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Alter 31.. trotzdem Studenten-KV wegen 2.Bildungsweg???
Verfasst: 19.07.2011, 10:17
von profane23
Hallo,
ich habe in diesem Jahr, über den zweiten Bildungsweg, an einem Kolleg -Institut zur Erlangung der Hochschulreife- mein Abitur nachgeholt und bin jetzt 31 Jahre alt. Da ich vorhabe ab Oktober zu studieren stehe ich nun vor dem Problem der Versicherungspflicht.
Wie ich gelesen habe, wird man in der Studentenkrankenversicherung nur bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Semester versichert. Ausnahme soll dahingehend u.a. die Erlangung der Hochschulzugangsreife über den zweiten Bildungsweg sein.
Nun zu meinem Problem.
Ich habe gestern bei meiner Krankenkasse vorgesprochen um abzuklären, ob ich aufgrund des zweiten Bildungswegs weiter als Student versichert werden kann. Diese verneinte meine Anfrage mit der Begründung, dass es egal sei, auf welchem Weg ich mein Abitur erlangt habe.
Mein Eindruck war, dass die Dame scheinbar der falsche Ansprechpartner ist, denn sie schien mir auf diesem Gebiet wenig bewandert und konnte mir auch auf Nachfragen keine logische Begründung, bzw. Schriftstücke aufzeigen, in denen geregelt ist welche Verlängerungsgründe es für die Studentenversicherung gibt.
Jetzt meine Frage. Kann mir jemand weiterhelfen und mir ggf. gesetzliche Grundlagen, die für eine Verlängerung sprechen zukommen lassen?
Hier noch einmal Fakten zu meiner Person:
Alter 31
HZR Juni '11
abgeschlossenen Lehre
Grundwehrdienst abgeleistet
seht ihr Gründe, die gegen die Studentenversicherung sprechen?
Vielen Dank schonmal..
M.
Verfasst: 19.07.2011, 12:41
von nabo1979
Du bist natürlich zu Alt für eine Studentenversicherung, da hat deine Sachbearbeiterin schon Recht!
§ 5, Abs. 1, Nr. 9 SGB V
(1) Versicherungspflichtig sind
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
was rechtfertigt denn deiner Meinung nach das späte Studium? Selbst wenn du Grundwehrdienst und eine Ausbildung beendet hast, hättest du doch schon vor 5 Jahren studieren können, oder aus welchem Grund erst jetzt???
Verfasst: 19.07.2011, 15:52
von profane23
Das ich zu alt bin steht ja außer Frage, jedoch hast du in dem fettgedruckten Absatz ja selber geschrieben, dass der Erwerb über eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs eine Verlängerung rechtfertigen.
Studieren konnte ich vor 5 Jahren leider auch noch nicht, da ich zu dem Zeitpunkt noch gar kein Abitur hatte, denn dieses habe ich wie beschrieben über den Zweiten Bildungsweg erlangt.
Verfasst: 19.07.2011, 16:32
von Czauderna
Hallo,
mit Verlängerung ist gemeint, wenn das Studium vor Erreichen der Altersgrenze aufgenommen wurde, also noch Krankenversicherungspflicht eingetreten ist, dass dann eine
Verlängerung über das 30.Lebensjahr hinaus aufgrund besonderer Umstände möglich sein kann.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.07.2011, 19:30
von profane23
Hmm.. dennoch erschließt sich mir das alles nicht ganz...
zumal ich noch bis Ende diesen Monats von dieser Studenten-, bzw. Schülerversicherung "profitiere".
Letztendlich ist dieser Paragraph in meinen Augen recht schwammig in seinem Ausdruck und kann je nach Sachbearbeiter anders aufgefasst werden.
Verfasst: 19.07.2011, 19:53
von Hucky
Hallo profane23,
derzeit bist/warst du als Auszubildender des Zweiten Bildugsweges versichert. Die Beitragsmessung entspricht den gesetzlichen Grundlagen wie bei der stud. Versicherung. --> gleicher Beitrag.
