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Kündigungsfrist GKV und Studentenversicherung

Verfasst: 29.07.2011, 15:36
von ABCD5678
Ich habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich hoffe ich werfe das jetzt alles nicht allzu sehr durcheinander.

Ich bin seit ich denken kann bei ein und derselben GKV versichert. Als Kind war ich dort über meine Mutter versichert und als die Familienversicherung auslief, bin ich dort geblieben, weil ich keinen Anlass sah, die KK zu wechseln. Mittlerweile sehe ich das allerdings anders. Der Grund ist folgender:

Ich bin 30 Jahre und habe nach dem Ende der Schulzeit angefangen zu arbeiten. Mein Abitur habe ich auf dem ersten Bildungsweg in den Sand gesetzt, da ich einfach keine Lust mehr auf Schule und lernen hatte. Nachdem ich eine ganze Weile gearbeitet habe, habe ich mich dazu entschieden, mein Abitur nachzuholen und zu studieren, da ich erkannt habe, dass meine bisherigen Jobs keine Traumjobs waren und der Verdienst auch hätte besser sein können. Nun habe ich mich informiert wie es mit der GKV bei Studenten aussieht. Sobald man das 30ste Lebensjahr vollendet hat, hat man keinen Anspruch mehr, sich in der GKV als Student versichern zu lassen. Das hätte monatlich ca. 78€ gekostet. Jetzt müsste ich mich freiwillig versichern, was ungefähr das doppelte kosten würde. Jetzt habe ich im Internet gelesen, man kann unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch für die studentische KV verlängern. Dazu gehört auch der Fall, dass man sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht hat (so wie ich es gemacht habe). Meine KK lehnt jedoch ab mich als Student zu versichern, mit der Begründung ich habe ja lange gearbeitet und hätte das Abitur schon längst machen können. Dann frage ich mich allerdings, warum es diese Regelung gibt? Jeder könnte ja sein Abitur auf dem ersten Bildungsweg machen. Also habe ich mich im Internet erkundigt und gesehen, dass es weitaus günstiger geht. Soweit so gut.

Ich habe am 01. Juli mein Abiturzeugnis bekommen. Offiziell ist damit die Schule beendigt, auch wenn ich für den kompletten Juli noch BAFöG bekommen habe. Da ich mich erst zum 01. August arbeitslos melden konnte, da ich ja nicht doppelt kassieren kann und will, bin ich jetzt über den nachgehenden Leistungsanspruch versichert. Ab dem 01.08. zahlt das Arbeitsamt die Beiträge für die GKV. Ich habe somit ja keinen KK-Wechsel vollzogen. Trotzdem behauptet die KK wenn ich nicht zum Monatsende kündige und mich bei einer anderen KK versichere wäre ich für 18 Monate gebunden, was das im Oktober beginnende Studium finanziell belasten würde. Diese 18-monatige Bindungsfrist besteht meines Wissens nach doch nur wenn ich von einer in eine andere KK wechsele, oder nicht? Und das tue ich ja nicht. Ansonsten kann ich doch die 2-monatige Kündigungsfrist nutzen, oder?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Verfasst: 29.07.2011, 15:58
von GKV-Noob
Hallo
ja du hast dich richtig informiert. Eine Verlängerung ist möglich. Allerdings ist so etwas nur möglich, wenn man durchgängig damit beschäftigt gewesen wäre seinen Schulabschluss/Studium abzuschließen.
Da du wie beschrieben ne Weile arbeiten warst, trifft das für dich nicht zu.
Wenn du 30 bist ist das Thema studentische Krankenversicherung durch. Möglich ist nur die freiwiliige Krankenversicherung zu ca. 140€ im Monat.

Wenn zwischen der Versicherungszeit als Schüler/Student und der Versicherungszeit über die Agentur für Arbeit (ALG I oder II, weiß ich ja nicht) eine Zeitlücke von auch nur einem Tag besteht, gilt ab dem neuen Versicherungszeitraum (z.B. über die Versicherung von ALG I/II) eine neue Bindefrist von 18 Monaten.
Dies kann ich aber nicht genau aus dem Kontext herauslesen.

Wie warst du denn als "Schüler" bis 01.07. versichert? Und ab 1.8. besteht die Versicherungspflicht über ALGI/II?

Verfasst: 29.07.2011, 16:02
von ABCD5678
Als Schüler war ich über einen Studententarif versichert. Und ab dem 01.08. bin ich über das Jobcenter durch den Bezug von ALGII versichert. Habe zwar vor Schulbeginn gearbeitet, der Anspruch auf ALGI ist allerdings durch den Schulbesuch erloschen.

Verfasst: 29.07.2011, 16:18
von GKV-Noob
Gut.
Was ich vergessen habe zu Fragen. Bist du tatsächlich über den nachgehenden Leistungsanspruch aktuell versichert (ggf. wer hat dir das erzählt) und hast du tatsächlich einen Anspruch auf ALG II ab dem 01.08.?

Verfasst: 29.07.2011, 18:21
von ABCD5678
Das ich über den nachgehenden Leistungsanspruch versichert bin, hat mir meine Sachbearbeiterin bei der KK mitgeteilt.
Anspruch auf ALG II habe ich auch.Habe schon den Bescheid. Die wollten nur wissen ob ich den Lebensunterhalt nicht anders bestreiten kann. Dann habe ich denen mitgeteilt, dass ich die letzten 2 Jahre Schüler war und davor gearbeitet habe, allerdings der Anspruch auf ALG I Verfallen ist. Da ich alleine lebe und über 25 bin muss niemand für mich aufkommen.

Verfasst: 29.07.2011, 19:01
von Czauderna
Hallo,
grosszügig deine Kasse, dich zwischen der Pflichtversicherung als Student und dem ALG2-Bezug in den nachgehenden Leistungsanspruch zu nehmen, das würde auch nicht jede Kasse machen. Da diese Zeit allerdings nicht als Mitgliedschaft in der GKV zählt, beginnt mit dem ALG2-Bezug eine neue Bindefrist von 18 Monaten.
Hätte die Kasse für die Zwischenzeit von dir Beiträge gefordert (also keinen nachgehenden Leistungsanspruch), dann könntest du früher wechseln (wenn du das wolltest).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.07.2011, 21:34
von ABCD5678
Großzügig? Wieso das? Hab doch als Student auch Beiträge gezahlt!

Naja. Ich werde dann am Montag die Kündigung bei der KK einreichen und mir eine neu suchen. Habe mir Angebote eingeholt, wo ich mich knapp 60€ billiger versichern kann, bei gleicher Leistung.

Und zum Thema zweiter Bildungsweg usw. Wer sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg macht muss mindestens 3 Jahre gearbeitet haben, oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Deswegen kann ich nicht verstehen, dass es diese Regelung zur Anrechnung der Zeit die man für den zweiten Bildungsweg benötigt hat gibt, wenn sie nicht angewendet wird. Widerspricht irgendwie jeder Logik. Wer direkt nach dem Abi, also im Normalfall mit 19 oder 20 studiert, wird ja wohl mit 30 auch schon fertig sein. Dann könnte man sich ja diese "30+" Regelung sparen.