Schweigepflichtentbindung
Verfasst: 18.07.2011, 10:46
Hallo.
Ich bin seit 22.03.2011 AU und beziehe Krankengeld.
Ich war über die DRV 6 Wochen vom 31.05.11-12.07.11 in einer Psychosomatischen Klinik zur REHA und wurde von der REHA Arbeitsunfähig entlassen. Nachdem ich meiner KK die Entlassungsbescheinigung von der Reha zugeschickt habe, in der die AU bescheinigt wird, bekomme ich jetzt ein Schreiben von meiner KK,
Zitat:
Es gehört zu unseren Aufgaben, den Heilerfolg erkrankter Mitglieder zu sichern und Fragen durch eine sogenannte sozialmedizinische Begutachtung zu klären.
Damit der Medizinische Dienst umfassend über Ihren Krankheitsverlauf informiert werden kann, bitten wir Sie, die beigefügte Erklärung zu unterschreiben und in dem beigefügten Freiumschlag an uns zurückzusenden.
Schweigepflichtenentbindungserklärung
Hiermit entbinde ich alle Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte, Therapeuten, die mich im Zusammenhang mit meiner Arbeitsunfähigkeit seit dem 22.03.2011 behandelt haben und noch behandeln, von der gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber der Betriebskrankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Ich bin damit einverstanden, dass alle ärztlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Behand-lung an die BKK und an den MDK herausgegeben werden.
Jetzt meine Frage:
1. Muss ich die verlangte Schweigepflichtentbindung in diesem Umfang unterschreiben?
2. Die Begutachtung ist doch schon in der REHA erfolgt, warum jetzt noch eine vom MDK?
3. Welche Folgen kann das für mich haben wenn ich diese Schweigepflichterklärung nicht unterschreibe.
Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr mir raten.
Grüße
Ich bin seit 22.03.2011 AU und beziehe Krankengeld.
Ich war über die DRV 6 Wochen vom 31.05.11-12.07.11 in einer Psychosomatischen Klinik zur REHA und wurde von der REHA Arbeitsunfähig entlassen. Nachdem ich meiner KK die Entlassungsbescheinigung von der Reha zugeschickt habe, in der die AU bescheinigt wird, bekomme ich jetzt ein Schreiben von meiner KK,
Zitat:
Es gehört zu unseren Aufgaben, den Heilerfolg erkrankter Mitglieder zu sichern und Fragen durch eine sogenannte sozialmedizinische Begutachtung zu klären.
Damit der Medizinische Dienst umfassend über Ihren Krankheitsverlauf informiert werden kann, bitten wir Sie, die beigefügte Erklärung zu unterschreiben und in dem beigefügten Freiumschlag an uns zurückzusenden.
Schweigepflichtenentbindungserklärung
Hiermit entbinde ich alle Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte, Therapeuten, die mich im Zusammenhang mit meiner Arbeitsunfähigkeit seit dem 22.03.2011 behandelt haben und noch behandeln, von der gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber der Betriebskrankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Ich bin damit einverstanden, dass alle ärztlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Behand-lung an die BKK und an den MDK herausgegeben werden.
Jetzt meine Frage:
1. Muss ich die verlangte Schweigepflichtentbindung in diesem Umfang unterschreiben?
2. Die Begutachtung ist doch schon in der REHA erfolgt, warum jetzt noch eine vom MDK?
3. Welche Folgen kann das für mich haben wenn ich diese Schweigepflichterklärung nicht unterschreibe.
Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr mir raten.
Grüße