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mhplus zweifelhafte Neuberechnung rückwirkend

Verfasst: 29.07.2011, 01:04
von mhplus Geschädigter
Ich habe mich im Juli 2009 als Handelsgewerbetreibender selbständig gemacht, mit Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dazu habe ich mich bei der mhplus freiwillig weiterversichert, bei welcher ich schon zuvor Mitglied war. Ein Riesenfehler, wie ich rückwirkend sagen muss, denn ich hatte nichts als Ärger mit dieser Krankenkasse. U.a. rede ich von nicht gerechtfertigten Kontopfändungen (die teilweise rückgängig gemacht wurden) und patzigen Sachbearbeiterinnen. Die Kommunikation zwischen der KK und meinem Versicherungsmakler lief mehr als schleppend; dieser hat in den 2 Jahren stets vollen Einsatz gezeigt und wird aufgrund der Erfahrungen auch nicht mehr mit der mhplus zusammenarbeiten.

Ich bin seit März 2011 wieder in einem Angestelltenverhältnis, die mhplus habe ich aber immer noch Hals. Nun habe ich eine rückwirkende Neuberechnung meiner Beiträge erhalten, aufgrund meines Anfang 2011 eingereichten Steuerbescheids für 2009.

Folgende Situation: Existenzgründungszuschuss erhielt ich in Höhe von 1156€ monatlich, die zu erwartenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb waren von vornherein im ersten Jahr eher gering, daher erfolgte die Einstufung unter Vorbehalt mit Obergrenze 1890.- €, bis zu welcher 223,87€ Beiträge zu zahlen waren. Nun hatte ich im Jahr 2009 eine Rentenauszahlung aus dem Ausland, die mir als Startkapital dienen sollte, in Höhe von 9475 Euro.
Diese wurde nun durch 12 geteilt und auf den Gründungszuschuss aufgeschlagen, ergibt 1955.38 Euro und eine Beitragserhöhung auf 322.64€. Dass ich im selben Jahr aber einen Verlust mit meinem Gewerbe in Höhe von 6057€ hatte, wurde nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage meinerseits hat mir auch die Sachbearbeiterin bestätigt, dass Verluste nicht berücksichtigt würden. Was ist denn das für eine Logik?? Jeder Unternehmer kann doch nur mit dem Geld rechnen, welches nach Abzug der Ausgaben von seinen Einnahmen übrig bleibt, selbst dem Finanzamt hatte ich in 2009 zu wenig Einnahmen, so dass ich nicht einmal Steuern bezahlt habe. Die Krankenkasse darf aber alle theoretisch vorhandenen Einnahmen als Kalkulationsbasis verwenden und braucht nicht zu berücksichtigen, dass davon auch unter Umständen gewaltige Summen an Ausgaben abgehen??
Konsequenz aus dieser Art der Kalkulation könnte für manchen Unternehmer daher ein Bankrott allein aufgrund der Krankenkassenbeiträge sein.
Übrigens hat das FA von den 9475.- nur 5495.- Euro als steuerpflichtig angerechnet – müsste sich nicht auch die KK daran halten??.

Es kommt aber noch besser: dieser erhöhte Beitrag wird so bis Ende März 2010 weiter beibehalten. Auch hier meinte die Sachbearbeiterin, das sei „völlig normal“, es wird immer bis zum Ende des Gründungszuschusszeitraums gerechnet. Wo ist denn da die Logik bzw. die Gerechtigkeit?? Es kann doch nicht sein, dass die besagte Rentenauszahlung einerseits komplett auf 2009 aufgeteilt wird, und dann in 2010 nochmals mit eingerechnet wird?? Jedes Schulkind weiss, dass einmal ausgegebenes Geld kein zweites Mal ausgegeben werden kann.
Jedenfalls bleibt es dann ab April (wo ich nochmals weitere 6 Monate je 300 Euro Zuschuss erhalten habe) wieder beim ursprünglich bezahlten Beitrag von 210.79, was der Mindestgrenze für freiwillige Mitglieder mit GZ entspricht. Die restlichen Beitragssätze decken sich dann in etwa mit denen, die ich auch tatsächlich bezahlt habe.

Nun kam die mhplus also auf einen Nachzahlungsbetrag von knapp über 1100 Euro, und forderte diesen bis 15.07. ein. Gleichzeitig aber der Hinweis, dass man 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch habe. Da ich momentan das Geld nicht einfach so auf der Seite hatte und sowieso diese ganze Rechnung überprüfen lassen wollte, habe ich erst mal nicht bezahlt und in der Zwischenzeit an meinem Widerspruchsschreiben gearbeitet. Dazu Kontoauszüge gewälzt und alles möglichst exakt dargestellt und ausgerechnet. Auf den Tag genau als ich diesen auch einreichen wollte kam nun eine Mahnung, und in dieser werden in gewohnter mhplus-Manier gleich schon wieder Mahngebühren in Höhe von 5,80€ zuzüglich 55,-€ Säumniszuschläge aufgeschlagen und eine Frist bis zum 05.08. zur Zahlung gesetzt, ansonsten wird schon wieder mit einer Kontopfändung gedroht.

