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Zugangsvoraussetzungen für BKK nicht erfüllt - Konsequenzen?

Verfasst: 04.02.2007, 09:16
von gepfl
Hallo,

ein Kollege ist jetzt Mitglied einer günstigen BKK geworden, die sich aber nicht geöffnet hat und nur für Mitarbeiter dieses Betriebes möglich sein soll.

Das ist bei dem Kollegen aber nicht der Fall (er sagt er hätte das auf dem Aufnahmeantrag nicht gelesen). Es wurden auch keine Nachweise o.ä. verlangt.

Ich habe jetzt überlegt, auch dort einzutreten (falls es klappt). Weiß jemand, ob das irgendwelche Rechtsfolgen haben könnte? Aber mehr als uns die Mitgliedschaft kündigen dürfte doch nicht möglich sein?

Danke im voraus.

Verfasst: 06.02.2007, 14:41
von Diesel
Hallo,

falls es wirklich so sein sollte, dass diese Krankenkasse nicht jeden aufnehmen darf und dies in diesem Falle doch getan hat, dann ist das Schlimmste, was dem Versicherten passieren kann, dass die Mitgliedschaft rückwirkend beendet wird und dass die Mitgleidschaft bei der bisherigen Krankenkasse wieder auflebt, als wäre nie was gewesen. Für die Krankenkasse, die dies ohne nähere Prüfung geduldet hat, hätte das auf jeden Fall aufsichtsrechtliche Konsequenzen, die den betroffenen Kunden nicht kratzen sollten. Aber mal ehrlich, wie und warum sollte da jemand drauf kommen?

Schöne Grüße....