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Beitragshöhe für Rentner mit zusätzl. Einkommen ?

Verfasst: 28.07.2011, 14:39
von Tooni
Und noch eine Frage von mir:

1. Wie berechnet sich denn eigentlich die Beitragshöhe für KK und Pflegevers.
für einen Rentner, der Einkünfte hat aus:
* Gesetzliche Rente
* Riester Rente
* Rürup Rente
* Kapital Erträge

2. Werden die Beiträge einzeln direkt von den jeweiligen Versicherern abgezogen und abgeführt ?

3. Welche der o.g. Beiträge muss der Rentner vollständig selber zahlen
und bei welchen evtl. nur die Hälfte (ich hoffe, bei der ges. Rente ?) ?

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig Nachhilfe geben !

Danke und Gruß,

Tooni

Verfasst: 28.07.2011, 15:54
von nabo1979
Da wäre erst mal die Frage zu stellen wie dieser Rentner versichert wird?!
Kommt er in die KVDR (also ein pflichtiger Rentner) oder wird er ein freiwillig versicherter Rentner, da er vielleicht die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat?

Verfasst: 28.07.2011, 16:04
von Tooni
Also der Renter soll mal Zeit seines Lebens in einer GKV versichert
gewesen sein (z.T. freiwillig). Kommt er dann automatisch in die KVDR ?

Verfasst: 28.07.2011, 20:07
von GKV-Noob
Wenn man "Zeit seines Lebens in einer GKV" versichert war/ist, tritt durch die Erfüllung der sogenannten Vorversicherungszeit automatisch die Versicherungspflicht in der KVdR ein.
Von der vom Rentenversicherungsträger zu zahlende Rente wird von diesen dann automatisch der %Satz zur KV und PV einbehalten.
Aktuell sind dies 15,5% zur KV (8,2% vom Rentner 7,2% vom Rentenversicherungsträger zu zahlen) und zur PV 1,95% (ggf. 2,2% wenn man keine Kinder hat, bei 1,95% jeweils hälftige Beitragstragung, bei 2,2% wird der Zuschlag von 0,25% vom Rentner getragen).
Inwieweit tatsächlich die anderen genannten Sachen bei einen pflichtversicherten Rentner zur Verbeitragung herangezogen werden kann ich nicht beantworten. Hab ich in der Form auch noch nicht gehört...

Verfasst: 28.07.2011, 20:13
von CiceroOWL
Riester Rente
* Rürup Rente
* Kapital Erträge

solange es sich um einen Pflichtversicherten Rentner handelt intressieren die drei Einkunftsrtn nicht, ausser es handelt sich um Versorgungbezüge und Betriebsrenten. Wie Nabo schon geschreigen hat wenn die Vorversicherugnszeiten in der GKV efüllt sind, besteht eine Pflichttversicherung.

Verfasst: 29.07.2011, 08:24
von Tooni
Zunächst einmal vielen Dank an GKV-Noob für die sehr detaillierte
Antwort ! Ich werde mir als grobe Richtung merken, dass der KVdR
versicherte Rentner in etwa die Hälfte der Beiträge tragen muss.

Und die anderen Einkünfte (Riester, Rürup, Kapital) nicht berücksichtigt
werden. Gut - so hatte ich mir das erhofft. :D

Aber was heisst denn das nun ?
CiceroOWL hat geschrieben:solange es sich um einen Pflichtversicherten Rentner handelt intressieren die drei Einkunftsrtn nicht, ausser es handelt sich um Versorgungbezüge und Betriebsrenten.
Eine BAV habe ich (also der zukünftige Rentner, der hier betrachtet wird) auch noch !
Wobei noch zu klären ist, ob ich diese in einer Summe bei Rentenbeginn
oder in monatlichen Raten ausgezahlt bekomme (bzw. will).
Wie wird denn die Betriebsrente behandelt ? Und welche Variante
(einmal o. monatlich) wäre hier sinnvoller ?

Danke und Gruß,
Tooni

Verfasst: 29.07.2011, 08:56
von CiceroOWL
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 022004.pdf

grundsätzlich ist alles was hier aufgeführt ist und über mtl 127,65 € liegt beitragspflichtig.

Es käme jetzt darauf an was es denn für ein Versorgungsbezug ist.

Verfasst: 29.07.2011, 09:55
von Tooni
Okay - Danke !

Ich denke, das reicht mir erst mal zur grundsätzlichen Planung meiner
Einkünfte bzw. Abgaben für mein Rentner-Dasein.

Danke an alle für die Beiträge !

Gruß, Tooni