Frage hierzu: Ist es gerechtfertigt, dem Kunden einerseits 4 Wochen Widerrufsfrist und die Möglichkeit einer Überprüfung einzuräumen, gleichzeitig aber auf der Zahlung innerhalb 2 Wochen zu beharren? Vor allem: wie kann man nach 10 Tagen Zahlungsverzug schon Mahngebühren plus Säumniszuschläge in Höhe von 5% aufschlagen?? Müsste nicht erst einmal nur gemahnt werden, vor allem sind meiner Meinung (und der meines Vesicherungsmaklers) nach Säuminszuschläge erst gerechtfertigt, wenn sich die Zahlung um mindestens einen Monat verzögert.

Überhaupt habe ich noch nie eine Firma oder Institution gesehen, die so eiskalt sämtliche ihr gesetzlich zustehenden Möglichkeiten gnadenlos ausreizt. Auf Anfragen bezüglich Ratenzahlung reagiert man mit Absagen, jedoch könne man eine Stundung beantragen, muss sich dazu aber via Selbstauskunft bis auf die Unterhose ausziehen. Auch dieses Spiel habe ich schon einmal mitgemacht, als ich dann aber den Fragebogen sah habe ich lieber mein Konto gnadenlos überzogen als denen meine Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Interessanterweise folgte damals innerhalb des Zeitraums, den ich zum Reagieren gehabt hätte, sofort die Kontopfändung, die dann aber später widerrufen wurde, weil sie wirklich völlig ungerechtfertigt war (es ging um Beiträge für einen Monat, in welchem ich gar nicht mhplus-Mitglied war). In 2010 gab es zudem einige Verwirrungen um Säumniszuschläge, die aufgrund von Problemen zwischen alter und neuer Krankenkasse entstanden, als ich schon einmal wechseln wollte: die mhplus wollte die Bestätigung der Anmeldung bei der neuen, während die neue Krankenkasse auf der Einreichung der Kündigungsbestätigung der mhplus beharrte; es lief über Monate nichts und ich durfte im Nachhinein die Sache, wieder in Form von saftigen Säumniszuschlägen, ausbaden. Zu keinem Zeitpunkt erhielt ich genaue Aufstellungen was Beiträge, was Säumniszuschläge waren, sogar die mhplus hatte diese munter gemischt und die Sachbearbeiterin selber keinen Durchblick mehr. Dennoch wurde das Geld mit Gewalt eingetrieben.

Für mich steht jetzt schon fest: NIE WIEDER mhplus!! Und für die vorgängig geschilderten Erfahrugen hoffe ich, dass mir hier gesagt werden kann, ob und inwiefern diese ganze Vorgehensweise rechtens ist und was ich noch tun kann, um die Sache überprüfen zu lassen.
Das Geld habe ich nun – unter Vorbehalt – über wiesen, bevor die mhplus mir ab 05.08. wieder auf die Idee gekommen wäre, erneut zu pfänden. Wegen der ganzen Vorgehensweise erwäge ich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, es sei denn mir wird glaubhaft bestätigt, dass eine Krankenkasse tun und lassen und vor allem rechnen kann, was bzw. wie sie will.

Diese Institution ist schlimmer als das Finanzamt (ich hätte nie gedacht, dass ich mal so einen Satz aussprechen würde…).

Verfasst: 29.07.2011, 07:47
von CiceroOWL
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank


Mal ein kurzer Überblick über die Rechtsgrundlagen. Vieleicht kann hier jemand explezit mehr zu dem Verfahren sagen.

Verfasst: 29.07.2011, 12:30
von mhplus Geschädigter
Vielen Dank für die Links, von denen allerdings nur der erste funktioniert.

Was ich schon mal interessant finde ist, dass immer von tatsächlichen Einnahmen bzw. tatsächlichem Gewinn die Rede ist. Also müsste doch auch der Verlust anzurechnen sein, denn eine Anrechnung ausschliesslich von Einnahmen stellt doch kein tatsächliches Einkommen dar!?

Bin gespannt auf weitere Hinweise, leider bin ich in Sachen Paragraphen ein absoluter Laie und auf die Hilfe hier im Forum angewiesen.
Wenigstens habe ich aber schon mal etwas erhalten, um meinen Versicherungsmakler auch etwas zu beschäftigen...

