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78 Wochen KG, bei neuer Krankheit wieder 78 Wochen?

Verfasst: 18.07.2011, 06:57
von Holzhupe
Hallo zusammen,

mal angenommen, ich bekomme für 78 Wochen KG für "Hirnsausen."
Bekomme ich wieder 78 Wochen KG bei einer völlig anderen Krankheit?
Oder gilt generell: 78 Wochen KG innerhalb drei Jahre?

Und: was bedeutet der Begriff "Aussteuerung?"

oder Bauchrumoren

Verfasst: 18.07.2011, 11:05
von nikilausi
Wenn 78 Wochen KG-Bezug unter die Diagnose Hirnsausen rum sind, ist das die sog. Aussteuerung. Sollte sich nun eine Arbeitsfähigkeit anschließen und dann eine neue Arbeitsunfähigkeit mit der Diagnose, z.B. Bauchrumoren, eintreten, dann gibt es für Bauchrumoren wieder max. 78 Wochen KG innerhalb von 3 Jahren.
Bei Hinzutreten einer weiteren Diagnose zu einer bereits lfd. Arbeitsunfähigkeit mit KG-Bezug verlängert sich der Zeitraum nicht.

Verfasst: 18.07.2011, 11:37
von Rieselrass
Und was bedeutet denn dieses Aussteuern?

Also "Macke" 78 Wochen KG kassieren, um es mal salopp zu sagen. Dann "Bauchrumoren" im Anschluss=weitere 78 Wochen, wenn man so lange krank ist? Ist natürlich jetzt übertrieben, aber ist schon interessant zu wissen z.B., wenn man in der Krankheit bzw. KG-Bezug entlassen wird....läuft ja das KG weiter oder?

Verfasst: 18.07.2011, 13:21
von GerneKrankenVersichert
Naja, um hier mal im Slang zu bleiben, die "Macke" müsste dann nach 78 Wochen weg sein, sonst ist das "Bauchrumoren" eine hinzugetretene Erkrankung und es gibt keine neuen 78 Wochen Krankengeld. Wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein, das Spielchen könnte man sonst locker bis zur Rente spielen...

Verfasst: 18.07.2011, 13:29
von Rieselrass
Ich meinte ja, angenommen die 78 Wochen auf Macke durchgezogen, dann geht man arbeiten ein paar Tage oder Wochen, wenn man denn noch einen Job hat und dann neue Krankheit. Da gibts wieder 78 Wochen?
Aber da keine Kasse das mitmacht und man sicher in eine Rehamaßnahme muss, wird das nicht klappen.

Verfasst: 18.07.2011, 13:49
von GerneKrankenVersichert
Realer Fall, bei dem es erstmal keine neuen 78 Wochen gibt:

http://www.krankenkassenforum.de/dak-ve ... t5035.html

Ist ja auch eher unwahrscheinlich, dass sich eine 78 Wochen dauernde, jeder Behandlung widersetzende "Macke" pünktlich nach 546 Tagen auf Nimmerwiedersehen verabschiedet.

für Rieselrass

Verfasst: 19.07.2011, 12:53
von nikilausi
Aussteuerung: Termin zu dem das KG endet und da dann auch keine Sozialabgaben mehr abgeführt werden, endet dann auch die KV...es sei denn man wird tätig, beantragt nach der Nahtlosigkeitesregelung ALG, versichert sich über den Ehegatten (wenn vorhanden und gesetzl. versichert) etc.