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Wohnortwechsel während Bezugs von Krankengeld - so richtig?

Verfasst: 21.07.2011, 11:20
von Kyrilla
Guten Tag,

ich habe bisher nie etwas mit KK und KG zu tun gehabt, daher bin ich ziemlich verunsichert und wollte die anwesenden Profis hier bitten, mir kurz ein Feedback zu geben ob mein Vorhaben so funktioniert oder ob ich etwas vergessen habe oder irgendwo in eine Falle tappen könnte.

Ich bin versichert bei der AOK Bayern über meinen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wegen Traumas, Depression und Burn Out auf Grund der Arbeitsbedingungen krankgeschrieben. Mein AG will mir nicht kündigen, da er mir: „kein Arbeitslosengeld gönnt“. Aber das AA wäre ja sowieso nicht für mich zuständig.

Nun möchte ich also selbst kündigen, mein Arzt hat mir die entsprechende Empfehlung ausgesprochen, dass ich das tun soll. (wegen der sonst fällig werdenden Sperrfrist des AA) Dank des Forums weiß ich, dass ich zum Zeitpunkt der Kündigung unbedingt krankgeschrieben sein muss damit Anspruch auf Krankengeld besteht.

Ich werde also kündigen, die AOK Bayern muss mein Krankengeld zahlen. Zeitgleich muss ich aber ans andere Ende Deutschlands ziehen, mich ummelden. (aus psychischen Gründen) Nun ist eine AOK eines anderen Bundeslandes für mich zuständig. Die AOK Bayern hat mir telefonisch gesagt, dass das kein Problem sei und dass dann die entsprechende AOK weiterzahlen würde. Allerdings wurde hier ja einiges auch negatives über die KK geschrieben und nun versuche ich bei jedem Schritt 3x zu überlegen ob alles passt.

Mein Frage also: Kann sich die AOK wegen meines Umzugs irgendwie quer stellen und mir zahlungen verweigern? Gibt es etwas worauf ich dabei achten muss (Fristen etc.)? Wenn ich jetzt in den nächsten Tagen kündige, dann zahlt mir die KK doch ab dem Tag meiner Kündigung KG?
Vielleicht sind die Antworten eigentlich ganz logisch aber wie gesagt - ich bin momentan furchtbar verunsichert… :(

Herzlichen Dank schon mal im Voraus…

Verfasst: 21.07.2011, 11:35
von nabo1979
Bei der AOK Bayern müsstest du doch auch kündigen, wenn du zu einer anderen AOK möchtest.

Selbst wenn du von einer AOK zu einer anderen wechselst, ist es doch eine andere Kasse und das darf doch nicht ohne Kündigung möglich, oder?
Ist das im AOK System möglich?

Ich weiß nur das man bei IKK und BKK nur mit Kündigung wechseln kann.

Normalerweise kannst du doch auch in der gleichen Kasse bleiben. Du musst doch nicht kündigen. Das würde ich an deiner Stelle erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit tun. Musst du eben erst mal alles postalisch oder per Telefon erledigen, ist aber doch kein Problem.
Die können dich doch nicht einfach aus der Kasse werfen nur weil du umziehst. Auch wenn sich nun dein Wohnort ändert, bleibt deine Mitgliedschaft bei der AOK Bayern bestehen, wenn du nicht von selbst kündigen möchtest.

Kann wie gesagt aber nicht sagen ob die AOK da einen Sonderstatus hat?

Verfasst: 21.07.2011, 12:53
von Steinlaus
Hallo!

Obwohl die AOK gern in vielen Angelegenheiten einen Sonderstatus hat, ist das beim Kassenwahlrecht nicht der Fall. ;o)

Ein Wohnortwechsel bedeutet keinesfalls den Wechsel in eine neue Krankenkasse. Wenn du die Kasse wechseln möchtest, dann zählt ganz normal die gesetzliche Kündiungsfrist, d.h. erfolgt die Kündigung noch im Juli kannst du zum 01.10.2011 Mitglied bei einer anderen Kasse werden.
Ich halte es aber auch nicht für umbedingt ratsam während einem laufenden Krankengeldbezug die Krankenkasse zu wechseln, da die AOK Bayern auch unabhängig von deinem Wohnort weiter für dich zuständig ist.


