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Werlhof/ITP/TTP und Krankengeld?

Verfasst: 18.07.2011, 10:43
von Itepeh
Hallo,

ich habe eine Autoimmunkrankheit, die regelmäßige Besuche im Krankenhaus erforderlich machen. Seit zwei Jahren bekomme ich daher regelmäßig Infusionen.

Von anfangs dreimal wöchentlich konnten wir die Abstände zwischen den Kontrolluntersuchungen und Infusionen inzwischen auf vier bis sechs Wochen strecken, das ermöglicht mir ein vergleichsweise normales Alltagsleben, in dem ich auch arbeiten gehe.
Bisher erhielt ich an den Infusions-Tagen Krankengeld.

Nun hat sich die Krankenkasse entschlossen mir kein Krankengeld mehr zu zahlen, weil die 12-Monatsfrist vorüber sei und deswegen der Arbeitgeber wieder zahlen müsste. Dass man überhaupt gezahlt hätte wäre ein Fehler der KK gewesen.

Nun ist es so, dass die KK mich zu Beginn darüber aufklärte, dass ich 18 Monate Krankengeld erhalten würde, da ich allerdings Wert darauf legte weiter arbeiten zu gehen, würden sich diese 18 Monate strecken, so dass ich noch Jahre abgesichert wäre.

Entsprechend sparsam bin ich mit dem Krankengeld umgegangen, so habe ich die Krankentage dann auch gerne mal in Urlaubstage geschoben, damit diese 500 Kranken-Tage möglichst lange halten.

Die Tatsache, dass ich nicht durchgehend krank geschrieben bin, war nicht vorgesehen, dafür hat diese KK keine passenden Formulare, ich bin also die ganze Zeit immer ein Sonderfall. Wie man das mit Dialyse-Patienten regelt, hat man mir auf Nachfrage nicht gesagt.

Nun sagte man mir, dass meine Krankheit mit einer Diabetis vergleichbar sei. Mein Arzt sieht das anders.
Laut KK bin ich nicht mehr häufig genug krank. Das kann sich allerdings jederzeit ändern und meine Frage wie oft "häufig genug" ist, konnte man mir nicht beantworten.

Die dauerhafte Krankengeldzahlung wäre im Gesetz nur bei einer Dialyse gegeben. Man schickte mir Auszüge von Gesetzen, aber nicht das Gesetz, in dem die Krankengeldzahlung im Falle der Dialyse geregelt ist.

In welchem Gesetz steht das?
Ein Jurist erklärte mir, dass wenn meine Krankheit nicht im Gesetz geregelt ist, dann wäre die Dialyse, die ja geregelt ist, der naheliegenste Vergleich, auch mein Arzt sieht mich deutlich eher in der Situation einer Dialyse als einer Diabetis.

Ich habe zurzeit das Glück, dass ich zwischen den Behandlungen relativ normal leben kann, aber ich bin durchgehend krank. Für den Fall, dass sich die derzeitige Situation ändert, und ich wieder häufiger in die Klinik muss, möchte ich hier meinen Arbeitgeber (und damit meinen Job und meine gar nicht mal so geringen Krankenkassenbeiträge, die derzeit höher als die Kosten der Krankheit sind...) abzusichern, damit dieser mein Arbeitsverhältnis nicht unter dem Risiko pro Jahr 6 Wochen Krankengeld zahlen zu müssen betrachtet und ich im Falle eines Wechsels überhaupt eine Chance auf eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber habe.

Vielen Dank für Informationen, ich wäre auch am Austausch mit anderen Patienten dieser Krankheit interessiert, da die Suche nach derartigen Alltagsprobleme im Internet bisher zu keinem Erfolg führten.

Verfasst: 18.07.2011, 13:44
von GerneKrankenVersichert
Ups, da laufen ja ein paar Dinge kreuz und quer durcheinander.

Die erste Frage ist, ob die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich an diesen Tagen angezweifelt wird. Der Hinweis auf die Dialyse könnte bedeuten, dass bisher a n a log dieser Regelung verfahren worden ist:
§ 2 AU-RL
Abs. 9) 1Ist eine Dialysebehandlung lediglich während der vereinbarten Arbeitszeit möglich, besteht für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhezeit Arbeitsunfähigkeit. 2Dasselbe gilt für andere extrakorporale Aphereseverfahren.
Infusionen sind damit nicht gemeint, aber aufgrund der früheren häufigen Behandlungstage kam man dir evtl. entgegen. Bevor du weitere Schritte überlegst, erst mal die Frage: Wie lange dauern diese Infusionen? Sind sie außerhalb deiner Arbeitszeit möglich?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Krankenkasse sich mittlerweile auf den § 3 Abs. 2 der Richtlinien beruft:
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor


für Zeiten, in denen ärztliche Behandlungen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken stattfinden, ohne dass diese Maßnahmen selbst zu einer Arbeitsunfähigkeit führen,
Das hat allerdings alles nicht mit der 12-Monats-Frist zu tun, hier handelt es sich um eine ganz andere Baustelle. Aber bevor ich dich da mit zuvielen Details verwirre, empfehle ich dir, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Arbeitsunfähigkeit an den Infusionstagen weiterhin anerkennen oder nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass ihnen jetzt aufgefallen ist, dass überhaupt keine Grundlage für eine Arbeitsunfähigkeit besteht UND dass, wenn die Anerkennung bisher fälschlicherweise auf der Basis einer Dialyse-Erkrankung erfolgt ist, zusätzlich eigentlich dein Arbeitgeber hätte Gehaltsfortzahlung leisten müssen.

