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Bewilligung einer Verhaltenstherapie, wechsel zur anderen KK

Verfasst: 13.07.2011, 00:40
von becci
Hallo, ich nochmal.

Hab gestern schon mal geschrieben:

http://www.krankenkassenforum.de/arbeit ... t5033.html

So nun habe ich heute mit meiner Mama telefoniert und sie hat mir gesagt, das sie wieder bei meinem Stiefvater familienversichert ist und ich somit nicht bei ihr mit versichert sein kann.
:( :roll:

Jetzt hatte ich geatern meinen leiblichen Vate angeschrieben, ob er mich bitte mit in die Familienversicherung auf nimmt, fraglich ob er sich drum kümmert, aber auf jeden Fall einen Versuch wert.

1.So bei meiner jetztigen KV wurde mir eine Verhaltenstherapie bewilligt von 25 Sitzungen. Ca. 10 sind davon schon genutzt.
Wenn ich jetzt im Sep. bei meinem leiblichen Vater in die Familienversciherung aufgenommen würde, müsste ich dann wieder bzw. mein Therapeut einen neuen Antrag bei der neuen KV stellen oder reicht es wenn ich den Bescheid meiner jetztigen KV der neuen KV zusenden würde?

2.Und wie würde es sich verhalten, wenn ich mich bei meiner jetzigen KV freiwilligenversichern würde? Würde dann die Bewilligung bestehen bleiben?

3. Bei meiner jetztigen KV bin ich seit circa 11 Jahren. Wenn ich bei meinem leiblichen Vater im Sep. 2011 familienversichert werden sollte, könnte ich mich dann auch wenn er mich aus der Familienversicherung aus irgend einem Grund werfen würde auch noch freiwilligenversichern oder ging es dann nicht mehr, weil ich dann nicht lang genug bei der neuen KV wäre?

Ich weiß viele Fragen und ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Bin ziemlich am verzweifeln :cry:

LG Becci

Verfasst: 13.07.2011, 07:51
von nabo1979
Rauswerfen gibt es in der Familienversicherung nicht. Wenn du grds. Anspruch hast, muss diese in jedem Fall durchgeführt werden, da es sich um eine Vorrangversicherung handelt.

Selbst wenn dein Vater sich nicht darum kümmert, kannst du die Fami bei seiner Kasse beantragen und sie muss kraft Gesetzes (auch ohne Unterschrift deines Vaters) durchgeführt werden!

Du musst eben nur wissen wo er versichert ist.

Verfasst: 13.07.2011, 14:10
von roemer70
Da hat nabo absolut Recht!
Den Antrag auf FV bei der KK Deines leiblichen Vaters kannst Du selber stellen - ob er das will oder nicht.

Und die genehmigte VT dürfte nahtlos weiterlaufen. Am besten bei FV-Antragstellung Deiner neuen Kasse mitteilen und die Genehmigung in Kopie einreichen. Die neue Kasse holt sich dann von der alten die Zahl der abgerechneten Sitzungen und spricht eine Kostenübernahme über die übrigen aus.

Therapie bei KK-Wechsel

Verfasst: 13.07.2011, 15:03
von Betty
Hallo,
hier ist Betty. Ich habe folgendes gefunden.


Leistungszuständigkeit bei Kassenwechsel

Das Bundessozialgericht hat zwei Urteile (BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R und BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R) zur Thematik der Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel gefällt. Das BSG stellte klar, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Dieser Grundsatz ist in einer Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.10.2002 (i.d.F. vom 24.07.2003) eingeflossen.

LG
Betty

Verfasst: 13.07.2011, 15:31
von becci
Erstmal ganz lieb danke für die Antworten.
Schon mal gut zu wissen, dass er mich nicht rauswerfen kann!
Also er hat sich sogar gleich heute darum gekümmert und ich habe den Antrag schon bekommen.

Okay, das er mich nicht rauswerfen kann ist geklärt, allerdings bin ich 21 und werde im Nov. 22. wäre es dann so, wenn ich 2012 im Nov. 23 werde, das ich dann aus der Familienversicherung fliege? oder erst 2013 an meinem 24. Geburstag? Und wenen ich 2012 rausflieg, dann wäre ich ja nur 15 Moante bei der KV von meinem Vater, könnte ich mich dann da auch freiwilligenversichern oder könnte ich mich dann nirgends freiwilligenversichern?

LG Becci

Verfasst: 13.07.2011, 15:38
von nabo1979
Die Fami endet mit Vollendung des 23. Lebensjahres, also sobald du 23 bist musst du da raus.
Aber du wirst doch sicher auch mal arbeiten wollen, oder studieren?
Oder was machst du so den ganzen Tag? :P Mal so gefragt :D

Ist ja noch ein bischen zeit bis zu 23 wirst...

