welt.de/print/wams/wirtschaft/article13517524/Der-Detektiv-der-Krankenkassen.html

Ich kann verstehen, dass Du das mit Deiner privat geplanten OP der Brustvergrößerung verbinden willst. Aber ich denke, dass auch hier in Deutschland es verhandelbar ist, dass der Brustaufbau üppiger ausfällt als vorher.

LG, Fee