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günstigste KK für Arbeitgeber?

Verfasst: 04.02.2007, 10:02
von geizi
Hallo zusammen,

die Knappschaft soll ab dem 1. April eine frei wählbare Krankenkasse sein.

Habe mir die Sache mal angeschaut, die haben einen Beitragssatz von 12,7 Prozent, nur relativ günstig. Aber mir ist da was anderes aufgefallen, die Umlagesätze U1 und U2 betragen insgesamt nur 0,1 Prozent und das bei einer Erstattung U1 von 80 Prozent!!! Warum sind die so niedrig?

Hier der Link:

kbs.de/coremedia/generator/kbsportal/de/speziell__fuer__arbeitgeber/veroeffentlichungen/beitragsrecht/16__wichtige__groessen__vers__und__beitragsrecht__01__2007,N=12136-11998,property=Download.pdf

Verfasst: 04.02.2007, 18:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

das sind die Umlagesätze für die geringfügig entlohnten Beschäftigten :wink:

Die echten Umlageversicherungsbeiträge habe ich auf der Homepage (übrigens sehr unmodern und mit wenig Inhalten) nicht gefunden.

LG, Fee

Verfasst: 11.03.2007, 03:52
von geizi
Hallo,

ich habe die Umlagesätze gefunden, die Knappschaft ist die günstigste Krankenkasse im Bereich der Aufwandserstattung U1 und U2 = 0,1 Prozent!
"Das Ausgleichsverfahren nach dem AAG wird für alle Mitglieder der knappschaftlichen Krankenversicherung und alle Minijobber durch die Knappschaft durchgeführt."

kbs.de/lang_de/nn_10148/DE/5__speziell/5__arbeitgebervers/InhaltsNav.html__nnn=true

Verfasst: 11.03.2007, 17:51
von Krankenkassenfee
Hallo,

das ist doch nur die rechtliche Beschreibung. Die Sätze find ich trotzdem nirgendwo.

LG, Fee

Verfasst: 11.03.2007, 23:55
von geizi
Hallo Krankenkassenfee,

ich packe mal alle Links zusammen:

Seite 1 von 3 (hier steht, dass die Umlage für Mitglieder der Knappschaft
und alle Minijobber gilt)
kbs.de/lang_de/nn_11274/DE/5__speziell/5__arbeitgebervers/InhaltsNav.html__nnn=true

Seite 2 von 3 (hier stehen die Voraussetzung für die Teilnahme)
kbs.de/lang_de/nn_11274/DE/5__speziell/5__arbeitgebervers/InhaltsNav,gtp=11310__3D1.html__nnn=true

Seite 3 von 3 (hier stehen die Umlagesätze)
kbs.de/lang_de/nn_11274/DE/5__speziell/5__arbeitgebervers/InhaltsNav,gtp=11310__3D2.html__nnn=true

Warum sollte auf Seite 1 Bezug auf die Mitglieder der Knappschaft
genommen werden und dann auf Seite 3 nur die Sätze der Minijobber stehen?!
Werde mich morgen da mal erkundigen, es steht jetzt auch fest, die
Knappschaft öffnet sich zum 01.04.07!

Knappschaft hält die 2007 den Beitrag stabil?

Verfasst: 22.03.2007, 20:51
von Ole
Die Knappschaft hat bereits im ersten Quartal 2007 über 118 Mio. Euro Defizit angesammelt. Die Beiträge sind trotz der extremen Finanzhilfen - u.a. aus dem RSA - für 2007 alles andre als sicher. Die gefeierte Öffnung der Knappschaftlichen Krankenversicherung soll diesen Trend stoppen.

Objektiv betrachtet befindet sich die Knappschaft Ende 2006 annähernd in der Situation, die im Jahr 1999 vor Inkrafttreten des Stabilisierungsgesetzes bestand. Für das Jahr 2007 wird ausgehend von den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zur Wählbarkeit der Knappschaft ein Mitgliederzuwachs nicht mehr erwartet.

Vielmehr ist mit rückläufigen Mitgliederzahlen zu rechnen. Der Umfang des Mitgliederverlustes wird durch die hohe Sterberate, das begrenzte und mittlerweile ausgeschöpfte Potenzial aus dem Stabilisierungsgesetz, das fehlende Wahlrecht für ausscheidende Familienangehörige und letztlich durch das Kündigungsverhalten der Versicherten beeinflusst, das durch die zum 01.10.2006 notwendig gewordene Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 1,2 Prozentpunkte von vormals 11,50 v.H. auf nunmehr 12,70 v.H. weiter verschärft wird.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bereits heute ca. 70 % des Mitgliederbestandes ein Abwahlrecht besitzen. Die aktuelle Entwicklung führt zeitnah zu weitreichenden negativen Auswirkungen, die mittelbar zum Teil auch den Bundeshaushalt betreffen:

· Die Beitragseinnahmen der Knappschaft gehen spürbar zurück.

· Die Höhe und der Anteil der altersbedingten Leistungsausgaben werden steigen, was erst ab dem Zeitpunkt einer Öffnung durch die Aufnahme insbesondere jüngerer und damit im Regelfall „kostengünstigerer“ Versicherter kompensiert werden könnte.

