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Frage: Freiwilliges Mitglied, wie in Elternzeit versichert
Verfasst: 14.07.2011, 10:08
von igel77
Hallo,
Frage zur freiwilligen Versicherung:
Ehefrau, freiwilliges Mitglied bei Krankenkasse A wegen JAE Überschreitung. Ab 01.12.2011 MuSchG und anschließend Elterngeld.
Ehemann, pflichtversichert bei Krankenkasse B.
Wie kann die Ehefrau sich während des Elterngeldbezugs versichern? Muss sie weiter Beiträge bei der Krankenkasse A zahlen? Wenn ja, wie hoch?
Oder hat sie Anspruch auf Familienversicherung bei KK B?
Vielen Dank für alle Antworten!
Verfasst: 14.07.2011, 11:15
von jumpingpoint
§ 224 ABs. 1 SGB V
Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.
Die Mitgliedschaft bei Krankenkasse A bleibt also ohne Beitragszahlung (falls keine weiteren Einnahmen bezogen werden) bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 14.07.2011, 15:05
von igel77
Hallo,
ich meine aber, irgendwo von einem LSG Urteil gelesen zu haben, dass die Ehefrau trotzdem Beiträge nach einer Mindestgrenze zu leisten hat.
Verfasst: 14.07.2011, 15:53
von GerneKrankenVersichert
Stimmt. Da du jedoch ebenfalls gesetzlich versichert bist, kann deine Frau trotzdem beitragsfrei versichert sein, sofern keine weiteren Einnahmen über der Einkommensgrenze für die Familienversicherung vorhanden sind.
Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
....
dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld ... beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V vorliegen.
§ 8 Abs. 6 der Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 30. Mai 2011
https://www.gkv-spitzenverband.de/Versi ... cht.gkvnet