Kostenbeteiligung GKV an Leistung in Ausland ( kein SVA )
Verfasst: 01.08.2011, 11:31
Hallo,
ich habe eine sehr spezielle Frage zum Anspruch auf Kostenübernahme
seitens einer gesetzlichen Krankenkasse.
Ich werde mich in meiner Heimat Thailand ( natürlich gibt es kein Sozialversicherungsabkommen ) einer Operation mit Doppelfunktion wie folgt unterziehen :
Entfernung von mehreren Fibroadenomen an beiden Brüsten danach beidseitiger Brustaufbau mit Implantaten.
Vor bereits längerer Zeit wurden bei mir hier in Deutschland nachweisliche
Diagnosen und Untersuchungen inkl. Gewebeproben im Krankenhaus zu Fibroadenomen an beiden Brüsten gemacht. Insbesondere ein Fibroadenom weist nun sostarkes Wachstum auf, so dass nun Gynokologe und Radiologe zu einer zeitnahenoperativen Entfernung an beiden Brüsten geraten haben, dies alles ist selbstverständlich belegbar ( Arztbesuche, Gewebeproben, Mammographien, etc. ).
Nun würde ich gerne diese indizierte Operation während eines Heimaturlaubs in Thailand durchführen lassen, da ich gleichzeitig eben die Brustvergrösserung machen lassen möchte, die dort aus bestimmten privaten Gründen auch viel günstiger für mich wäre.
Anästhesie und Chirurgie wären für die gesamte Operation kostenfrei, da dies kostenfrei durch zwei Familienmitglieder ( anerkannte Ärzte ) abgedeckt wird. Allein
1) die Anmietung des Operationssaals inkl. Krankenschwester
2) 1-2 Nächte Krankenhausaufenthalt und
3) Implantate
sind meinerseits zu zahlen.
Meine Frage geht dahin, ob bzgl. der Punkte 1) und 2) eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Selbstverständlich gegen Vorlage von ordnungsgemässen Rechnungen und Nachweisen.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass auf Basis der deutschen Ärztemeinung ein OP-Eingriff erfolgen muss, der bei Durchführung in Deutschland in jedem Fall kostenseitig seitens einer deutschen Krankenversicherung übernommen werden würde.
Diese Dienstleistung wird dabei in Thailand zu wesentlich günstigeren Konditionen durchgeführt, d.h. dass die Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung geringer als in Deutschland ausfällt.
Ein schwieriger Fall, aber auch interessant, wie ich meine.
Wenn jemand einen Tipp hat, wer mir hier ganz speziell helfen kann, wäre auch toll.
Ich darf mich im voraus für Feedbacks bedanken.
Gruss
Patty
ich habe eine sehr spezielle Frage zum Anspruch auf Kostenübernahme
seitens einer gesetzlichen Krankenkasse.
Ich werde mich in meiner Heimat Thailand ( natürlich gibt es kein Sozialversicherungsabkommen ) einer Operation mit Doppelfunktion wie folgt unterziehen :
Entfernung von mehreren Fibroadenomen an beiden Brüsten danach beidseitiger Brustaufbau mit Implantaten.
Vor bereits längerer Zeit wurden bei mir hier in Deutschland nachweisliche
Diagnosen und Untersuchungen inkl. Gewebeproben im Krankenhaus zu Fibroadenomen an beiden Brüsten gemacht. Insbesondere ein Fibroadenom weist nun sostarkes Wachstum auf, so dass nun Gynokologe und Radiologe zu einer zeitnahenoperativen Entfernung an beiden Brüsten geraten haben, dies alles ist selbstverständlich belegbar ( Arztbesuche, Gewebeproben, Mammographien, etc. ).
Nun würde ich gerne diese indizierte Operation während eines Heimaturlaubs in Thailand durchführen lassen, da ich gleichzeitig eben die Brustvergrösserung machen lassen möchte, die dort aus bestimmten privaten Gründen auch viel günstiger für mich wäre.
Anästhesie und Chirurgie wären für die gesamte Operation kostenfrei, da dies kostenfrei durch zwei Familienmitglieder ( anerkannte Ärzte ) abgedeckt wird. Allein
1) die Anmietung des Operationssaals inkl. Krankenschwester
2) 1-2 Nächte Krankenhausaufenthalt und
3) Implantate
sind meinerseits zu zahlen.
Meine Frage geht dahin, ob bzgl. der Punkte 1) und 2) eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Selbstverständlich gegen Vorlage von ordnungsgemässen Rechnungen und Nachweisen.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass auf Basis der deutschen Ärztemeinung ein OP-Eingriff erfolgen muss, der bei Durchführung in Deutschland in jedem Fall kostenseitig seitens einer deutschen Krankenversicherung übernommen werden würde.
Diese Dienstleistung wird dabei in Thailand zu wesentlich günstigeren Konditionen durchgeführt, d.h. dass die Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung geringer als in Deutschland ausfällt.
Ein schwieriger Fall, aber auch interessant, wie ich meine.
Wenn jemand einen Tipp hat, wer mir hier ganz speziell helfen kann, wäre auch toll.
Ich darf mich im voraus für Feedbacks bedanken.
Gruss
Patty