mhplus zweifelhafte Neuberechnung rückwirkend
Verfasst: 29.07.2011, 01:04
Ich habe mich im Juli 2009 als Handelsgewerbetreibender selbständig gemacht, mit Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dazu habe ich mich bei der mhplus freiwillig weiterversichert, bei welcher ich schon zuvor Mitglied war. Ein Riesenfehler, wie ich rückwirkend sagen muss, denn ich hatte nichts als Ärger mit dieser Krankenkasse. U.a. rede ich von nicht gerechtfertigten Kontopfändungen (die teilweise rückgängig gemacht wurden) und patzigen Sachbearbeiterinnen. Die Kommunikation zwischen der KK und meinem Versicherungsmakler lief mehr als schleppend; dieser hat in den 2 Jahren stets vollen Einsatz gezeigt und wird aufgrund der Erfahrungen auch nicht mehr mit der mhplus zusammenarbeiten.
Ich bin seit März 2011 wieder in einem Angestelltenverhältnis, die mhplus habe ich aber immer noch Hals. Nun habe ich eine rückwirkende Neuberechnung meiner Beiträge erhalten, aufgrund meines Anfang 2011 eingereichten Steuerbescheids für 2009.
Folgende Situation: Existenzgründungszuschuss erhielt ich in Höhe von 1156€ monatlich, die zu erwartenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb waren von vornherein im ersten Jahr eher gering, daher erfolgte die Einstufung unter Vorbehalt mit Obergrenze 1890.- €, bis zu welcher 223,87€ Beiträge zu zahlen waren. Nun hatte ich im Jahr 2009 eine Rentenauszahlung aus dem Ausland, die mir als Startkapital dienen sollte, in Höhe von 9475 Euro.
Diese wurde nun durch 12 geteilt und auf den Gründungszuschuss aufgeschlagen, ergibt 1955.38 Euro und eine Beitragserhöhung auf 322.64€. Dass ich im selben Jahr aber einen Verlust mit meinem Gewerbe in Höhe von 6057€ hatte, wurde nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage meinerseits hat mir auch die Sachbearbeiterin bestätigt, dass Verluste nicht berücksichtigt würden. Was ist denn das für eine Logik?? Jeder Unternehmer kann doch nur mit dem Geld rechnen, welches nach Abzug der Ausgaben von seinen Einnahmen übrig bleibt, selbst dem Finanzamt hatte ich in 2009 zu wenig Einnahmen, so dass ich nicht einmal Steuern bezahlt habe. Die Krankenkasse darf aber alle theoretisch vorhandenen Einnahmen als Kalkulationsbasis verwenden und braucht nicht zu berücksichtigen, dass davon auch unter Umständen gewaltige Summen an Ausgaben abgehen??
Konsequenz aus dieser Art der Kalkulation könnte für manchen Unternehmer daher ein Bankrott allein aufgrund der Krankenkassenbeiträge sein.
Übrigens hat das FA von den 9475.- nur 5495.- Euro als steuerpflichtig angerechnet – müsste sich nicht auch die KK daran halten??.
Es kommt aber noch besser: dieser erhöhte Beitrag wird so bis Ende März 2010 weiter beibehalten. Auch hier meinte die Sachbearbeiterin, das sei „völlig normal“, es wird immer bis zum Ende des Gründungszuschusszeitraums gerechnet. Wo ist denn da die Logik bzw. die Gerechtigkeit?? Es kann doch nicht sein, dass die besagte Rentenauszahlung einerseits komplett auf 2009 aufgeteilt wird, und dann in 2010 nochmals mit eingerechnet wird?? Jedes Schulkind weiss, dass einmal ausgegebenes Geld kein zweites Mal ausgegeben werden kann.
Jedenfalls bleibt es dann ab April (wo ich nochmals weitere 6 Monate je 300 Euro Zuschuss erhalten habe) wieder beim ursprünglich bezahlten Beitrag von 210.79, was der Mindestgrenze für freiwillige Mitglieder mit GZ entspricht. Die restlichen Beitragssätze decken sich dann in etwa mit denen, die ich auch tatsächlich bezahlt habe.
