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Krankengeld und MDK? Wer muß zahlen?

Verfasst: 29.06.2011, 10:10
von pitbull93
Hallo,
ich habe seit Anfang des Jahres starke Schmerzen im Sprunggelenk. Ich war bei mehreren Ärzten. Keiner konnte es genau sagen, warum ich schmerzen habe. Ein Arzt sagte, es liegt wahrscheinlich an einem Kochenwildwuchs (extose). Seit mitte März bin ich zuhause, weil ich nicht mehr laufen konnte. Direkt nach Oster (Ende April) wurde ich Ambulant operiert. Seit dem 1.5. muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Ich kann bis heute nicht richtig laufen und habe auch noch Schmerzen, aufgrund des Blutergußes im Fuß (von der OP). auch der Alte Schmerz ist wieder da!
Die Krankenkasse und der MDK hatten nach Aktenlage entschieden, das ich ab dem 14.6. wieder arbeiten gehen kann. Dies war leider nicht so. Mein Arzt hatte mich weiterhin Arbeitsunfähig geschrieben und ich hatte Einspruch eingelegt gegen das Schreiben der Krankenkasse.
Jetzt muß ich am 4.7. zum MDK und mich untersuchen lassen.
Gestern rief die Krankenkasse an, und sagte mir, das ich erste wieder geld bekomme, wenn der MDK entschieden hat, das ich nicht am 14.6. arbeiten gehen können.
Hätte ich arbeiten gehen können (was ich nicht war) bekomme ich kein Geld ab dem 14.7..
das ist fast 1 Monat ohne Geld, wie soll ich Miete usw zahlen?

Wer hat erfahrung mit sowas

LG
Jens

Verfasst: 29.06.2011, 19:23
von Nordseeinsel
Hallo Pittbull 93
Das ist bei denen im moment ganz groß in Mode. Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert. Ich habe widerspruch eingelegt. Das ist jetzt fast 3 Monate her.
Ich war bei einer Anwältin für Sozialrecht. Ohne Anwalt kommst du nicht alzuweit. Ich muss jetzt einen neuen Antrag auf KG stellen. Das KG was noch
offen ist werde ich Einklagen. :twisted:

Verfasst: 01.07.2011, 13:44
von Czauderna
Hallo,
ich kann natürlich wieder nur aus eigenen Erfahrung schreiben.
In ähnlich gelagerten Fällen ( 3 Stk.) hatte der MDK zwar in der Widerspruchsbegutachtung
sein erstes "Urteil nach Aktenlage" aufrecht erhalten, aber das das in allen Fälle dazu geführt, dass eben das Krankengeld nachgezahlt wurde und eine neues Ende
für die Zukunft "festgesetzt" wurde - eben, genau aus dem Grunde, dem Versicherten daraus keinen finanziellen Schaden zu verursachen.
In allen Fällen kam es aber auch deshalb zur Widerspruchsbegutachtung, weil nicht nur der Versicherte einen Widerspruch verfasst hatte, sondern auch der bzw. behandelnden Ärzte diesen Widerspruch medizinisch unterstützt hatten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.07.2011, 20:42
von pitbull93
Danke für eure Antworten.

War beim MDK. Der "Arzt" meine, ich war total Arbeitsfähig.
Ich kann nur humpeln, Schuhe tragen geht leider noch nicht.
Wie lange dauert es, bis ch einen Bescheid dadrüber bekomme`?

LG
Jens

Verfasst: 07.07.2011, 11:21
von Grampa
total arbeitsfähig? hast du dich da evt. vertan?

wenn nein -->wird die Kasse nicht zahlen, da nun auch durch eine persönl. Begutachtung die Arbeitsfähigkeit bestätigt wurde, da bleibt dann nur die Klage

@ Nordseeinsel

woher nimmst du die Erkenntnis, was bei "denen" aktuell in Mode ist?
allein mein AG (und wir sind nur 1 mittelgrosse Kasse) gibt monatlich zw. 20-30 Mio. Euro an KRG aus, und du denkst du weißt was im Großen und Ganzen abläuft? sicher nicht! :roll:

Verfasst: 07.07.2011, 20:03
von Agion
Grampa hat geschrieben: allein mein AG (und wir sind nur 1 mittelgrosse Kasse) gibt monatlich zw. 20-30 Mio. Euro an KRG aus, und du denkst du weißt was im Großen und Ganzen abläuft? sicher nicht! :roll:
Also entweder ist Deine Definition von "mittelgroß" stark untertrieben oder ihr habt ein echtes Problem mit Euren KG-Ausgaben ;) Bei 20 - 30 Mio. monatlich solltet ihr von der Mitgliederzahl aber zu den TOP15-Kassen gehören!

