Krankengeld verweigert

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Schwabenmädchen
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Krankengeld verweigert

Beitrag von Schwabenmädchen » 25.07.2011, 15:36

Hallooo alle,bin neu hier und bräuchte dringend Rat!
Bin seit 5.3. AU und habe vom 16.4.-13.5. KG erhalten.Am 4.5. teilte mir dieKK mit dass ich bis 13.5. noch KG erhalte danach nicht mehr,laut Aussage vom MDK.Am 10.5. bekomme ich aber erst den KG Bewilligungsbescheid?Mein Arzt befand mich aber weiterhin AU.Danach fragte ich tel. bei der Kasse nach und daraufhin kam ein Fragebogen für mein Arzt.Am 14.6. wurde dieser zum MDK geschickt.KG kam keins mehr.
gehört hab ich auch nichts mehr von der Kasse.Wieder angerufen,die Unterlagen sind nirgends zu finden?Arzt faxt diese nun.Facharzt befindet mich weiterhin AU.Am 6.7. ein Schreiben der KK dass der MDK laut Gutachten keine AU anerkannt werden kann.Es bliebe bei dem Bescheid vom 4.5. Weise die Kasse auf meine Situation hin dass ich in finanzielle Not geraten bin durch die Einstellung.Kein Kommentar. Schicke der KK eine Frist bis 19.7. zur weiterzahlung des KG und das ich beim Sozoalgericht einen Antrag auf Anordnung stelle.Am 14.7.Widerspruch vom Facharzt.am17.7.Widerspruch meinerseits.Vom KC-Leiter bekomme einen ganz schön unverschämten Brief zurück .Hab ich ne chance zu meinem Recht zu kommen?Beschwerde beim BVA hab ich auch gemacht.Die KK sagt es kommt zum Widerspruchsausschuss.
Wäre schön wenn ich ne Meinung bekäme!
Schwabenmädchen :cry: :cry: inzwischen hab ich ne fristlose Kündigung erhalten gegen die ich Künigungschutzklage erhoben habe

Nordseeinsel
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Beitrag von Nordseeinsel » 25.07.2011, 16:55

Hallo
Das kommt mir alles sehr bekannt vor. Ich bin zur AFA und habe von da
6 Wochen ALG 1 bekommen. Länger zahlen die nicht. Habe dann einen neuen Antrag auf Krankengeld gestellt der auch bewilligt wurde natürlich nach dem ALG 1. Ich muss morgen zum MDK. Mit dem widerspruch von dir lassen die sich Zeit. Bei mir sind es jetzt 4 Monate. Ich werde noch 6 Wochen warten dann geht die Klage raus wegen Untätigkeit. Du musst aufpassen das keine lücke entsteht, deswegen sofort zur AFA den die zahlen erst ab Antragstallung.

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