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Gutachten

Verfasst: 12.07.2011, 17:02
von Carola
Hallo, eine dumme frage wahrscheinlich,
Der SB von der KK sollte ja keine diagnosen erhalten, habe auch nie
zugestimmt.
Warum bekommt er dann vom MDK dann alle diagnosen, Befunde ?
Auch dort habe ich nich was unterschrieben.
Jedes wort aus den MDK Termin wusste er.. also unsinn vorab nicht zuzustimmen das die KK alles bekommt, oder ?
lg Carola

Verfasst: 12.07.2011, 18:36
von Czauderna
Hallo,
so gesehen, ja !!
Wenn die Kasse keine Diagnosen wissen dürfte, bekäme sie auch keine
Au-Bescheinigungen mit Diagnosen-Schlüssel, keine Krankenhausaufnahme
mit Einweisungsdiagnose und auch keine Reha-Anträge mit dem Antragsgrund.
Das MDK-Gutachten incl. der Diagnosen oder auch dem Bericht zum "Hergang" der Begutachtung dient der Kasse zur Entscheidung und ohne diese Informationen kann die Kasse die ihr vom Gesetzgeber aufgetragenen Arbeiten nicht durchführen.
Das soll nun nicht heißen, dass die Kasse auch wirklich alles haben darf, kann oder haben muss -eben nur so viel, wie sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigt.
Im übrigen unterliegen Kassenmitarbeiter genau so der Schweigepflicht wie der Arzt auch - es ist sogar teilweise so geregelt, dass z.B. Mitarbeiter, die nichts mit
Leistungen zu tun haben die Leistungsdaten der Versicherten nicht einsehen können.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.07.2011, 21:30
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
Im übrigen unterliegen Kassenmitarbeiter genau so der Schweigepflicht wie der Arzt auch - es ist sogar teilweise so geregelt, dass z.B. Mitarbeiter, die nichts mit
Leistungen zu tun haben die Leistungsdaten der Versicherten nicht einsehen können.
Ja Du hast Recht, darum liegt die Betonung ja auch auf teilweise,

aber, zwischen Theorie und Praxis können Welten liegen,


Gruß Bully