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Kassenübergreifendes Mitgliedschaftszeitenregister?

Verfasst: 19.07.2011, 08:03
von heleven
Für eine künftige Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner muß für mindestens 9 Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben, entweder freiwillig oder pflichtversichert. Jedenfalls habe ich das so verstanden.

Wie kann ein Selbstständiger mit Mitgliedschaften bei im Laufe des des Berufslebens mehreren GKVs und vor allem für die fernere Vergangenheit nur lückenhaften Unterlagen dies nachweisen? Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung bestand bis etwa 1975. Bei der Rentenversicherung wird seitdem vermutlich nichts über Krankenkassenmitgliedschaften bekannt sein.

Deshalb meine Frage: Gibt es etwas wie ein kassenübergreifendes Mitgliedschaftszeitenregister in der GKV?

Verfasst: 19.07.2011, 09:57
von nabo1979
Ist mir nicht bekannt.
Aber der Arbeitgeber weiß wohin die Beiträge entrichtet worden sind, oder bei Selbstständigkeit kann man doch selbst nachvollziehen wohin man seine Beiträge überwiesen hat.
Bei uns werden die Zeiten vom Versicherten angefordert. Gäbe es ein Register aller Kassen, würde die Kassen sicher nicht die Versicherten anschreiben und diese Auskünfte erfragen.

Verfasst: 19.07.2011, 13:06
von Paule
Ich habe normalerweise beim Wechsel eine Bescheinigung erhalten. Und fehlende direkt bei den Kassen angefordert, problemlos erhalten. Wären gar nicht alle nötig gewesen, aber meine Infos waren nicht auf dem aktuellen Stand.

Verfasst: 20.07.2011, 22:13
von Epson
Generell werden die Zeiten beim RV-Träger und bei dem Versicherten selbst angefordert. In dem konkreten Beispiel kann die Rentenversicherung wohl wirklich nichts dazu sagen.

Wenn man tatsächlich die Kontoauszüge der letzten 25 Jahre aufbewahrt hat, sieht man wohin man überwiesen hat, bzw. wer abgebucht hat. Aber wer macht das schon!?

Hier hilft wohl nur ein gutes Erinnerungsvermögen. Der/Die KVdR Sachbearbeiter(in) der aktuellen Kasse darf sich dann die Mühe machen und die entsprechenden Vorkassen um Bekanntgabe der Zeiten bitten.

Verfasst: 22.07.2011, 20:13
von GKV-Noob
@ Epson
Der RVT wird von den Kassen befragt?

Bei meiner Kasse ist dies nicht so.
Generell stellt der Versicherte seinen Antrag auf die Rente XY. Dieser Antrag geht i. d. R. durch einen Datenaustauch bei der atuell zuständigen KK ein.

Darin sind die vom Rentenantragsteller angegeben Versicherungszeiten enthalten. Dann schaut man ob sich diese Zeiten als schlüssig erweisen.
Ist dies nicht so, wird der Versicherte und/oder die angegebenen Kassen angefragt zu den Versicherungszeiten.

So wird die Vorversicherungszeit geprüft und die entsprechende Meldung an den RVT abgegeben.

Verfasst: 23.07.2011, 08:16
von Epson
Im ersten Schritt frage ich bei den angegebenen Vorkassen an. Wenn danach die VVZ noch immer nicht erfüllt ist, frage ich parallel beim Versicherten UND RV Träger an. Das bringt dann meistens die Lösung.

Hatte jetzt sogar einen Fall, in dem vom Versicherte die Aussage kam: "1986 bis 1990 war ich als selbständig tätig und privat versichert!". Zwei Wochen später kommt die Antwort des RV-Trägers. VVZ bei der Barmer & AOK in der entsprechenden Zeit...

Die Anfragen sind also recht hilfreich! :-)

Verfasst: 23.07.2011, 12:59
von Paule
Epson hat geschrieben:Wenn man tatsächlich die Kontoauszüge der letzten 25 Jahre aufbewahrt hat, sieht man wohin man überwiesen hat, bzw. wer abgebucht hat. Aber wer macht das schon!?
Natürlich gibts Ausnahmen, aber in der Regel weiß man doch, aus welchen Anlass man die KK gewechselt hatte (bei mir mit einer Ausnahme Umzüge).

Verfasst: 24.07.2011, 19:51
von Epson
Aber die Ausnahmen machen eben die Arbeit! :-)

Gerade früher, als teilweise mit jedem Jobwechsel (Welcher z.B. in der Baubranche häufig vorkommt) eine neue Kasse (teilweise auf Wunsch des Arbeitgebers) gewählt wurde, kann man den Überblick verlieren.

Verfasst: 24.07.2011, 23:28
von CiceroOWL
Es gilt immer noch der Amtsermitlungsgrundsatz, ergo muss der RV Träger angeschrieben werden um die GKV Zeiten zu ermitteln.