Krankengeld in Elternzeit
Verfasst: 09.07.2011, 23:31
Hallo,
ein Mitarbeiter der Krankenkasse behauptet dass das Krankengeld in der Elternzeit ruht nach § 49 SGB 5.
Ich habe im Internet zwar mal recherchiert aber nirgends einen Text gefunden der das genauer erklärt.
Seit 2007 befand ich mich in der 3jährigen Elternzeit, diese lief im März 2010 aus.
Im Februar 2010 wurde ich krank geschrieben, der Arbeitgeber musste erst im März 2010 die 6-Wochen Lohnfortzahlung beginnen, da erst im März die Elternzeit vorbei war.
Seit April 2010 bekomme ich Krankengeld von meiner Krankenkasse.
Nun wurde mir mitgeteilt dass mein Krankengeld nur noch bis Mitte August läuft.
In der Zeit in der ich noch im Erziehungsurlaub war, aber schon krank war, bezahlte mir niemand ein Entgelt, mein Freund "schleppte" mich mit durch. Bis zur Lohnfortzahlung meines Chefs waren es noch 17 Tage.
Ist der Mitarbeiter wirklich im Recht oder gilt das Gesetz nur in der Elternzeit wenn man in den ersten Monaten das Elterngeld bekommt?
Danke schon mal für Antworten.
LG gingerale
ein Mitarbeiter der Krankenkasse behauptet dass das Krankengeld in der Elternzeit ruht nach § 49 SGB 5.
Ich habe im Internet zwar mal recherchiert aber nirgends einen Text gefunden der das genauer erklärt.
Seit 2007 befand ich mich in der 3jährigen Elternzeit, diese lief im März 2010 aus.
Im Februar 2010 wurde ich krank geschrieben, der Arbeitgeber musste erst im März 2010 die 6-Wochen Lohnfortzahlung beginnen, da erst im März die Elternzeit vorbei war.
Seit April 2010 bekomme ich Krankengeld von meiner Krankenkasse.
Nun wurde mir mitgeteilt dass mein Krankengeld nur noch bis Mitte August läuft.
In der Zeit in der ich noch im Erziehungsurlaub war, aber schon krank war, bezahlte mir niemand ein Entgelt, mein Freund "schleppte" mich mit durch. Bis zur Lohnfortzahlung meines Chefs waren es noch 17 Tage.
Ist der Mitarbeiter wirklich im Recht oder gilt das Gesetz nur in der Elternzeit wenn man in den ersten Monaten das Elterngeld bekommt?
Danke schon mal für Antworten.
LG gingerale