Ciao
die Laus

Verfasst: 21.07.2011, 14:17
von Kyrilla
Also war die Information von einem Mitarbeiter der AOK Geschäftsstelle XY schlichtweg falsch? Mir wurde gesagt, dass bei einem Wohnortwechsel eine andere AOK für mich zuständig sei und diese dann die nötigen Informationen bei meiner aktuellen AOK Geschäftsstelle anfordern würde ohne dass ich damit etwas zu tun hätte?!
Heute haben sie angerufen und gefragt ob das denn voraussichtlich eine "längere Geschichte" würde und ob ich schon umgezogen sei... sie müssten jetzt meinen Arbeitgeber kontaktieren bezgl. der bisherigen Einnahmen.

? Was ist da los ?

Sollte ich also doch nochmal da anrufen und nachfragen? Obwohl die mir anscheinend falsche infos gegeben haben?

Verfasst: 21.07.2011, 15:10
von nabo1979
Was da für Dinger bei der AOK laufen?! Die schieben sie sich die Versicherten einfach so hin und her ohne Rechtsgrundlage?! Ist keine Behauptung, nur eine feststellende Frage :shock:

Lass dir doch mal die Grundlage für diesen Wechsel ohne Kündigung nennen. Würde hier bestimmt viele sehr interessieren :)

Wär ja auch schön wenn es hier einen Mitarbeiter einer AOK gäbe und sich äußern könnte, ob es eine "gängige Methode" bei der AOK ist?! Was sicher keine tun wird...

Richtig ist es meine Meinung nach nicht und ich würde mich an deiner Stelle auch nicht darauf einlassen und auch der AOK Bayern untersagen, meine Unterlagen ohne meine Zustimmung einfach einer anderen Kasse weiterzuleiten. Ist schließlich Datenschutz und ohne Kündigung auch rechtlich gar nicht möglich. Theoretisch! Was dort in der Praxis geschieht ist, von mir zumindest, nicht nachvollziehbar!

Was sich mir auch noch für eine Frage stellt:
Dein Arbeitgeber müsste dich ja dann auch zu einer anderen AOK ummelden und die Beiträge (nach deiner Arbeitsunfähigkeit) an die neue AOK überweisen. Wie rechtfertigt die AOK vor dem Arbeitgeber den Kassenwechsel ohne Kündigung?!

Oder steht da vielleicht eine Fusion zwischen deinen beiden AOKn bevor und sie gehören doch zusammen???

Welche ist denn überhaupt die 2. AOK, zu der du geschickt werden sollst?

Verfasst: 21.07.2011, 16:43
von Herby2011
Hallo Kyrilla,

zunächst einmal: Du bleibst natürlich Mitglied der AOK Bayern. Du hast allerdings die Möglichkeit, zur AOK deines neuen Bundeslandes zu wechseln, wenn Du das möchtest. Den Zeitpunkt legst Du aber selbst fest! Und ich pflichte den anderen bei: Solange Du im KG-Bezug bist, Finger weg vom Wechsel. Über die AOK Bayern weiterlaufen lassen. Ansonsten kommt es mit Sicherheit zu zeitlichen Verzögerungen bei der KG-Zahlung, weil die Unterlagen hin- und hergeschickt werden müssten.
Also: Wenn Du wieder fit bist, gehst Du zu einer Geschäftstelle in Deiner Nähe und bittest um einen Wechsel von der AOK Bayern zur AOK deines neuen Wohnortes. Die kümmern sich dann.
Und nochmal: Von seiten der AOK Bayern passiert hier nichts. Du bleibst da versichert. Nur Du kannst einen Wechsel zu einer anderen AOK herbeiführen.

Trotzdem solltest Du eines Bedenken: Wenn Du zur Zeit AU bist, solltest Du mit Deiner Kündigung vielleicht nicht so voreilig sein. Zieh doch erstmal um, schau Dich an deinem neuen Wohnort nach einem neuen Job um. Vielleicht findest Du was passendes, dann kannst Du kündigen und hast schon was Neues in Aussicht.

Ansonsten musst Du der Arbeitsagentur gute Gründe für Deine eigene Kündigung liefern, damit Dir keine Sperrzeit aufgedrückt wird.