Grüße, Agion

Verfasst: 07.07.2011, 20:39
von Czauderna
Agion hat geschrieben:
Grampa hat geschrieben: allein mein AG (und wir sind nur 1 mittelgrosse Kasse) gibt monatlich zw. 20-30 Mio. Euro an KRG aus, und du denkst du weißt was im Großen und Ganzen abläuft? sicher nicht! :roll:
Also entweder ist Deine Definition von "mittelgroß" stark untertrieben oder ihr habt ein echtes Problem mit Euren KG-Ausgaben ;) Bei 20 - 30 Mio. monatlich solltet ihr von der Mitgliederzahl aber zu den TOP15-Kassen gehören!

Grüße, Agion
#
Hallo,
jetzt such mal nicht in den Krümeln - vom Grundsatz her hat Grampa schon recht.
Schau die mal bei deiner eigenen Kasse die Ausgaben für Krankengeld an und du wirst ganz schnell zur Erkenntnis kommen, dass es nicht die Regel ist bei den Kassen (Ausnahmen bestätigen übrigens dieselbe), Krankengeldzahlungen mit aller Gewalt zu verhindern oder zu verkürzen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.07.2011, 20:49
von Agion
Czauderna hat geschrieben:
Agion hat geschrieben:
Grampa hat geschrieben: allein mein AG (und wir sind nur 1 mittelgrosse Kasse) gibt monatlich zw. 20-30 Mio. Euro an KRG aus, und du denkst du weißt was im Großen und Ganzen abläuft? sicher nicht! :roll:
Also entweder ist Deine Definition von "mittelgroß" stark untertrieben oder ihr habt ein echtes Problem mit Euren KG-Ausgaben ;) Bei 20 - 30 Mio. monatlich solltet ihr von der Mitgliederzahl aber zu den TOP15-Kassen gehören!

Grüße, Agion
#
Hallo,
jetzt such mal nicht in den Krümeln - vom Grundsatz her hat Grampa schon recht.
Schau die mal bei deiner eigenen Kasse die Ausgaben für Krankengeld an und du wirst ganz schnell zur Erkenntnis kommen, dass es nicht die Regel ist bei den Kassen (Ausnahmen bestätigen übrigens dieselbe), Krankengeldzahlungen mit aller Gewalt zu verhindern oder zu verkürzen.
Gruss
Czauderna
Ach, welche Kasse wieviel KG-Ausgaben hat, ist mir eigentlich ziemlich egal. Statistisch sicherlich sehr interessant aber im Grunde trotzdem für mich völlig egal. Aber ... um bei 160 Kassen einschätzen zu können, was die Ausnahme und was die Regel ist sollte man entweder ganz, ganz viele Kollegen anderer Kassen kennen oder anderweitig tiefe Einblicke in die Fallmanagementstrategien der Mitbewerber haben. Ich würde mir da kein Urteil zu erlauben können.

xxxxx

Verfasst: 08.07.2011, 17:27
von Nordseeinsel
Hallo Grampa
Woher ich die Erkentniss habe, ganz einfach man muss sich nur in den anderen Foren und KK Bewertungsportalen umsehen. :wink:

Re: xxxxx

Verfasst: 08.07.2011, 18:39
von Czauderna
Nordseeinsel hat geschrieben:Hallo Grampa
Woher ich die Erkentniss habe, ganz einfach man muss sich nur in den anderen Foren und KK Bewertungsportalen umsehen. :wink:
Hallo,
na ja - wenn die Fälle, die in solchen Fach-Foren behandelt werden wirklich repräsentativ wären, dann wäre es wirklich schlimm bestellt um unserer
Krankenkassensystem - gemessen an den Entscheidungen tagtäglich bei gleicher Fallkonstellation sind das noch nicht einmal die Tropfen auf dem heißen Stein.
Wohlgemerkt, es geht hier nur um Zahlen und Fakten nicht um die Schicksale der Menschen, die sich hinter solchen Fällen auftun.
Was die Bewertung von Krankenkassen angeht, so bin ich selbst da kein großer Freund davon - in dem einen Ranking ist die Kasse A. Spitzenreiter, im anderen nur auf Platz 10 und im dritten gar an 19. Stelle - dafür im vierten wieder unter den Top 3.


Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.07.2011, 19:14
von Nordseeinsel
Hallo Czauderna
Ich kann mir nicht vorstellen das die Leute in den Fachforen sich ihre Probleme aus den Fingern saugen. Es geht bei den Leuten um die nackte
Existenz. Und wenn es um die Existenz geht ist jeder Tropfen der auf einen
heißen Stein fällt zuviel.
Wo du absolut Recht hast ist das es um Zahlen und Fakten geht und nicht um
die Menschen die Finanziell und Gesundheitlich Ruiniert werden.
Mir ging es in den Bewertungsportalen nicht darum wer auf Platz eins steht
sondern die Gründe die zu der Bewertung geführt haben.
Aber ich habe noch eine Frage die du mir vieleicht beanworten kannst.
Wie lange darf sich die KK Zeit nehmen um einen Widerspruch zu bearbeiten.

Verfasst: 08.07.2011, 20:14
von Czauderna
Hallo,
das ist so ohne weiteres nicht zu mit festen Daten zu beantworten. es kommt wirklich auf die Fallkonstellation an - vielleicht mach ich mal ein Beispiel -

Mitglied beantragt eine Reha-Maßnahme zu Lasten der Kasse -
also Einreichung des Antrages bei der Kasse am 02.01.2011
Die Kasse beauftragt am 05.01.2011 den MDK mit der Begutachtung.. Grundsätzlich hat sich der MDK selbst die Order erteilt, eine Begutachtung, egal ob nach Aktenlage oder aufgrund einer persönlichen Vorstellung des Versicherten innerhalb von 14 Tagen durchzuführen, also Erstellung des Gutachtens am 31.01.2011.
Der MDK empfiehlt der Kasse den Reha-Antrag abzulehnen und diese tut dies,
zunächst mit einer mündlichen Ablehnung am 02.02.2011.
Der Versicherte ist damit nicht einverstanden und verlangt eine schriftliche Ablehnung der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten soll.
Dieser schriftliche Bescheid geht dem Versicherten am 05.02.2011. zu.
Der Versicherte geht direkt zu seinem Arzt, lässt sich eine medizinische
Widerspruchsbegründung ausstellen und legt mit Schreiben vom 07.02.2011
schriftlichen Widerspruch bei der Kasse ein
.
Die Kasse beauftragt am 10.02.2011 den MDK mit einer Widerspruchsbegutachtung
Diese erfolgt dann am 20.02.2011 und die Kasse erhält das Gutachten am
24.02.2011

Erneut sieht der MDK keinen Grund warum die Kasse eine Reha-Maßnahme
bewilligen sollte. Die Kasse teilt diesem dem Versicherten mit Schreiben vom
24.02.2011 mit und befragt den Versicherten, ob er trotzdem den Widerspruch aufrecht erhält

Der Versicherte berät sich mit Arzt oder Rechtsanwalt oder mit keinem von beiden und teilt der Kasse am 26.02.2011 schriftlich mit, dass er seinen Widerspruch aufrecht erhält
Die Unterlagen werden nun aus der Sachbearbeitung an den Widerspruchsausschuss der Kasse abgegeben, welcher seine nächste, turnusmäßige Sitzung am 31.03. (Quartalsende) hat.
Auf dieser Sitzung entscheidet nun der Widerspruchsausschuss dass dem Widerspruch des Versicherten nicht abgeholfen werden kann.
Der Versicherte erhält mit Ausstelldatum 04.04.2011 am 07.04.2011 nunmehr
einen klage fähigen Bescheid, mit dem er nun zum Sozialgericht gehen kann
.

Ende des Beispiels - bei dem ich mal, entgegen der Praxis davon ausgegangen bin, dass es wirklich bei allen Beteiligten schnell geht mit der jeweiligen Bearbeitung.
So läuft normalerweise so ein Widerspruchsverfahren ab bis geklagt werden kann. Ab dem 01.07.2011 gibt es nun eine gesetzliche Vorschrift, wonach
über Anträge bei einem Sozialleistungsträger innerhalb von 14 Tagen entschieden werden muss, d.h. aber nur "Bewilligung" oder" Ablehnung"
muessen innerhalb dieser Zeit erfolgen, ansonsten gilt der Antrag als bewilligt.
Dies ändert aber grundsätzlich nix an der Praxis, nur dass "Ablehnungen" nun eben schneller kommen müssen als bisher, was an der Dauer des Widerspruchsverfahren als solches nichts ändert.
Bei Bewilligungen könnte man sich demnach ruhig etwas länger Zeit lassen Zeit lassen (kleiner Scherz am Rande).
Noch einmal, ich diskutiere hir in diesem Strang nicht um die Schicksale der Betroffenen - ich nehme jeden Fall ernst und würde niemals einen persönlich Betroffenen ob seiner Meldung in einem Forum kritisieren. Wir sind ja gerade für solche Menschen da, die Hilfe brauchen und Antworten auf ihre Fragen.
Worum es mir aber auch geht, ist die Verallgemeinerung zu bekämpfen und das
tue ich immer dann, wenn es heißt - "die Kassen" oder die "Kassen-Mitarbeiter"
"Meine Kasse" und der Mitarbeiter meiner Kasse" (ob der Namen der Kasse
genannt wird oder nicht, dass muss jeder selbst wissen), das möchte ich lesen
und keine Pauschalisierung.
Gruss
Czauderna