Mit Beginn des Studiums ist die Versicherungspflicht als Student zu prüfen und bei Dir ganz klar zu verneinen. Zum einem kann keine Verlängerung von etwas erfolgen was es nicht gibt und zum anderem liegen keine Gründe für eine fiktive Verschiebung der Altersgrenze vor.
nabo1979 hat es sehr treffend formuliert. Warum erfolgte erst jetzt die Entscheidung zum Studium. Sicher, es musste erstmal der erforderliche Abschluss her. Aber es gibt sicher Gründe warum auch dies erst so spät erfolgte. Die Verantwortung dafür liegt bei Dir.
Also bleibt Dir nur die freiwillige Versicherung oder die PKV.
VG
Hucky
Verfasst: 19.07.2011, 19:55
von Czauderna
Hallo,
du hast doch geschrieben dass du erst ab 01.10.2011 beginnst zu studieren,
demnach kannst du doch noch nicht in der Krankenversicherung der Studenten versichert sein, du zahlst "nur" den Beitrag wie ein Student, oder hab ich das
falsch gelesen ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.07.2011, 20:18
von profane23
naja.. ich habe ja wie gesagt an einem kolleg mein abitur nachgeholt und musste mich wie ein student versichern, weil ich aufgrund des alters aus der familienversicherung rausgefallen bin...
ich hab in meine unterlagen nochmal geschaut und da steht keine direkte bezeichnung für die versicherung.. nur der vermerk, dass meine "Mitgliedschaft in der Beitragsklasse 751" geführt wird..
ich habe jetzt eigentlich nur 2monate "unterbrechung" bzw. überbrückungszeit bis zum studium, in denen die KV vom arbeitsamt übernommen wird...
Verfasst: 19.07.2011, 21:23
von GerneKrankenVersichert
Die Aufnahme eines Studiums nach Vollendung des 30. Lebensjahres führt nicht zu einem Hinausschieben der Altersgrenze, da grundsätzlich eine zuvor ausgeübte Beschäftigung und nicht der Zweite Bildungsweg für den späten Studienbeginn kausal war (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.1994 - 12 RK 71/93 - USK 9419). Die Krankenversicherung der Studenten kommt bei Studienaufnahme nach dem 30. Lebensjahr ausnahmsweise dann noch in Betracht, wenn bis zum Beginn des Studiums Hinderungsgründe bestanden haben, die für einen so späten Studienbeginn ursächlich waren (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.09.1992 - 12 RK 3/91 - USK 92118).
Rundschreiben KVdS vom 21.03.2006
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... /index.htm
Und hier das Urteil des BSG:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... &xid=81905&, u. a.
Indem § 5 Abs 1 Nr 9 SGB V die Versicherungspflicht als Student nicht von der Förderung oder der Förderungsfähigkeit des Studiums abhängig macht, unterscheidet er sich auch von der Vorschrift über die Versicherungspflicht der Praktikanten in § 5 Abs 1 Nr 10 SGB V. Nach Halbs 2 dieser Vorschrift sind Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem BAföG befinden, den versicherungspflichtigen Praktikanten gleichgestellt. Eine entsprechende Regelung hinsichtlich eines geförderten Studiums enthält § 5 Abs 1 Nr 9 SGB V nicht. Demnach begründet nicht jedes geförderte Studium, das im Anschluß an den ebenfalls geförderten Zweiten Bildungsweg nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird, Versicherungspflicht in der KVdS.
Verfasst: 19.07.2011, 21:39
von profane23
@ alle: danke erstmal noch für eure antworten..
irgendwie nimmt mir das jegliche hoffnung..
gibt es noch weitere sinnvolle möglichkeiten sich als student zu versichern ohne unmengen an geld zu bezahlen?
Verfasst: 20.07.2011, 09:26
von nabo1979
145,64 Euro (wenn du kein Kind hast) ist der niedrigste Satz der bei dir möglich ist.
Wenn du natürlich noch heiratest kannst du dich bei deiner Ehefrau kostenfrei versichern (Familienversicherung)
Und jetzt mal im Ernst, ich hab mal nachgerechnet:
Ende Realschule --> Alter ca 17
1 Jahr Grundwehrdienst --> Alter 18
3 Jahre Ausbildung --> Alter 21
1 Jahr Abi (nachgeholt) --> Alter 22
Somit hättest du mit 22 anfangen können zu studieren, es ist überhaupt nicht nachvollziehbar wieso du erst jetzt dein Abi nachgemacht hast. Ist ja dein gutes Recht, vielleicht hast du erst noch ein paar Jahre gearbeitet und Geld verdient, das rechtfertigt jedoch nicht dein spätes Studium. Zumindest nicht für die KVDS!