Und auch Deine AU könnte, wenn das Beschäftigungsverhältnis von Dir gekündigt wurde, auf den Prüfstand kommen. Das haben wir hier schon in einigen Fällen gehabt.

Alles Gute
Herby

Verfasst: 21.07.2011, 18:38
von Kyrilla
Ok, langsam blicke ich durch. :D

ich KANN wechseln, muss aber nicht. und ohne mein Einverständnis dürfen die mich nicht zu einer anderen AOK Stelle verweisen.
(wir haben übrigens nicht über eine bestimmte andere Stelle der AOK gesprochen sondern nur darüber, DASS ich, wenn ich woanders hinziehe, von einer anderen Stelle betreut werde.)

Das mit der Kündigung ist schwierig, ich weiß. :evil: nur ich will das endlich hinter mir lassen, vor allem aus psychischen Gründen. So sitze ich immer da und warte auf die nächste "Gemeinheit" meines AGs und kann mich nicht entspannen.
Und wenn die AOK jetzt bei meinem AG anruft und nach Lohnhöhe fragt, werden die der AOK sicher irgendwelche Stories erzählen, dass ich ja nur blau mache und die AU nicht gerechtfertigt sei etc. Nur möchte ich eigentlich nicht vors Arbeitsgericht gehen da ich das nervlich momentan nicht schaffen würde denen zu begegnen.

Mein Arzt hat mir ja empfohlen zu kündigen... ich dachte, das reicht fürs Arbeitsamt als Bestätigung? Oder sind Fälle bekannt in denen das nicht akzeptiert wurde?

Mit welcher Begründung könnte meine AU auf den Prüfstand kommen?? Die Krankenkasse würde meine AU in Frage stellen oder wie?

Danke für eure Geduld... :roll:

Verfasst: 22.07.2011, 11:23
von Grampa
entspann dich bitte was den Kontakt der Kasse zum AG betrifft, es ist ein völlig legitimer und vor allem auch notwendiger Schritt, dass die Kasse eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes anfordert, wie sonst sollte sie dir dein KG berechnen?

es ist auch rechtens, dass ein AG Zweifel an der AU äußern und um Überprüfung durch den MDK bitten kann, jetzt hängt es natürlich von dem SB an wie objektiv er mit einem AG-Zweifel umgeht, ich kann da nur für mich persönlich sprechen

wenn du einen Schlußstrich unter dein Beschäftigungsverhältnis ziehen möchtest kann ich das sehr gut nachvollziehen, mache es aber erst NACH Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung (EFZ), ansonsten könnte die Kasse auf die Idee kommen, dir das Krankengeld erst ab 43. Tag zu gewähren, weil du ja durch die eigene Kündigung freiwillig auf EFZ verzichtest hast

allerdings sollte dir auch klar sein, dass bei der Beurteilung der AU dann nicht mehr auf deinen konkreten Arbeitsplatz abgestellt wird, sondern nur noch abstrakt auf eine ähnlich gelagerte Tätigkeit OHNE die konkreten Gegebenheiten bei deinem letztem AG, grade wenn eine gewisse Arbeitsplatz-Problematik zur AU geführt bzw. diese zumindest mitbegründet hat, wird bei Beendigung des belastenden Arbeitsverhältnisses die Verweisbarkeit zur Agentur für Arbeit ein Thema

Unser Tipp: Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf

Verfasst: 25.07.2011, 12:44
von AOK_Bayern_Service
Hallo Kyrilla,

vielen Dank für Ihr Posting auf dieser Plattform. Wir würden Sie gerne informieren. Dazu benötigen wir einige Informationen. Würden Sie uns bitte Ihren Namen, PLZ/Wohnort und Telefonnummer (oder E-Mail-Adresse) zukommen lassen? Wir klären dann gerne den Sachverhalt und informieren Sie unverzüglich. Am besten, Sie nutzen unser verschlüsseltes E-Mail-Formular unter aok.de/bayern/kontakt/e-mail-44571.php oder schreiben uns eine E-Mail an "info@by.aok.de". Vielen Dank!

Auf bald und beste Grüße
Armin Meinelt
AOK-Serviceteam Bayern