xxxxxxxxx

Verfasst: 09.07.2011, 10:18
von Nordseeinsel
Hallo
Ich bekomme seid dem 8.04 2011 kein KK mehr. Der Widerspruch ist am
8.04.2011 raus. Seid dem füttere ich die KK mit Facharztbefunden. Mein Facharzt für Algemeinmedizin hat dem MDK begründet widersprochen. Das Landesministerium hat um Akteneinsicht gebeeten. Meine Fallakte liegt jetzt
beim Vorstand der KK. Ich habe COPD nach Gold 4. Ich sollte am 29.06.2011
in die Reha. Auf Grund meiner schlechten Psychischer verfassung bin ich nicht Rehafähig. Das hat mir mein Arzt per Attest bestätigt. Ab dem 8.08.2011 muß ich mich in Psychologische behandlung begeben. Ein EM Antrag würde abgelehnt. Widerspruch ist eingereicht. Arbeitsamt hat 6 Wochen ALG 1 gezahlt. Danach neuen Antrag auf KG gestellt der jetzt nach dem ALG berechnet wird. Meine Anwältin meint das ein widerspruch nach max. 6 Monate entschieden sein muß. Ansonsten kann mann Klage wegen willkür und Untätigkeit einreichen.
Ich möchte auf keinen Fall alle Kassen pauschalisieren. Auch müssen schwarze Schafe durch den MDK ausgefiltert werden. Aber wenn nachweislich schwer kranke Menschen durch das verhalten des MDK und der Kassen Psychisch krank gemacht werden und Finanziell Ruiniert werden, hört der Spass auf jeden Fall auf.
Ach so bevor ich es vergesse ich bin bei der " Gesundheitskasse " versichert.

Verfasst: 10.07.2011, 13:19
von Czauderna
Hallo,
ja, das ist mir auch schon aufgefallen - dass es immer wieder Kassen und Mitarbeiter von Kassen gibt, die auf die "Zeitschiene" setzen, oder wie man das bei Herrn Kohl genannten "aussetzen". Nun, und das habe ich ja auch versucht an meinem Beispiel deutlich zu machen, kann man nicht erwarten, dass gerade, wenn es um unterschiedliche Ansichten, gerade im medizinischen Bereich, geht, dass ein solcher Vorgang im "hau ruck" - verfahren über die Bühne geschleust wird - das
bedarf schon eine bestimmte Zeit der Bearbeitung auf beiden Seiten. Keiner, weder Versicherter noch Kasse lassen sich gerne unter Zeitdruck setzen, allerdings gibt es da einen großen Unterschied - die Kasse kann sich die Zeit nehmen ohne
direkte Auswirkungen, bei dem Versicherten ist das meist umgekehrt, wie z.B. bei
dir - da geht es wirklich darum, dass schnell entschieden wird. Mir kommt es manches mal so vor (sowie ich das in den diversen Foren mitbekomme), als
ob bei den Kassen, gerade im Widerspruchsverfahren keine Unterschiede gemacht werden, also nicht berücksichtigt wird, um was es eigentlich genau geht.
Da wird eine die "Schablone" angelegt und fertig, und wenn dann die Gerichte
eingeschaltet sind, dann ist es sowieso aus mit der "Schnelligkeit" einer
Widerspruchsbearbeitung - da werden aus Wochen schnell Monat, ja sogar Jahre. Ich hatte einen Fall in der Praxis, da ging es um eine amb. Badekur, die beantragt und bewilligt wurde und um den Anspruch des Versicherten in Nachhinein eine Sanatorium bezahlt zu bekommen - ist schon sehr lange her.
Das dauert ca. drei Jahre bevor die letzte Gerichtsinstanz (BSG-Einzelfallurteil)
entschieden hatte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.07.2011, 14:02
von Nordseeinsel
Hallo Czauderna
Genau so wie du es in deinen Beitrag geschrieben hast so ist die Realität.
:(