Verfasst: 20.07.2011, 19:30
von Kassen_MA
Hallo nabo,
jetzt mal im ernst, bist Du neidisch?
Abi dauert auch 3 Jahre auf der Abendschule und die meisten arbeiten während dieser Zeit und zahlen KK-Beiträge (Hab ich zumindest so gemacht). Das machen die meisten nomalen Abiturienten nicht. Zudem kann man auch erst noch weiter arbeiten und das Abi oder das Studium später aufnehmen. Der ein oder andere kommt ja auch erst später zu der Einsicht, dass dies für ihn der richtige Weg ist. Volkswirtschaftlich sehe ich keinen Unterschied ob jetzt zwischen 25-30 oder 33-38 die Unterstützung der Solidargemeinschaft erfolgt. Die meisten Studenten haben nach dem Studium zudem höhere Einkünfte und zahlen höhere Sozialbeiträge. Volkswirtschaftlich und aus Sicht der Sozialversicherung ist ein Studium also auch später sinnvoll und wünschenswert. Ich kann den Sinn dieser starren Altersgrenze mit 30 nicht erkennen (war selber nicht betroffen). Es ist sogar eher kontraproduktiv, verlängert sich womöglich dadurch die Studienzeit unnötig, was zu weiteren niedrigeren Beiträgen führt. Ich wünsche profane23 alles Gute und hoffentlich ein wenig mehr Verständnis und nicht wie ein Sozialschmarotzer dargestellt zu werden, was er nämlich nicht ist.
Schönen Abend
Verfasst: 20.07.2011, 21:03
von profane23
hallo Kassen_MA,
danke für deine Worte, denn ich bin ebenfalls deiner Meinung. Jedoch werd ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen, denn es sieht in dem Fall für mich nicht gut aus...
@nabo10979: Es gibt keine Gründe persönlich zu werden. Ich habe lediglich versucht greifbare Informationen für meine Situation zu erhalten.
Es ist leider nicht für jeden möglich, direkt nach der Ausbildung sein Abitur nachzuholen. Zueinem ist es oft eine finanzielle Frage und zum anderen gibt es dann auch noch persönliche, bzw. familiäre Gründe. So einfach, wie du es darstellst ist es leider nicht immer.
Zumal die Einrichtung, an der ich mein Abitur nachgeholt habe, eine Zeit zw. 3 und 4 Jahren in Anspruch nimmt, und ja.. ich habe das Abitur im ersten Anlauf geschafft.
Verfasst: 20.07.2011, 22:59
von friesenjunge48
Hallo profane 23.
nimm es nabo1979 nicht übel,vielleicht hat er nur mittlere Reife,und ist einfach nur neidisch daß du es geschafft hast.
Alles gute.
mfg
friesenjunge48
Verfasst: 21.07.2011, 08:53
von nabo1979
Kassen_MA hat geschrieben:Hallo nabo,
jetzt mal im ernst, bist Du neidisch?
Sicher
Hab ich lange hinter mir (Abi und Studium) war ne schöne Zeit
friesenjunge48 hat geschrieben:...vielleicht hat er nur mittlere Reife,und ist einfach nur neidisch daß du es geschafft hast...
Sie bitte schön, soviel Zeit muss sein
profane23 hat geschrieben:Es gibt keine Gründe persönlich zu werden.
Wieso persönlich - ich bin sachlich, wie sicherlich deine Sachbearbeiterin deiner Kasse auch sein wird. Alles andere wäre scheinheilig!
Nein jetzt mal im Ernst, natürlich gönne ich dir das du nochmal studieren willst und ich finde es auch gut wenn sich Leute weiterbilden möchten. Ich schreibe hier die aus Kassenmitarbeitersicht - nicht meine eigene persönlich Meinung. Das darf man nicht vergessen. Denn es geht hier ja nicht darum, wie schön es sein könnte, wenn alles so wäre wie der eine oder andere es gerne hätte, sondern wir müssen als Kassenmitarbeiter mit den gegeben Gesetzen arbeiten und da bleibt selten Spielraum für eigene Entscheidungen.
Also alles Gute fürs Studium!