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Konkurrenzkampf zwischen GVKs
Verfasst: 18.07.2011, 20:17
von Berliner62
Hallo @ll,
momentan werben einige Krankenkassen damit, dass sie keine Zusatzbeiträge erheben.
Der Grund ist offensichtlich.
Wenn man darauf anspringt und sich danach erkundigt, ob man dementsprechend wechseln kann...
... kriegt man dann garantiert objektive Beratung?
Oder muss man da fürchten, dass sich jemand durch das Werben eines Neumitglieds eine Prämie verdienen kann?
Verfasst: 18.07.2011, 21:20
von Lady Butterfly
Gegenfrage:
wenn du zum Ford-Händler gehst und dich dort zum Kauf eines Neuwagens beraten lässt, erhälst du dort eine objektive Beratung? ich glaube nicht, dass der einen Opel, einen VW oder einen Peugeot empfehlen wird....
wenn du zur Deutschen Bank gehst und um eine Anlageberatung bittest, glaubst du, die werden dir die Deka-Fonds der Sparkasse empfehlen, weil die in den letzten Jahren die bessere Rendite erwirtschaftet haben (keine Ahnung ob das stimmt)?
genauso werden dir die Kassenmitarbeiter natürlich auch zunächst mal ihre eigene Kasse empfehlen.
du solltest dir vorher darüber klar werden, was für dich wichtig ist: persönlicher Ansprechpartner vor Ort, telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr, Extra-Leistungen und wenn ja, in welchen Bereichen etc. Wenn du so vorbereitet in die Beratungsgespräche gehst, wirst du sicherlich davon profitieren - wenn du nämlich konktrete Fragen stellst, wirst du auch konkrete Antworten erhalten.
Gruß
Lady Butterfly
Kollateralschaden im Konkurrenzkampf?
Verfasst: 18.07.2011, 21:46
von Berliner62
Hallo Lady Butterfly,
meine Frage bezieht sich auf einen konkreten Fall.
Mein Bekannter war mit seiner GKV zufrieden, aber nach einem Umzug hatte er plötzlich die Geschäftsstelle einer anderen GKV in der Nähe seiner Wohnung.
Das fand er praktisch.
Obendrein stand ein Jobwechsel bevor.
Er geht also zu der neuen KrankenKasse und fragt, ob er bei der Gelegenheit eventuell auch seine GKV wechseln kann. Ihm wird gesagt: "Klar, wegen dem Zusatzbeitrag können Sie jetzt fristlos kündigen und zu uns kommen."
Er bekommt für seinen neuen Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung und für seinen Doktor eine neue Versichertenkarte (die auch von seinem Doktor und seinem Zahnarzt akzeptiert wird).
Sein neuer Arbeitgeber meldet ihn nicht an. Er geht zur neuen GKV und kriegt gesagt, er soll seine Beiträge eben selbst zahlen!
Er sucht sich einen neuen Arbeitgeber und man sagt ihm: "Wir können Sie nicht anmelden!"
Er ruft die GKV an, landet in einem Callcenter und erfährt: "Es gibt Kündigungsfristen. Wir können Sie erst in 2 Monaten aufnehmen."
Seine frühere GKV bestätigt das und nimmt ihn wieder zurück. Die andere GKV tut auf einmal so, als wenn sie von nichts weiß.
So, jetzt warte ich darauf, dass mir dass jemand mit Ford und Opel erklärt...
Verfasst: 18.07.2011, 22:12
von GerneKrankenVersichert
Ich würde mal sagen, da hat jemand gesessen, der vollkommen unbelastet von Fachwissen war. Der konnte nur schlecht "beraten", objektiv oder nicht ist da überhaupt nicht die Frage.
Inkompetent oder überkompetent ?
Verfasst: 18.07.2011, 23:57
von Berliner62
Hallo GerneKrankenVersichert
Das hat die Dame im Callcenter auch gesagt.
Aber hier kommt die Pointe:
Als der Bekannte sich entschloss, bei seiner alten GKV zu bleiben, bekam er einen Rückwerbeanruf von der Person, die ihm den sofortigen, fristlosen Wechsel versprochen hatte.
Und nun wurde ihm erklärt, der fristlose Wechsel wäre nur darum misslungen, weil er nicht mitgespielt hätte.
Angeblich hätte er nur eine kurze Zeit total unversichert bleiben müssen, und dann hätte man anschließend die Fristen vergessen können.
Kann es wirklich so einfach sein, Fristen auszuhebeln? Und wer kommt überhaupt erst auf so eine Idee??
Stimmt das überhaupt??
Verfasst: 19.07.2011, 10:25
von Bo_
@ Berliner: Ja, das stimmt!
Beispiel:
Arbeitgeber A bis zum 04.07.2011
Arbeitgeber B ab dem 06.07.2011
=> 05.07.2011 Lücke - aber Leistungsanspruch besteht!
Ab dem 06.07.2011 neues Wahlrecht!
Hätte man deinem Bekannten, aber natürlich auch so erklären müssen. Früher konnte man immer bei einem Arbeitgeberwechsel, auch die Kassen wechseln. Jetzt geht´s halt so oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Verfasst: 19.07.2011, 10:27
von nabo1979
Ich verstehe überhaupt nicht wie eine Kasse eine Mitgliedsbescheinigung und eine Chipkarte ausstellen kann, ohne eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse vorliegen zu haben.