Verfasst: 29.07.2011, 12:55
von GKV-Noob
Jajaja die Beitragbemessung der Selbstständigen ist schon ein spannendes Thema.

Als Außenstehender ist es fast unmöglich da durchzusteigen.

Eine genau Aussage zur Einstufung der Beiträge kann ich nicht treffen, da ich nicht beurteilen kann, welche genauen Infos der KK vorleigen.

Zu der Handhabung mit dem Gründungszuschuss, der Rente und den Verlusten:
Bei einem Gründungszuschuss kommt man in eine geminderte Beitragsklasse. Dies hat die KK sicherlich angewandt. Dass die Rente mit verbeitragt wird, sofern es bekannt wird, ist wohl auch klar. Daher sehe ich dort kein Verschulden der KK. Allerdings frage ich mich, wie die KK dies in Erfahrung bringen konnte, dass man eine Rente aus dem Ausland bezieht!? ...wenn man es nicht selbst angegeben hat...
Die Beitragsbemessung zu beginn der Selbstständikeit erfolgt (so wie es mir bekannt ist) unter Vorbehalt und auf Grund der Angaben, die der Versicherte macht.
Als Nachweis über Einkünfte wird NUR der Einkommenssteuerbescheid akzeptiert. Daher muss man auf diesen warten. Daher kann es nie zu einer tatsächlichen Beitragserhebung im Verhältnis zum tatsächlicen Gewinn/Verlust geben. Ist so und daher sehe ich hier auch keine Fehlhandlung der KK.

So dann hast du den 1. Einkommenssteuerbescheid eingereicht. Dieser weist Abweichungen zu deinen Angaben, die du zu Beginn der freiwilligen Versicherung gemacht hast ab. Daher kam es wohl zu der Nacherhebung der Beiträge. Vollkommen korrekt.
Diese können in unterschiedlicher Höhe ausfallen. Dieser Beitrag ist dann zur gegebenen Fälligkeit zu zahlen. In dem Fall der 15.7.
Das die Widerspruchsfrist gegen diesen Bescheid 1 Moant beträgt hat mit der Zahlung des Beitrages nichts zu tun. Da auch der Widerspruch nicht die Zahlung der Beiträge zur Fälligkeit aufschieb. Ein Widerspruch hat KEINE aufschiebende Wirkung.

Der angesprochene Antrag auf Stundung/Ratenzahlung, ist eine Option den Beitrag dann abzustottern. Bei diesem werden dann keine Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig. Wenn man nämlich nicht reagiert oder einen Wiederspruch schreibt und nicht zahlt entstehen dennoch Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Meine Empfehlung: Einfach die KK aufsuchen, ein ruhiges Gespräch mit einem in diesem Thema kompetenten Berater ausmachen und versuchen die Sache zu klären. Die Möglichkeit Säumniszuschläge und Mahngebühren erlassen zu bekommen besteht durchaus. Hier ist aber das Mitglied gefragt und wie kooperativ es ist.

Verfasst: 29.07.2011, 15:52
von heinrich
zwei Ergänzungen möchte ich noch machen.

1.
So hat das Bundessozialgericht entschieden, dass
negative Einnahmen aus der einen Einkunftsart NICHT mit positiven aus einer anderen saldiert werden dürfen

2.
Bei einer Stundung fallen Ratenzahlungsvereinbarung fallen Stundungszinsen an, die aber wesentlich geringer als Sämnizuschläge, wenn man nicht zahlt und keine Ratenzahlung vereinbart

Verfasst: 29.07.2011, 16:26
von GKV-Noob
@ heinrich

korrekt. Ganz vergessen.

@mhplus Geschädigter
(Nachtrag) so schnell wird dein Konto auch nicht gepfändet. Dazu muss die KK erstmal das Hauptzollamt anschreiben. Bis das dann alles eingeleitet wurde kann es etwas dauern. Dort muss man dann, wenn man wirklich nichts hat alles offen legen und ggf. eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Bei einem Stundungsantrag ist dies auf jeden Fall nicht so. Wozu auch. Das interessiert die KK grundsätzlich erstmal nicht.

Verfasst: 29.07.2011, 20:36
von CiceroOWL
sorry wegen der Links :?

Verfasst: 30.07.2011, 04:36
von mhplus Geschädigter
@GKV-Noob:

Die Rentenauszahlung stand auf dem Steuerbescheid.

Und so "vollkommen korrekt" kann die Vorgehensweise nicht sein, schon gar nicht dass man die 2009 berücksichtigte Rentenauszahlung auch in 2010 nochmals aufschlägt.

Egal, Montag, spätestens Dienstag sitz ich bei einem Rechtsanwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist.