Verfasst: 28.07.2011, 18:36
von Itepeh
Hi,

Danke für Deine Antwort, ich habe sie leider erst jetzt mitbekommen. Normalerweise schicken Foren eine Mail, wenn sich was tut. Das muss man hier gesondert anklicken. (Nun geschehen)
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ups, da laufen ja ein paar Dinge kreuz und quer durcheinander.

Die erste Frage ist, ob die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich an diesen Tagen angezweifelt wird. Der Hinweis auf die Dialyse könnte bedeuten, dass bisher a n a log dieser Regelung verfahren worden ist:
Es gibt ein MDK Gutachten, dass belegt, dass ich arbeiten gehen kann, aber nunmal nicht zu den Zeiten, in denen ich in Behandlung bin, die wiederum notwendig sind.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:§ 2 AU-RL
Infusionen sind damit nicht gemeint, aber aufgrund der früheren häufigen Behandlungstage kam man dir evtl. entgegen. Bevor du weitere Schritte überlegst, erst mal die Frage: Wie lange dauern diese Infusionen? Sind sie außerhalb deiner Arbeitszeit möglich?
Etwa 4 Stunden und die Klinik macht keinen Nachtdienst.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Das hat allerdings alles nicht mit der 12-Monats-Frist zu tun, hier handelt es sich um eine ganz andere Baustelle.
Das ist aber die fragliche Baustelle.

Die Aussage der Krankenkasse ist, dass sie verschlafen haben, dass die 12 Monatsfrist vorbei ist und sie jetzt nach 26 Monaten wollen, dass ich das Geld von meinem Arbeitgeber einfordere.

Hier gibt es einigen Schriftwechsel, der Anfang des Jahres abbrach. Mein Arbeitgeber weiß von der Krankenkasse also noch nicht, dass er jetzt zahlen soll.

Für mich ist die Frage, wer jetzt tatsächlich Zahlungen leisten muss.
Die Behandlungen zum Glück derzeit seltener geworden und zwischen den Behandlungen kann ich arbeiten gehen. Die Krankheit ist aber weiterhin ununterbrochen vorhanden. Ich gehe ja nicht arbeiten, weil die Krankheit vorüber ist, sondern eben nur zwischen den Behandlungen und für diese Krankheit hat mein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet. Mit dem Risiko dem Arbeitgeber jedes Jahr 6 Wochen wegen Krankheit bei Lohnfortzahlung fernzubleiben, bekomme ich doch nirgendwo mehr einen Job.

Verfasst: 28.07.2011, 19:44
von GerneKrankenVersichert
Itepeh hat geschrieben: Die Aussage der Krankenkasse ist, dass sie verschlafen haben, dass die 12 Monatsfrist vorbei ist und sie jetzt nach 26 Monaten wollen, dass ich das Geld von meinem Arbeitgeber einfordere.

Hier gibt es einigen Schriftwechsel, der Anfang des Jahres abbrach. Mein Arbeitgeber weiß von der Krankenkasse also noch nicht, dass er jetzt zahlen soll.
Frag doch mal deine Krankenkasse, warum sie keinen Erstattungsanspruch an deinen Arbeitgeber stellt. Entweder hat dieser die Fristen falsch berechnet oder die Krankenkasse hat ihm die Vorerkrankungen falsch mitgeteilt. Ich bin der Meinung, dass das Problem zwischen diesen beiden geklärt werden müsste und nichts mit dir zu tun hat.
Itepeh hat geschrieben: Für mich ist die Frage, wer jetzt tatsächlich Zahlungen leisten muss.
Ohne zu wissen, wer was falsch gemacht hat, ist diese Frage schwer zu beantworten.
Itepeh hat geschrieben: Die Behandlungen zum Glück derzeit seltener geworden und zwischen den Behandlungen kann ich arbeiten gehen. Die Krankheit ist aber weiterhin ununterbrochen vorhanden. Ich gehe ja nicht arbeiten, weil die Krankheit vorüber ist, sondern eben nur zwischen den Behandlungen und für diese Krankheit hat mein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet. Mit dem Risiko dem Arbeitgeber jedes Jahr 6 Wochen wegen Krankheit bei Lohnfortzahlung fernzubleiben, bekomme ich doch nirgendwo mehr einen Job.
Die Gehaltsfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, auch die Jahresfrist, und kann nicht zu deinen Ungunsten geändert werden. Und mit dem Risiko, Gehaltsfortzahlung zu leisten, muss jeder Arbeitgeber leben. Du bist ja nicht verpflichtet, ihm das anzugeben. Kleinere Betriebe, für die diese Gehaltsfortzahlung tatsächlich existenzbedrohend wäre, bekommen einen Teil dieses Gehaltes über die Umlageversicherung zurück.