Krankengeld / Mitgliedschaft Künstlersozialkasse
Verfasst: 01.07.2011, 18:14
Hallo liebe Mitglieder,
können Ihr mir Näheres zum Krankengeldbezug bei Mitgliedern der Künstlersozialkasse sagen?
Das gesetzliche Krankengeld wird bei Mitgliedern der KSK erst ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt
70 % des in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der AU gemeldeten Einkommens an die KSK.
Wie wird bei Mitgliedern der KSK das Krankengeld berechnet, wenn in diesen letzten 12 Monaten vor Beginn der AU Zeiten der Nichtversicherung oder Zeiten der Beitragsbefreiung, z.B. während einer stationären Reha liegen?
Ganz besoders dankbar wäre ich über die Angabe eines Links zur Gesetzesgrundlage dieses Sachverhalts.
Danke.
Grüße - charles
können Ihr mir Näheres zum Krankengeldbezug bei Mitgliedern der Künstlersozialkasse sagen?
Das gesetzliche Krankengeld wird bei Mitgliedern der KSK erst ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit gezahlt und beträgt
70 % des in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der AU gemeldeten Einkommens an die KSK.
Wie wird bei Mitgliedern der KSK das Krankengeld berechnet, wenn in diesen letzten 12 Monaten vor Beginn der AU Zeiten der Nichtversicherung oder Zeiten der Beitragsbefreiung, z.B. während einer stationären Reha liegen?
Ganz besoders dankbar wäre ich über die Angabe eines Links zur Gesetzesgrundlage dieses Sachverhalts.
Danke.
Grüße - charles