Kündigungsfrist GKV und Studentenversicherung
Verfasst: 29.07.2011, 15:36
Ich habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich hoffe ich werfe das jetzt alles nicht allzu sehr durcheinander.
Ich bin seit ich denken kann bei ein und derselben GKV versichert. Als Kind war ich dort über meine Mutter versichert und als die Familienversicherung auslief, bin ich dort geblieben, weil ich keinen Anlass sah, die KK zu wechseln. Mittlerweile sehe ich das allerdings anders. Der Grund ist folgender:
Ich bin 30 Jahre und habe nach dem Ende der Schulzeit angefangen zu arbeiten. Mein Abitur habe ich auf dem ersten Bildungsweg in den Sand gesetzt, da ich einfach keine Lust mehr auf Schule und lernen hatte. Nachdem ich eine ganze Weile gearbeitet habe, habe ich mich dazu entschieden, mein Abitur nachzuholen und zu studieren, da ich erkannt habe, dass meine bisherigen Jobs keine Traumjobs waren und der Verdienst auch hätte besser sein können. Nun habe ich mich informiert wie es mit der GKV bei Studenten aussieht. Sobald man das 30ste Lebensjahr vollendet hat, hat man keinen Anspruch mehr, sich in der GKV als Student versichern zu lassen. Das hätte monatlich ca. 78€ gekostet. Jetzt müsste ich mich freiwillig versichern, was ungefähr das doppelte kosten würde. Jetzt habe ich im Internet gelesen, man kann unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch für die studentische KV verlängern. Dazu gehört auch der Fall, dass man sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht hat (so wie ich es gemacht habe). Meine KK lehnt jedoch ab mich als Student zu versichern, mit der Begründung ich habe ja lange gearbeitet und hätte das Abitur schon längst machen können. Dann frage ich mich allerdings, warum es diese Regelung gibt? Jeder könnte ja sein Abitur auf dem ersten Bildungsweg machen. Also habe ich mich im Internet erkundigt und gesehen, dass es weitaus günstiger geht. Soweit so gut.
Ich habe am 01. Juli mein Abiturzeugnis bekommen. Offiziell ist damit die Schule beendigt, auch wenn ich für den kompletten Juli noch BAFöG bekommen habe. Da ich mich erst zum 01. August arbeitslos melden konnte, da ich ja nicht doppelt kassieren kann und will, bin ich jetzt über den nachgehenden Leistungsanspruch versichert. Ab dem 01.08. zahlt das Arbeitsamt die Beiträge für die GKV. Ich habe somit ja keinen KK-Wechsel vollzogen. Trotzdem behauptet die KK wenn ich nicht zum Monatsende kündige und mich bei einer anderen KK versichere wäre ich für 18 Monate gebunden, was das im Oktober beginnende Studium finanziell belasten würde. Diese 18-monatige Bindungsfrist besteht meines Wissens nach doch nur wenn ich von einer in eine andere KK wechsele, oder nicht? Und das tue ich ja nicht. Ansonsten kann ich doch die 2-monatige Kündigungsfrist nutzen, oder?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Ich bin seit ich denken kann bei ein und derselben GKV versichert. Als Kind war ich dort über meine Mutter versichert und als die Familienversicherung auslief, bin ich dort geblieben, weil ich keinen Anlass sah, die KK zu wechseln. Mittlerweile sehe ich das allerdings anders. Der Grund ist folgender:
Ich bin 30 Jahre und habe nach dem Ende der Schulzeit angefangen zu arbeiten. Mein Abitur habe ich auf dem ersten Bildungsweg in den Sand gesetzt, da ich einfach keine Lust mehr auf Schule und lernen hatte. Nachdem ich eine ganze Weile gearbeitet habe, habe ich mich dazu entschieden, mein Abitur nachzuholen und zu studieren, da ich erkannt habe, dass meine bisherigen Jobs keine Traumjobs waren und der Verdienst auch hätte besser sein können. Nun habe ich mich informiert wie es mit der GKV bei Studenten aussieht. Sobald man das 30ste Lebensjahr vollendet hat, hat man keinen Anspruch mehr, sich in der GKV als Student versichern zu lassen. Das hätte monatlich ca. 78€ gekostet. Jetzt müsste ich mich freiwillig versichern, was ungefähr das doppelte kosten würde. Jetzt habe ich im Internet gelesen, man kann unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch für die studentische KV verlängern. Dazu gehört auch der Fall, dass man sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht hat (so wie ich es gemacht habe). Meine KK lehnt jedoch ab mich als Student zu versichern, mit der Begründung ich habe ja lange gearbeitet und hätte das Abitur schon längst machen können. Dann frage ich mich allerdings, warum es diese Regelung gibt? Jeder könnte ja sein Abitur auf dem ersten Bildungsweg machen. Also habe ich mich im Internet erkundigt und gesehen, dass es weitaus günstiger geht. Soweit so gut.
Ich habe am 01. Juli mein Abiturzeugnis bekommen. Offiziell ist damit die Schule beendigt, auch wenn ich für den kompletten Juli noch BAFöG bekommen habe. Da ich mich erst zum 01. August arbeitslos melden konnte, da ich ja nicht doppelt kassieren kann und will, bin ich jetzt über den nachgehenden Leistungsanspruch versichert. Ab dem 01.08. zahlt das Arbeitsamt die Beiträge für die GKV. Ich habe somit ja keinen KK-Wechsel vollzogen. Trotzdem behauptet die KK wenn ich nicht zum Monatsende kündige und mich bei einer anderen KK versichere wäre ich für 18 Monate gebunden, was das im Oktober beginnende Studium finanziell belasten würde. Diese 18-monatige Bindungsfrist besteht meines Wissens nach doch nur wenn ich von einer in eine andere KK wechsele, oder nicht? Und das tue ich ja nicht. Ansonsten kann ich doch die 2-monatige Kündigungsfrist nutzen, oder?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.