Nun kam die mhplus also auf einen Nachzahlungsbetrag von knapp über 1100 Euro, und forderte diesen bis 15.07. ein. Gleichzeitig aber der Hinweis, dass man 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch habe. Da ich momentan das Geld nicht einfach so auf der Seite hatte und sowieso diese ganze Rechnung überprüfen lassen wollte, habe ich erst mal nicht bezahlt und in der Zwischenzeit an meinem Widerspruchsschreiben gearbeitet. Dazu Kontoauszüge gewälzt und alles möglichst exakt dargestellt und ausgerechnet. Auf den Tag genau als ich diesen auch einreichen wollte kam nun eine Mahnung, und in dieser werden in gewohnter mhplus-Manier gleich schon wieder Mahngebühren in Höhe von 5,80€ zuzüglich 55,-€ Säumniszuschläge aufgeschlagen und eine Frist bis zum 05.08. zur Zahlung gesetzt, ansonsten wird schon wieder mit einer Kontopfändung gedroht.
Frage hierzu: Ist es gerechtfertigt, dem Kunden einerseits 4 Wochen Widerrufsfrist und die Möglichkeit einer Überprüfung einzuräumen, gleichzeitig aber auf der Zahlung innerhalb 2 Wochen zu beharren? Vor allem: wie kann man nach 10 Tagen Zahlungsverzug schon Mahngebühren plus Säumniszuschläge in Höhe von 5% aufschlagen?? Müsste nicht erst einmal nur gemahnt werden, vor allem sind meiner Meinung (und der meines Vesicherungsmaklers) nach Säuminszuschläge erst gerechtfertigt, wenn sich die Zahlung um mindestens einen Monat verzögert.
Überhaupt habe ich noch nie eine Firma oder Institution gesehen, die so eiskalt sämtliche ihr gesetzlich zustehenden Möglichkeiten gnadenlos ausreizt. Auf Anfragen bezüglich Ratenzahlung reagiert man mit Absagen, jedoch könne man eine Stundung beantragen, muss sich dazu aber via Selbstauskunft bis auf die Unterhose ausziehen. Auch dieses Spiel habe ich schon einmal mitgemacht, als ich dann aber den Fragebogen sah habe ich lieber mein Konto gnadenlos überzogen als denen meine Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Interessanterweise folgte damals innerhalb des Zeitraums, den ich zum Reagieren gehabt hätte, sofort die Kontopfändung, die dann aber später widerrufen wurde, weil sie wirklich völlig ungerechtfertigt war (es ging um Beiträge für einen Monat, in welchem ich gar nicht mhplus-Mitglied war). In 2010 gab es zudem einige Verwirrungen um Säumniszuschläge, die aufgrund von Problemen zwischen alter und neuer Krankenkasse entstanden, als ich schon einmal wechseln wollte: die mhplus wollte die Bestätigung der Anmeldung bei der neuen, während die neue Krankenkasse auf der Einreichung der Kündigungsbestätigung der mhplus beharrte; es lief über Monate nichts und ich durfte im Nachhinein die Sache, wieder in Form von saftigen Säumniszuschlägen, ausbaden. Zu keinem Zeitpunkt erhielt ich genaue Aufstellungen was Beiträge, was Säumniszuschläge waren, sogar die mhplus hatte diese munter gemischt und die Sachbearbeiterin selber keinen Durchblick mehr. Dennoch wurde das Geld mit Gewalt eingetrieben.
Für mich steht jetzt schon fest: NIE WIEDER mhplus!! Und für die vorgängig geschilderten Erfahrugen hoffe ich, dass mir hier gesagt werden kann, ob und inwiefern diese ganze Vorgehensweise rechtens ist und was ich noch tun kann, um die Sache überprüfen zu lassen.
