Erst einmal einen guten Morgen,
bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Forum oder eher im "Auslands-Forum" richtig bin. Ich versuchs jetzt erstmal hier.
Folgender SV:
Ein griechischer Staatsbürger ist nach Deutschlang eingewandert und erhält ab Einreise ALGII. Er hat den Antrag zur Aufnahme in eine gestzl. KV gestellt. Diese wollen nun den Nachweis (Formular E104), dass er zuletzt in Griechenland in einer gestzlichen Pflichtversicherung war. Das Formular hat er bereits angefordert. Nun ist es aber so, dass seine dortige getzl. Vers. vor ca. 1 Jahr geendet hat. Dann war er gar nicht in Griechenland versichert. Über den ALG II Bezug begründet er ja nun die gesetl. Versicherungspflicht.
Nun meine Frage:
Wird die KK für die Zeit der Nicht-Versicherung rückwirkend Beiträge verlangen, oder ist das nicht der Fall, da er ja im Ausland gelebt hat und damit nicht versicherungspflichtig nach dem SGB V war?
Sofern rückwirkend Beiträge gefordert werden, hat er doch als ALG II Bezieher die Möglichkeit die Forderungen stunden zu lassen, bzw. in kleinen Raten zu tilgen, oder?
Vielen dank schonmal.
Gruss end
Rückstände KV?
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich denke, dass es der Kasse darum geht, die Zugangsberechtigung zur
GKV zu prüfen. Grundsätzlich muss er sich ab Tag der Einreise und Erstwohnsitznahme in Deutschland auch hier gegen Krankheit versichern.
Als ALG2-Empfänger sehe ich die Zugangsberechtigung als gegeben an, da seine letzte Krankenversicherung eine "gesetzliche" war.
Nachzahlen für Zeiträume, die im Ausland nicht zurückgelegt wurden kann es da selbstverständlich nicht geben.
Fazit aus meiner Sicht - ab ALG2-Beginn kann in Deutschland frei eine
GKV-Kasse gewählt werden.
Gruss
Czauderna
ich denke, dass es der Kasse darum geht, die Zugangsberechtigung zur
GKV zu prüfen. Grundsätzlich muss er sich ab Tag der Einreise und Erstwohnsitznahme in Deutschland auch hier gegen Krankheit versichern.
Als ALG2-Empfänger sehe ich die Zugangsberechtigung als gegeben an, da seine letzte Krankenversicherung eine "gesetzliche" war.
Nachzahlen für Zeiträume, die im Ausland nicht zurückgelegt wurden kann es da selbstverständlich nicht geben.
Fazit aus meiner Sicht - ab ALG2-Beginn kann in Deutschland frei eine
GKV-Kasse gewählt werden.
Gruss
Czauderna