Verfasst: 13.07.2011, 15:39
von nabo1979
Die Fami endet mit Vollendung des 23. Lebensjahres, also sobald du 23 bist musst du da raus.
Aber du wirst doch sicher auch mal arbeiten wollen, oder studieren?
Oder was machst du so den ganzen Tag? :P Mal so gefragt :D

Ist ja noch ein bischen zeit bis zu 23 wirst...

Verfasst: 13.07.2011, 16:29
von becci
Hallo Nabo,

klar möchte ich mal arbeiten oder so :D
Ich habe mich auch schon für dieses Jahr beworben um meinen Realschulabschluss nachzuholen, soll diese Woche noch bescheid bekommen. Also Daumen drücken!
Allerdings bin ich jetzt über einen Zeitraum von circa 1,5 jahren immer wieder Krankgeschrieben, hab zwischen durch auch mal wieder gearbeitet, allerdings ging dieses aus gesundheitlichen Gründen nie lange. Daher ist es für mich ganz wichtig zu wissen, wie ich mich nach meinem 23. Geburstag versichern kann wenn ich nicht arbeiten kann?
Vielleicht nachvollziehbar warum ich mich jetzt schon darum kümmere wie es in 15 Monaten weiter geht.

Liebe Grüße Becci

Verfasst: 13.07.2011, 17:38
von roemer70
Zitat aus § 9 SGB V:
(1) Der Versicherung können beitreten

1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,

2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,
An Deinem 23. Geburtstag bist Du ja schon länger als 12 Monate durchgehend gesetzlich versichert. Hier spielt es auch keine Rolle, ob selbst Mitglied, familienversichert oder bei welcher Kasse. Also kannst Du Dich dann auch freiwillig versichern.

Verfasst: 13.07.2011, 17:56
von ratte1
roemer70 hat geschrieben: An Deinem 23. Geburtstag bist Du ja schon länger als 12 Monate durchgehend gesetzlich versichert. Hier spielt es auch keine Rolle, ob selbst Mitglied, familienversichert oder bei welcher Kasse. Also kannst Du Dich dann auch freiwillig versichern.
...und wenn Du dann Schüler bist, bleibst Du weiterhin - maximal bis zum Vortag Deines 25. Geburtstages - kostenlos familienversichert.

MfG
ratte1

Verfasst: 13.07.2011, 19:11
von becci
Hey Danke für die lieben und schnellen Antworten!

Jetzt habe ich nur noch eine Frage (glaube ich :oops: ) und zwar sagen wir mal mein leiblicher Vater würde heiraten und ist dann bei seiner Frau versichert und ich somit nicht mehr bei ihm versichert sein kann, wegen Stiefkind... Und die Hochzeit wäre im Mai 2012. Könnte ich mich dann auch freiwilligenversichern? War von Dez. 2008 - bis heute fast Durchgängig selbst gesetzlich versichert. (Davor familienversichert) Ausnahme war: hatte zum ersten Juni 2009 gekündigt und habe dann am ersten Juli 2009 einen neuen Job aufgenommen. (Ist es nicht so, dass die KV einen Monat nachläuft, wurde mir damals so gesagt.) Die zweite Unterbrechung war im Dez.2010 für drei Tage, hatte Krankengeld bezogen und wurde mir von heut auf morgen gekündigt (andere Geschichte). Habe mich dann nachträglich für die drei Tage freiwilligenverscihern lassen, was auch okay war.

Hoffe, es ist ersichtlich was ich meine.

LG Becci

Verfasst: 13.07.2011, 20:11
von roemer70
Bei FV-Ende 12 Monate am Stück oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren GKV - dann geht's.

Verfasst: 13.07.2011, 20:59
von becci
Hallo Roemer,

zählt dazu auch die Familienversicherung?
Und würden die drei Tage Freiwilligenversicherung auch dazu zählen?

LG Becci

Verfasst: 13.07.2011, 21:07
von ratte1
becci hat geschrieben:zählt dazu auch die Familienversicherung?
Und würden die drei Tage Freiwilligenversicherung auch dazu zählen?
Ja, § 9 Abs.1 SGB V: Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert ware..

MfG
ratte1

Verfasst: 13.07.2011, 21:52
von becci
Danke für die Antwort,

müssen die 24 Monate am Stück sein und müssen sie bei ein und der selben KV sein? Würde es auch gehen wenn man 12 Monate familienversichert ist und 12 Moante selbst gesetzlich versichert ist?

Müssen die 12 Monate vor dem Ausscheiden in ein und der selben Versicherungsart sein oder ginge es auch z.B. 6 Monate selbst gesetzlich versichert bei KV A und dann 6 Monate familienversichert bei KV B?

Und was wäre wenn mein Vater die KV in den 6 Monaten wechseln würde und ich somit in 12 Monaten, bei KV A, KV B und KV C versichert war? Könnte ich mich dann auch noch freiwilligen versichern? Also so gesehen müssen die 12 Monate bei einer KV sein oder ginge es auch bei mehreren?

Ich weiß viele Fragen, aber ich hoffe, dass die Fragen verständlich gestellt sind.

LG Becci