Das Geld habe ich nun – unter Vorbehalt – über wiesen, bevor die mhplus mir ab 05.08. wieder auf die Idee gekommen wäre, erneut zu pfänden. Wegen der ganzen Vorgehensweise erwäge ich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, es sei denn mir wird glaubhaft bestätigt, dass eine Krankenkasse tun und lassen und vor allem rechnen kann, was bzw. wie sie will.
Diese Institution ist schlimmer als das Finanzamt (ich hätte nie gedacht, dass ich mal so einen Satz aussprechen würde…).
Ich bin seit März 2011 wieder in einem Angestelltenverhältnis, die mhplus habe ich aber immer noch Hals. Nun habe ich eine rückwirkende Neuberechnung meiner Beiträge erhalten, aufgrund meines Anfang 2011 eingereichten Steuerbescheids für 2009.
Folgende Situation: Existenzgründungszuschuss erhielt ich in Höhe von 1156€ monatlich, die zu erwartenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb waren von vornherein im ersten Jahr eher gering, daher erfolgte die Einstufung unter Vorbehalt mit Obergrenze 1890.- €, bis zu welcher 223,87€ Beiträge zu zahlen waren. Nun hatte ich im Jahr 2009 eine Rentenauszahlung aus dem Ausland, die mir als Startkapital dienen sollte, in Höhe von 9475 Euro.
Diese wurde nun durch 12 geteilt und auf den Gründungszuschuss aufgeschlagen, ergibt 1955.38 Euro und eine Beitragserhöhung auf 322.64€. Dass ich im selben Jahr aber einen Verlust mit meinem Gewerbe in Höhe von 6057€ hatte, wurde nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage meinerseits hat mir auch die Sachbearbeiterin bestätigt, dass Verluste nicht berücksichtigt würden. Was ist denn das für eine Logik?? Jeder Unternehmer kann doch nur mit dem Geld rechnen, welches nach Abzug der Ausgaben von seinen Einnahmen übrig bleibt, selbst dem Finanzamt hatte ich in 2009 zu wenig Einnahmen, so dass ich nicht einmal Steuern bezahlt habe. Die Krankenkasse darf aber alle theoretisch vorhandenen Einnahmen als Kalkulationsbasis verwenden und braucht nicht zu berücksichtigen, dass davon auch unter Umständen gewaltige Summen an Ausgaben abgehen??
Konsequenz aus dieser Art der Kalkulation könnte für manchen Unternehmer daher ein Bankrott allein aufgrund der Krankenkassenbeiträge sein.
Übrigens hat das FA von den 9475.- nur 5495.- Euro als steuerpflichtig angerechnet – müsste sich nicht auch die KK daran halten??.
Es kommt aber noch besser: dieser erhöhte Beitrag wird so bis Ende März 2010 weiter beibehalten. Auch hier meinte die Sachbearbeiterin, das sei „völlig normal“, es wird immer bis zum Ende des Gründungszuschusszeitraums gerechnet. Wo ist denn da die Logik bzw. die Gerechtigkeit?? Es kann doch nicht sein, dass die besagte Rentenauszahlung einerseits komplett auf 2009 aufgeteilt wird, und dann in 2010 nochmals mit eingerechnet wird?? Jedes Schulkind weiss, dass einmal ausgegebenes Geld kein zweites Mal ausgegeben werden kann.
Jedenfalls bleibt es dann ab April (wo ich nochmals weitere 6 Monate je 300 Euro Zuschuss erhalten habe) wieder beim ursprünglich bezahlten Beitrag von 210.79, was der Mindestgrenze für freiwillige Mitglieder mit GZ entspricht. Die restlichen Beitragssätze decken sich dann in etwa mit denen, die ich auch tatsächlich bezahlt habe.
