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Zuzahlungsbefreiung für Paare

Verfasst: 30.07.2011, 15:11
von joachim212
Von der KKH bekam ich die Mitteilung, dass bei jedem Ehepartner die gesamten Eionkünfte zur Zuzahlunsbefreiung herangezogen werden. Wäre das Paar jedoch getrennt, müsste jeder nur sein eigenes Einkommen angeben. Da stimmt doch was nicht, oder werden getrennt lebende Partner deutlich bevozugt? Hat jemand ein Beispile zur Berechung für Ehepaar, beide separat krankenversichert? :?:

Verfasst: 30.07.2011, 16:10
von sozifa90
das ist richtig so.

Entscheidend ist, dass der Ehepartner in einen Haushalt mit Ihnen lebt. Dabei werden alle Einkünfte von dem Ehegatte gerücksichtigt.

Bsp

Mann verdient 1200€ Brutto
Frau 800€

leben in einem Haushalt

sind zusammen im Monat 2000€

im Jahr also 24000€ wovon aber noch ein fester Betrag für den 2. und jeden weiteren angehörigen abgezogen werden




Dabei ist es egal ob Sie bei unterschiedlichen Kassen versichert sind. Die Kasse bei der die Zuzahlungsbefraiung beantragt wird, beurteilt diese auch die befreiung für den Ehepartner

Verfasst: 30.07.2011, 16:15
von joachim212
werden dann die Ausgaben für Medikamente/Behandlungen nicht auch zusammen erfasst?

Verfasst: 30.07.2011, 17:09
von sozifa90
richtig. die werden auch zusammen gezählt

Verfasst: 30.07.2011, 18:07
von Aha
Ergänzung:
..und die Zuzahlungen werden auch zusammengezählt, wenn beide Ehepartner bei verschiedenen Kassen versichert sind. Der Freibetrag für den Ehepartner beträgt derzeit 4599,00€, wird vom Gesamteinkommen abgezogen. Vom verbleibenden Betrag dann 2% bzw. bei chronisch kranken (vom Arzt per Bestätigung nachgewiesen) 1%. Das ist die Belastungsgrenze für beide zusammen. Alles darüber wird erstattet und für den Rest des Jahres gibts die Befreiungskarte.

naja, einen Teil hatte ja auch schon sozifa geschrieben..... :shock:

Beispiel

Verfasst: 31.07.2011, 13:23
von joachim212
Also erst mal Danke für die Antworten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann stellt das Ehepaar einen gemeinsamen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung in dem beide Einkommen und beide Krankenkosten angegeben werden.
Warum die KKH dann 2 Anträge will, für beide Ehepartner, in dem jeder das Gesamteinkommen beider Partner angeben soll aber nur die jeweiligen Krankenkosten des einen Partners?

Re: Beispiel

Verfasst: 31.07.2011, 15:13
von Czauderna
joachim212 hat geschrieben:Also erst mal Danke für die Antworten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann stellt das Ehepaar einen gemeinsamen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung in dem beide Einkommen und beide Krankenkosten angegeben werden.
Warum die KKH dann 2 Anträge will, für beide Ehepartner, in dem jeder das Gesamteinkommen beider Partner angeben soll aber nur die jeweiligen Krankenkosten des einen Partners?
Hallo,

nein, es müssen keine zwei Anträge gestellt werden - ein Antrag bei einer Kasse genügt und es müssen auch ggf. nicht beide Ehegatten chronisch krank sein damit nur 1% der Bruttoeinkünfte als Bemessungsgrenze herangezogen werden.
Auf diesem einen Antrag müssen dann allerdings die Angaben für bei de gemacht werden - so ist die Praxis.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.07.2011, 17:26
von joachim212
Danke, nun weiß ich erst mal Bescheid.