Da stimmt doch irgendetwas nicht
Verfasst: 19.07.2011, 19:33
von Lady Butterfly
Ich würde mal sagen, da hat jemand gesessen, der vollkommen unbelastet von Fachwissen war. Der konnte nur schlecht "beraten", objektiv oder nicht ist da überhaupt nicht die Frage.
der Aussage kann ich mich nur anschließen.....
um beim Auto-Beispiel zu bleiben: sagen wir mal, du willst einen roten Golf haben. Vor der Tür des Händlers steht ein grüner Golf - du könntest ihn nach Zulassung direkt mitnehmen. Für den roten gibt's 2 Monate Wartezeit, da der zuerst hergestellt werden muss.
der Händler macht dir die Nase lang mit "bei uns können sie den Golf direkt mitnehmen" und beschwert sich hinterher, dass du mit dem grünen nicht zufrieden bist
wenn dein Bekannter Freitags aufhört zu arbeiten und ab montags einen neuen Job bei einem anderen Arbeitgeber hat, dann hat er ein neues Wahlrecht
wenn dein Bekannter am 30.06.2011 aufhört zu arbeiten und ab 01.07.2011 einen neuen Job bei einem anderen Arbeitgeber hat, hat er kein neues Wahlrecht
Unterschied: beim ersten Beispiel befindet sich zwischen den beiden Jobs und daher auch bei der Mitgliedschaft eine Lücke (Samstag und Sonntag), beim zweiten Beispiel ist die Versicherung lückenlos
das sollte allerdings jeder Kundenberater wissen wie Grundschulkinder das kleine 1x1 - und bei Bedarf auch anwenden und erklären können.
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 19.07.2011, 22:04
von heinrich
ihm wurde gesagt, dass er nicht mitgespielt hat.
Ich kann mir sogar gut vorstellen, dass der Mitarbeiter der vermeintlich neuen KK genau die Story von der Unterbrechung von einem Tag erzählt hat
UND dann der Versicherte dies nicht nicht richtig umgesetzt hat.
Hier im Forum werden immer Dinge erzählt, woraus KK-Mitarbeiter Fehler gemacht haben sollen. Meist ist es aber der Versicherte, der Dinge nicht richtig versteht oder umsetzt.
Da könnt ich euch jeden Tag eine Menge von Beispielen erzählen. Darf ich aber nicht und mach ich nicht.
Ich erzähl ich euch aber , was mir eine Steuerberater heute sagt
(über ihn sagt mir ein Versicherter auch, dass der Steuerberater falsch berät)
ALSO: der Steuerberater sagt mir über seine Kunden (ganz allgemein)
"ich berate ihn über 20 Dinge. Wenn mein Mandant im Auto sitzt, dann hat er 17 vergessen. Zu Hause kommt dann noch EINER von der 20 Dingen/TIPPS an.
nur mal so zum Nachdenken
Verfasst: 19.07.2011, 23:05
von Lady Butterfly
da hast du sicherlich recht, Heinrich
dieses Problem dürfte auch den meisten Kollegen bekannt sein - aber der Mitarbeiter der neuen Kasse will ja einen neuen Kunden gewinnen. Er will niemanden im Wechselrecht schulen und auch nicht recht behalten - sondern ein neues Mitglied.
Und wenn dann sowas zur Umgehung der Kündigungsfrist geplant wird, sollte man genau planen. Und fragen, zu welchem Zeitpunkt genau die alte Beschäftigung beendet wurde. Und wann genau der neue Job begonnen wird.
Und wennn irgendwelche Zweifel bestehen, ob das ganze funktioniert, den normalen Weg gehen. Wahlerklärung ausfüllen und unterschreiben lassen => Kündigung fertig machen => Kunden einimpfen, dass die Kündigungsbestätigung wichtig ist und dass er die dringend nochmals bei der neuen Kasse abgeben soll weil sonst der Wechsel nicht funktioniert
dann sollte es eigentlich funktionieren...
Gruß
Lady Butterfly
Schriftliche Bescheinigung über lückenlose Versorgung
Verfasst: 19.07.2011, 23:52
von Berliner62
Hallo @lle,
vielen Dank für die Bestätigung der Vermutung...
Tatsächlich ist mein Bekannter ein echter Pedant und hätte keiner Versorgungslücke zugestimmt.
Obendrein hat er von der neuen Krankenkasse eine Bescheinigung erhalten, in der klar gesagt wird, dass er ohne jegliche Lücke in der Versorgung versichert ist.
Der hat sich einfach auf die schriftliche Bescheinigung verlassen und mit keinen Tricks gerechnet. Der wollte den Wechsel nur aus Bequemlichkeit. Wenn er mit Stress gerechnet hätte, hätte er das alles gelassen!
Außerdem hatte er in dieser Versorgungslücke einen Termin beim Zahnarzt, wo er sich eine Schiene abholen musste, weil er wohl im Schlaf immer mit den Zähnen knirscht. (Zuviel Stress, sagt sein Zahnarzt.)
Verfasst: 29.09.2011, 17:17
von Faktenchecker
Einfach ruhig bleiben und imSessel sitzen bleiben dann lösen sich die meisten Probleme von alleine
P.S.: In Deutschland darf seit 01.04.2007 niemand mehr eine Versicherungslücke haben, daher auch kein neues Wahlrecht über die Schiene... Mit Unterbrechung durch Fami ginge das allerdings!
Verfasst: 29.09.2011, 18:30
von ratte1
Faktenchecker hat geschrieben:Einfach ruhig bleiben und im Sessel sitzen bleiben dann lösen sich die meisten Probleme von alleine
P.S.: In Deutschland darf seit 01.04.2007 niemand mehr eine Versicherungslücke haben, daher auch kein neues Wahlrecht über die Schiene...
Doch, da bei einer Versicherungslücke von bis zu einem Monat ein nachgehender Leistungsanspruch besteht.
MfG
ratte1