Verfasst: 30.07.2011, 07:47
von Krankenkassenfee
Hallo,

bei Selbständigen erfolgt im ersten Jahr die Einstufung immer unter Vorbehalt - und es wird dann rückgerechnet, sofern die Einnahmen von der (gewissenhaften) Schätzung abweichen.
Und wie schon geschrieben, zählen alle Einkommensarten ohne gegenseitige Aufrechnung von Verlusten.

Die Beitragsbemessung ist einheitlich bei den Kassen, es wird also überall gleich gerechnet. Insofern wird ein Kassenwechsel für Dich nicht den gewünschten Erolg bringen, es sei denn, auch die Betreuung und Beratung lassen Dich wechseln.

Bezüglich des Anwaltes hoffe ich für Dich, dass es ein wirklicher Fachmann ist. Die sind schwer zu finden, weil rar (und auch weil solche Fälle wenig Salär einbringen).

Deine Erfolgschancen schätze ich vorsichtig ein.

LG, Fee

Verfasst: 30.07.2011, 08:47
von CiceroOWL
Ich kann da Krankenkassenfee nur zustimmen, grundsätzlich und auf den ersten Blick hat die mh plus rechtens gehandelt, solange wie kein aktueller EKSTB vorgelegen hat, ist immer noch von den aktuellen Einkommensverhältnissen auszugehen.
Gruß

Jochen

Verfasst: 30.07.2011, 13:48
von mhplus Geschädigter
@Krankenkassenfee:

Der Krankenkassenwechsel erfolgte, weil ich wieder in der Schweiz arbeite und mich daher privat versichert habe. Und mit einer derart sturen und unerbittlichen Vorgehensweise hat sich die mhplus nicht nur bei mir, sondern auch bei meinem Versicherungsmakler ins Abseits katapultiert, und das heisst für mich, dass sie auch anders könnten, wenn sie denn nur wollten!
Man muss ja nicht immer nur stur alles knallhart durchziehen, was man von Gesetzes wegen theoretisch könnte.

Ja, keine Bange, bei dem Anwalt handelt es sich um einen Fachmann. Ist mir von meinem Steuerberater empfohlen worden, der arbeitet schon seit Jahren mit diesem zusammen und meinte, dass dieser schon in aussichtlosesten Fällen helfen konnte.

Aber selbst wenn hier alles mit rechten Dingen zugegangen wäre: eine Überprüfung will ich trotzdem, denn ich habe kein Geld zu verschenken.
Die Überprüfung seitens mhplus erfolgt in deren Eigeninteresse und wird somit wohl keinen Euro Rückzahlung bringen...

Verfasst: 30.07.2011, 20:54
von Czauderna
Hallo,
"Man muss ja nicht immer nur stur alles knallhart durchziehen, was man von Gesetzes wegen theoretisch könnte."
Aha, da weiß unser Rechtsexperte und Kassenkenner und Freund Rossi sicher auch eine passende Antwort.
Wenn ich das recht verstehe, wäre dir eine "flexible" Behandlung deines Einkommens und deiner Beiträge durch die Kasse, aber in deinem Sinne,
lieber gewesen, also kundenfreundlicher ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.07.2011, 21:23
von mhplus Geschädigter
@Czauderna:

Quatsch. Aber anstelle von - nach 10 Tagen - gleich mit Säumniszuschlägen zu kommen und Pfändung anzudrohen gäbe es sicher andere Wege, miteinander zu kommunizieren, erst Recht wenn sich das Mitglied in der Widerspruchsfrist befindet...

Andere Kassen scheinen da kundenfreundlicher zu agieren. Mein Versicherungsmakler trennt sich nicht umsonst auch von der mhplus.

Verfasst: 31.07.2011, 10:32
von CiceroOWL
Nee, da ist das Gesetz ziemlich eindeutig. Spricht eigentlich nur für ein gut funktionierendes Forderungsmanagement. Ich denke nicht das Kassen nur kundenorientiert arbeiten könnnen.

Verfasst: 31.07.2011, 12:30
von Czauderna
mhplus Geschädigter hat geschrieben:@Czauderna:

Quatsch. Aber anstelle von - nach 10 Tagen - gleich mit Säumniszuschlägen zu kommen und Pfändung anzudrohen gäbe es sicher andere Wege, miteinander zu kommunizieren, erst Recht wenn sich das Mitglied in der Widerspruchsfrist befindet...

Andere Kassen scheinen da kundenfreundlicher zu agieren. Mein Versicherungsmakler trennt sich nicht umsonst auch von der mhplus.
Hallo,
na, da hätten wir das auch mal grundsätzlich geklärt - es las sich etwas anders.
Vielen Dank für die Antwort, so gesehen hast du allerdings recht.
Gruss
Czauderna