Nun kam die mhplus also auf einen Nachzahlungsbetrag von knapp über 1100 Euro, und forderte diesen bis 15.07. ein. Gleichzeitig aber der Hinweis, dass man 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch habe. Da ich momentan das Geld nicht einfach so auf der Seite hatte und sowieso diese ganze Rechnung überprüfen lassen wollte, habe ich erst mal nicht bezahlt und in der Zwischenzeit an meinem Widerspruchsschreiben gearbeitet. Dazu Kontoauszüge gewälzt und alles möglichst exakt dargestellt und ausgerechnet. Auf den Tag genau als ich diesen auch einreichen wollte kam nun eine Mahnung, und in dieser werden in gewohnter mhplus-Manier gleich schon wieder Mahngebühren in Höhe von 5,80€ zuzüglich 55,-€ Säumniszuschläge aufgeschlagen und eine Frist bis zum 05.08. zur Zahlung gesetzt, ansonsten wird schon wieder mit einer Kontopfändung gedroht.
Frage hierzu: Ist es gerechtfertigt, dem Kunden einerseits 4 Wochen Widerrufsfrist und die Möglichkeit einer Überprüfung einzuräumen, gleichzeitig aber auf der Zahlung innerhalb 2 Wochen zu beharren? Vor allem: wie kann man nach 10 Tagen Zahlungsverzug schon Mahngebühren plus Säumniszuschläge in Höhe von 5% aufschlagen?? Müsste nicht erst einmal nur gemahnt werden, vor allem sind meiner Meinung (und der meines Vesicherungsmaklers) nach Säuminszuschläge erst gerechtfertigt, wenn sich die Zahlung um mindestens einen Monat verzögert.
Überhaupt habe ich noch nie eine Firma oder Institution gesehen, die so eiskalt sämtliche ihr gesetzlich zustehenden Möglichkeiten gnadenlos ausreizt. Auf Anfragen bezüglich Ratenzahlung reagiert man mit Absagen, jedoch könne man eine Stundung beantragen, muss sich dazu aber via Selbstauskunft bis auf die Unterhose ausziehen. Auch dieses Spiel habe ich schon einmal mitgemacht, als ich dann aber den Fragebogen sah habe ich lieber mein Konto gnadenlos überzogen als denen meine Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Interessanterweise folgte damals innerhalb des Zeitraums, den ich zum Reagieren gehabt hätte, sofort die Kontopfändung, die dann aber später widerrufen wurde, weil sie wirklich völlig ungerechtfertigt war (es ging um Beiträge für einen Monat, in welchem ich gar nicht mhplus-Mitglied war). In 2010 gab es zudem einige Verwirrungen um Säumniszuschläge, die aufgrund von Problemen zwischen alter und neuer Krankenkasse entstanden, als ich schon einmal wechseln wollte: die mhplus wollte die Bestätigung der Anmeldung bei der neuen, während die neue Krankenkasse auf der Einreichung der Kündigungsbestätigung der mhplus beharrte; es lief über Monate nichts und ich durfte im Nachhinein die Sache, wieder in Form von saftigen Säumniszuschlägen, ausbaden. Zu keinem Zeitpunkt erhielt ich genaue Aufstellungen was Beiträge, was Säumniszuschläge waren, sogar die mhplus hatte diese munter gemischt und die Sachbearbeiterin selber keinen Durchblick mehr. Dennoch wurde das Geld mit Gewalt eingetrieben.
Für mich steht jetzt schon fest: NIE WIEDER mhplus!! Und für die vorgängig geschilderten Erfahrugen hoffe ich, dass mir hier gesagt werden kann, ob und inwiefern diese ganze Vorgehensweise rechtens ist und was ich noch tun kann, um die Sache überprüfen zu lassen.
Das Geld habe ich nun – unter Vorbehalt – über wiesen, bevor die mhplus mir ab 05.08. wieder auf die Idee gekommen wäre, erneut zu pfänden. Wegen der ganzen Vorgehensweise erwäge ich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, es sei denn mir wird glaubhaft bestätigt, dass eine Krankenkasse tun und lassen und vor allem rechnen kann, was bzw. wie sie will.
Diese Institution ist schlimmer als das Finanzamt (ich hätte nie gedacht, dass ich mal so einen Satz aussprechen würde…).