· Aufgrund des Anstiegs des durch die Rentenversicherung zu tragenden Beitragsanteils zur Krankenversicherung der Rentner erhöht sich zwangsläufig anteilig auch der Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung

hier der Link zur vollständigen Text der Anhörung: bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/029-034/stll_eingel/Knappschaft.pdf

Verfasst: 22.03.2007, 23:43
von knuse
Hallo,

und wieder was zu Ole:

Das Quartal ist noch nicht zu Ende und Du kennst schon die Quartalsbilanz der knappschaftlichen KV???!

Fakt ist, der Beitragssatz i.H.v. 12,7 Prozent íst unter Maßgabe des Mitgliederbestandes im Jahre 2006 (ja,
mit all den lieben Omis und Opis!) festgelegt worden, um zum einen KEIN Defizit aufzubauen, die
Mehrwertsteuererhöhung zu kompensieren und diesen bis ins Jahr 2009 stabil zu halten! Mit den neuen
Mitgliedern (zurzeit täglich ca. 500 neue Mitglieder) ist der morbiditätsabhängige Mitgliederverlust von
jährlich 50.000 Versicherten (Sterberate) somit nicht nur gestoppt. Bis Ende des Jahres sollen ca. 300.000
neue Versicherte gewonnen werden!

Und dann noch mal was zu den "altersbedingten" Leistungsausgaben:

Was glaubst Du, warum es den Risikostrukturausgleich gibt?
Antwort: Damit sich gewisse Kassen nicht nur die Rosinen rauspicken!
Dank dieser genialen Erfindung und der Erfahrung den die Knappschaft mit den "Alten" hat, ist es ihr möglich
günstiger zu sein als andere Kassen mit einer gesunden und jungen Versichertenstruktur!

Im Übrigen, U1 und U2 betragen insg. 0,1 Prozent bei 80prozentiger Erstattung!

Viele Grüße
Knuse

Verfasst: 05.04.2007, 12:15
von Diesel
knuse hat geschrieben: Im Übrigen, U1 und U2 betragen insg. 0,1 Prozent bei 80prozentiger Erstattung!
...U2 sogar bei 100%iger Erstattung und das für 0,0%!

Verfasst: 05.04.2007, 17:23
von ramirez93
Hallo,

da kann man sich ja überlegen, wie stark die allgemeinen Beiträge bald steigen werden, wenn man für die U2 bei 100% Erstattung
keinen Beitrag zahlen muss. Auch die U1 ist natürlich nicht ansatzweise kostendeckend.

Der Versicherte (und natürlich auch zur Hälfte der Arbeitgeber) dürfen dies dann mit steigenden Beiträgen finanzieren... :!:

Wünsche jdem, der in diese Kasse wechselt viel Glück, solange sie noch günstig ist.

Schöne Grüße,
ramirez

Verfasst: 05.04.2007, 19:08
von knuse
Hallo ramirez93,

eine Arbeitgeberversicherung wird nur von Arbeitgebern finanziert!
Nach Deiner Argumentation müssten dann ja auch die Rentenbeiträge steigen und die darfst Du dann auch zahlen! :wink:

Das Umlageverfahren der Deutschen Rentenversicherung KBS (Knappschaft) ist mit zwei Millionen Arbeitgebern
das größte in Deutschland! Der Satz ist deshalb so günstig, weil zum einen sehr effektiv gearbeitet werden kann
(2 Mio Teilnehmer) und zum anderen große Finanzreserven bestehen!
Fazit:
Das Umlageverfahren hat NICHTS mit der Krankenversicherung zu tun, der günstige Beitrag ist und bleibt stabil
und jetzt können alle wieder schlafen!!!

Viele Grüße
Knuse

Verfasst: 08.04.2007, 08:59
von Krankenkassenfee
Hallo,

diese sensationellen Umlagesätze werden spätestens am 1.1.08 Geschichte sein. Und wer gerade sein Jubellied auf die Knappschaft anstimmt: Man sehe sich mal die Versichertenstruktur der Knappschaft (ohne Mini-Jobber) an:
Bergleute (sicher Betriebe mit über 30 AN und 99% männlich) werden die Umlageversicherung sichlich nicht so oft in Anspruch nehmen. Und der Rest der da versichert ist wird ähnlich strukturiert sein. Das ist also keine clevere Haushaltunhg, sondern Glück in der Versichertenstruktur.

Die Umlagesätze weden immer am 1.1. des Jahres festgelegt. Schaun wir also mal.

LG, Fee

Verfasst: 10.04.2007, 10:09
von ramirez93
Hallo Knuse,

Danke. Endlich kann ich wieder schlafen!

Aber Fakt ist ja wohl, dass der 0% Beitragssatz nicht kostendeckend sein kann. Und meiner Meinung nach kann der Beitrag von 0,1 % auch nicht lange haltbar sein.

Dann zahlt es der Versicherte halt nicht mit dem allgmeinen BS, dafür nur der AG bei einer Erhöhung der Umlagen.

Das wird die Arbeitgeber wohl nicht wirklich begeistern, denn so muss der Arbeitgeber die Erhöhnung nun alleine tragen...

ramirez

Verfasst: 10.04.2007, 21:00
von knuse
Hallo ramirez93,

genauso ist es aber!

Eine Erhöhung der Umlagesätze würde aber sichlich nicht über das Niveau der anderen Umlagekassen hinausgehen.
Dafür zahlen zu viele Minijob-Arbeitgeber mit einer günstigen Kostenstruktur in diese Ausgleichskasse ein, zudem
liegen die Verwaltungskosten bei weitem unter den der anderen Kassen.