Hallo,
irgendwie stehe ich bei den Fristen trotz zahlreicher Antworten wohl noch immer auf der Leitung...
Ich versuche mal anhand eines konstruierten Falles meine Denkblockade zu erklären:
Ein Patient ist in der Zeit vom 01.01.2011 bis einschliesslich 31.03.2011 erstmalig auf Grund eines Nierenleidens arbeitsunfähig. Er bezieht (da seit 20 Jahren ohne Unterbrechung im Berufsleben stehend) 6 Wochen die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und anschliessend 7 Wochen Krankengeld.
Ab dem 01.04. arbeitet er wieder, wird aber vom 15.10.2011 bis 15.04.2012 erneut wegen des Nierenleidens arbeitsunfähig.
Das was ich nicht verstehe ist:
1) Hat der Pat. ab dem 15.10.2011 erneut einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld? Oder werden die bereits in Anspruch genommenen 7 Wochen abgezogen, so dass ihm noch 71 Wochen bleiben?
2) Muss der Arbeitgeber erneut die 6 Wochen Lohnfortzahlung berappen oder bekommt der Patient ab dem 15.10. wieder Krankengeld?
Ich bedanke mich im Vorfeld schon für alle Bemühungen, mich von der Leitung zu schubsen, auf der ich gerade stehe!
Verwirrung bei 6-Monats- bzw. 3-Jahresfrist...
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 28.06.2011, 16:21
Fristen
Guten Abend,
wenn zwischen dem Ende der ersten AU und dem Beginn der zweiten AU 6 Monate liegen ist der Arbeitgeber erstmal wieder mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung dran. Die 6 Monatsfrist wird vom 15.10.2011 an rückwärts gebildet.
Die 3 Jahresfrist wird vom Beginn der AU gebildet, bei der erstmals die Krankheit aufgetreten ist - also hier ab dem Beginn der ersten AU.
Alles was in diesen 3 Jahren (01.01.2011 bis 31.12.2013) aufgrund des Nierenleidens liegt ist auf die 78 Wochen anzurechnen.
Nebenbei - die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auch als bezogen mitgerechnet!
Lieben Gruß
JemEbu
wenn zwischen dem Ende der ersten AU und dem Beginn der zweiten AU 6 Monate liegen ist der Arbeitgeber erstmal wieder mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung dran. Die 6 Monatsfrist wird vom 15.10.2011 an rückwärts gebildet.
Die 3 Jahresfrist wird vom Beginn der AU gebildet, bei der erstmals die Krankheit aufgetreten ist - also hier ab dem Beginn der ersten AU.
Alles was in diesen 3 Jahren (01.01.2011 bis 31.12.2013) aufgrund des Nierenleidens liegt ist auf die 78 Wochen anzurechnen.
Nebenbei - die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auch als bezogen mitgerechnet!
Lieben Gruß
JemEbu
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Vielen Dank!
Jetzt hab ich es endlich verstanden. Vielen Dank für die Erklärung!