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Kindergeld
Verfasst: 05.07.2011, 12:48
von FishBone5388
Ich habe mal eine Frage zum Kindergeld:
Meine Mutter bekommt von ihrem Arbeitgeber (AOK) für mich knapp 200 Euro im Monat. Jetzt möchte ich mich ab September selbstständig machen und wollte jetzt mal fragen wie es da aussieht mit meiner Art von Versicherung. Hängt das davon ab wie viel Einkommen ich habe oder kann ich dann immer noch familiensersichert bleiben. Ich bin jetzt 23 und würde bis 25 noch Kindergeld bekommen.
Verfasst: 05.07.2011, 13:22
von GerneKrankenVersichert
Wenn du hauptberuflich selbständig tätig bist, besteht kein Anspruch auf Familienversicherung. Und ich bezweifle, dass dann Kindergeld weitergezahlt wird. Aber warum fragst du nicht deine Mutter, die bei einer Krankenkasse arbeitet????
Verfasst: 05.07.2011, 17:41
von ratte1
Hallo,
die Familienversicherung über ein Elternteil ist bei über 22-Jährigen im Übrigen auch nur möglich, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
MfG
ratte1
Verfasst: 05.07.2011, 19:08
von Agion
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Aber warum fragst du nicht deine Mutter, die bei einer Krankenkasse arbeitet????
Die Mutter könnte bei der AOK ja theoretisch alles Mögliche machen ..... IT, Poststelle, Hausmeister usw ....
sind ja nicht alles Sofa`s
Grüße,
Verfasst: 06.07.2011, 12:17
von FishBone5388
Es ist folgendes: Ich mache seit letzten Jahr ein Praktikum bis Juli 2011. Jetzt möchte ich mich ab Oktober diesen Jahres selbstständig machen und eventuell nebenbei auf eine Schule gehen. Wegen dem Praktikum kriegt meine Mutter ja auch noch Kindergeld. Wo ich mich jetzt nicht genau aus kenne: Wenn ich ab September auf eine SChule geh und mich ab Oktober nebenbei selbstständig mache müsste das doch rein versicherungstechnisch möglich sein oder? Und wie ist das jetzt eben mit dem Kindergeld wenn ich auf ne Schule gehe aber nebenbei selbstständig bin. Richtet es sich danach wie viel Einkommen ich als Selbstständiger verdiene?
Verfasst: 06.07.2011, 13:46
von GerneKrankenVersichert
Egal, bei welcher Stelle deine Mutter bei der AOK arbeitet, sie muss es mit ihrer Krankenkasse abklären, da sie darüber entscheidet, ob die Familienversicherung weiterhin möglich ist. Die Prüfung der hauptberuflichen Selbständigkeit ist immer eine Einzelfallprüfung und hängt von vielen Faktoren ab. Das würde den Rahmen hier sprengen.
Verfasst: 08.07.2011, 10:48
von FishBone5388
Danke für die Information. Die Krankenkasse wird dann von mir schon einige Informationen haben wollen wegen der Selbstständigkeit, weil die werden wahrscheinlich froh sein wenn sie kein Kindergeld mehr zahlen müssen. Wenn ich mich selbst versichern muss, gibt es da einen Regelsatz nach meinem Einkommen wie viel Monatsbeitrag zahlen muss?
Kindergeld
Verfasst: 08.07.2011, 11:32
von Betty
Hallo,
hier ist Betty und mir geht es trotz Krebs gut. Da einige Freundinnen von mir über die Existenz dieses wertvollen Forums Bescheid wissen, werde ich immer häufiger mit Fragen konfrontiert, mit der Bitte, diese Fragen hier einzustellen.
Thema Kindergeld.
Eine Freundin, alleinerziehend, behindertes Kind über 30 Jahre jung), bekommt lfd. Kindergeld. Das Kind bekommt Grundsicherung. Nun hatte sie schon am 03. April 2011 einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt. Es gibt immer noch keinen neuen Bescheid seitens der ARGE Saarbrücken, es gibt trotz mehrfacher Erinnerungen, per E-Mail, Post und Fax, überhaupt nichts. Zurzeit sind 4 Monate überfällig. Was kann sie noch wirksames machen? Gibt es Grundsatzurteile, bis wann solche Anträge bearbeitet sein müssen?
Herzlichen Dank und
LG
Betty
Re: Kindergeld
Verfasst: 08.07.2011, 11:36
von Czauderna
Betty hat geschrieben:Hallo,
hier ist Betty und mir geht es trotz Krebs gut. Da einige Freundinnen von mir über die Existenz dieses wertvollen Forums Bescheid wissen, werde ich immer häufiger mit Fragen konfrontiert, mit der Bitte, diese Fragen hier einzustellen.
Thema Kindergeld.
Eine Freundin, alleinerziehend, behindertes Kind über 30 Jahre jung), bekommt lfd. Kindergeld. Das Kind bekommt Grundsicherung. Nun hatte sie schon am 03. April 2011 einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt. Es gibt immer noch keinen neuen Bescheid seitens der ARGE Saarbrücken, es gibt trotz mehrfacher Erinnerungen, per E-Mail, Post und Fax, überhaupt nichts. Zurzeit sind 4 Monate überfällig. Was kann sie noch wirksames machen? Gibt es Grundsatzurteile, bis wann solche Anträge bearbeitet sein müssen?
Herzlichen Dank und
LG
Betty
Hallo Betty,
ja, das ist ein tolles Forum, aber ich zumindest bin der Meinung, dass es sich um ein "Krankenkassenforum" handelt und wir bei der Krankenkasse haben so
gar nix mit der Beantragung und Bewilligung von Kindergeld zu tun.
Von daher werden sich wahrscheinlich sehr, sehr wenige Experten in Sachen
Kindergeld hier um hertreiben, vielleicht kann da nur unser Allround-Experte Rossi.
helfen. Ich wünsche es dir .
Gruss
Czauderna