ungeklärtes Versicherungsverhältnis nach Kündigung
Verfasst: 02.07.2011, 11:09
Folgender Fall : Arbeitnehmer ist seit fast 1 Jahr krankgeschrieben und bezieht bis dato Krankengeld.
Mittlerweile erfolgte Kündigung des Arbeitgebers fristgrecht am 15.5. zum 30.6.11.
Arbeitnehmer legt daraufhin Kündigungschutzklage ein. Bei der vom Arbeitsgericht anberaumten Güteverhandlung Mitte Juni erscheint einfach der Beklagte ( also der Arbeitgeber/ sein Anwalt ) nicht.
Darauf ergeht sofort ein Versäumnisurteil dahingehend, das die Kündigung unwirksam ist. Widerspruchsfrist gegen das Urteil beträgt 1 Woche. Ob Widerspruch vom AG fristgerecht eingelegt wurde, ist bis jetzt leider noch nicht bekannt. Hat er keinen Widerspruch eingelegt ( was ich nicht glaube ) wäre die Kündigung ja eh unwirksam. Hat er es aber kann, ist die Kündigung ja quasi auch noch in " der Schwebe " und hat - noch - keine Rechtskraft.
Wird dem Widerspruch vom Gericht stattgegeben, wird ja erst dann ein neuer Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht anberaumt werden müssen.
Jetzt das Problem :
Arbeitgeber hat am 15.6. per sofort den Arbeitnehmer einfach bei der Kasse abgemeldet. Heute kommt ein Schreiben von der Kasse , das ab 15.6. ein " ungeklärtes Versicherungsverhältnis " vorlege. Kasse ist über das Versäumisurteil übrigens etc. informiert gewesen.
Fakt ist, das die Kündigung bisher NICHT zum 30.6. Rechtskraft erlangt hat und eine Abmeldung vom AG zum jetzigen Zeitpunkt zumindest hätte doch überhaupt nicht erfolgen dürfen...
Was ist jetzt zu tun ? Ist der Patient jetzt weiter versichert und bekommt auch weiter das Krankengeld ?
Wird die Kasse nach Aufklärung des Sachverhaltes ( am Montag wird dieser der Kasse geshildert ) mit dem AG in Kontakt aufnehmen und die Abmeldung nicht akzeptieren ?
Aus meiner Sicht hat doch der Patient/Arbeitnehmer eigentlich mit alledem nichts zun tun. Es kann ja nun nicht sein, das ein AG einfach einenn AN willkürlich bei der Kasse abmeldet , obwohl rein rechtlich das Arbeitsverhältnis noch gar nicht beendet wurde bzw. eine finale Entscheidung durch das Arbeitsgericht darüber noch nicht getroffen wurde.
Mittlerweile erfolgte Kündigung des Arbeitgebers fristgrecht am 15.5. zum 30.6.11.
Arbeitnehmer legt daraufhin Kündigungschutzklage ein. Bei der vom Arbeitsgericht anberaumten Güteverhandlung Mitte Juni erscheint einfach der Beklagte ( also der Arbeitgeber/ sein Anwalt ) nicht.
Darauf ergeht sofort ein Versäumnisurteil dahingehend, das die Kündigung unwirksam ist. Widerspruchsfrist gegen das Urteil beträgt 1 Woche. Ob Widerspruch vom AG fristgerecht eingelegt wurde, ist bis jetzt leider noch nicht bekannt. Hat er keinen Widerspruch eingelegt ( was ich nicht glaube ) wäre die Kündigung ja eh unwirksam. Hat er es aber kann, ist die Kündigung ja quasi auch noch in " der Schwebe " und hat - noch - keine Rechtskraft.
Wird dem Widerspruch vom Gericht stattgegeben, wird ja erst dann ein neuer Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht anberaumt werden müssen.
Jetzt das Problem :
Arbeitgeber hat am 15.6. per sofort den Arbeitnehmer einfach bei der Kasse abgemeldet. Heute kommt ein Schreiben von der Kasse , das ab 15.6. ein " ungeklärtes Versicherungsverhältnis " vorlege. Kasse ist über das Versäumisurteil übrigens etc. informiert gewesen.
Fakt ist, das die Kündigung bisher NICHT zum 30.6. Rechtskraft erlangt hat und eine Abmeldung vom AG zum jetzigen Zeitpunkt zumindest hätte doch überhaupt nicht erfolgen dürfen...
Was ist jetzt zu tun ? Ist der Patient jetzt weiter versichert und bekommt auch weiter das Krankengeld ?
Wird die Kasse nach Aufklärung des Sachverhaltes ( am Montag wird dieser der Kasse geshildert ) mit dem AG in Kontakt aufnehmen und die Abmeldung nicht akzeptieren ?
Aus meiner Sicht hat doch der Patient/Arbeitnehmer eigentlich mit alledem nichts zun tun. Es kann ja nun nicht sein, das ein AG einfach einenn AN willkürlich bei der Kasse abmeldet , obwohl rein rechtlich das Arbeitsverhältnis noch gar nicht beendet wurde bzw. eine finale Entscheidung durch das Arbeitsgericht darüber noch nicht getroffen wurde.