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Übersicht einzelner Leistungen in Euro-Beträgen?

Verfasst: 28.06.2011, 14:32
von AngehoerigerXX
Gibt es eine Übersicht einzelner Leistungen (in Euro-Beträgen), die von Krankenkassen unterschiedlich behandelt werden?

Bs. Meine Frau leidet nach einer Hirnblutung u.a. auch an Inkontinenz.
Im Sanitätshaus erhielt ich nach Vorlage einer Verordnung zwei Pakete mit Hygiene-Einlagen und dem Hinweis, dass mehr von der TK nicht bezahlt wird.

Für mich ist es unfassbar und auch nicht nachvollziehbar, dass ein TK-Versicherter monatlich nur für ca. 30 Euro pinkeln darf, während lt. Aussage des Sanitätshauses ein AOK-Versicherter über 100 Euro zur Verfügung hat.

Auch die Ablehnung von Heilbehandlungen sollte ein Entscheidungskriterium sein:

B.s. nach Kontakt mit einer therapeutischen Praxisgemeinschaft wurde mir mitgeteilt, dass die Anträge auf eine neuropsychologischen Therapie und Heilbehandlung von den beiden Krankassen TK und DAK kontinuierlich abgelehnt werden und für Patienten dieser Kassen schon gar keine Anträge mehr gestellt werden.

Solche konkreten Leistungs-Punkte halte ich für einen Krankenkassenvergleich für wichtig und nicht die Bewertung des Internetauftrittes oder die der "Callcenter"-Erreichbarkeit, die dann zu fragwürdigen Auszeichnungen wie "Deutschlands beste Krankenkasse" lt. Focus-Money führen.

Verfasst: 28.06.2011, 19:38
von Agion
Kurz und kanpp .. leider nein.

Es gibt, über FocusMoney hinaus, keine weiteren und schon gar nicht detaillierteren Leistungsvergleich der Krankenkassen!

Grüße,

Verfasst: 28.06.2011, 19:44
von roemer70
Manchmal haben Interessensverbände solche Zusammenstellungen. Z.B. gab es vor einigen Jahren in Hamburg eine Liste der Kopfpauschalen, Quelle war m.E. ein Ärzteverband.

Verfasst: 28.06.2011, 20:51
von Czauderna
Hallo,
kann es sein, dass hier etwas verwechselt wird ??
Bei der Pflegeversicherung gibt es die Leistung "Verbrauchspflegehilfsmittel",
die in der Leistungshöhe auf 31,00 € pro Monat festgelegt ist. Dieser Betrag gilt meines Wissens nach für alle Kassen.
Die andere Sache wäre, wenn die genannten Sachen über die Krankenkasse verordnet werden, und da hängt es meines Wissens nach von der ärztlichen Verordnung ab - von einer betraglichen Obergrenze ist mir nichts bekannt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.06.2011, 22:12
von AngehoerigerXX
Ob etwas verwechselt wird kann ich nicht mit Bestimmtheit ausschließen, allerdings dann nicht von meiner Seite.

Ich habe diese erstmalige Verordnung über die Landesklinik erhalten, in der meine Frau zur Untersuchung war. Als ich mich anschließend im Sanitätshaus erstaunt und gleichzeitig wütend über die Begrenzung zeigte (meine Wut beruht auf weitere negative Erfahrungen mit der TK) kam die Aussage, dass z.B. AOK-Versicherten über 100 Euro zur Verfügung ständen. Die TK hätte diese Begrenzung.

Krankenkassenvergleich

Verfasst: 29.06.2011, 10:35
von Karsten
mit dem Leistungsvergleich ist es so eine Sache.
Mann kann vieles vergleichen, aber um so mehr man vergleicht um so unübersichtlicher wird es. Und ob eine Krankenkasse eine Eigenharntherapie bezahlt dürfte wohl einen Grossteil der Versicherten egal sein, so ist es mit einer Vielzahl der Leistungen welche in den Vergleichen auftauchen.

Aber wenn euch bestimmte Leistungen in den Vergleichen fehlen, dann wäre dieses Forum ja ein guter weg darauf hinzuweisen.

Unterschiedliche Kassenleistungen

Verfasst: 29.06.2011, 12:53
von Betty
Hallo,

hier ist Betty.

Leider muss auch ich negatives zu diesem Thema berichten. Nach meiner 1. Chemo war es also soweit und die Haarpracht war weg. Ich hatte gedacht, dass das bei mir nicht zutreffen würde. Leider falsch gelegen. Das ist für eine Frau sehr, sehr schlimm. Man verliert einen Teil seiner Persönlichkeit, einen Teil seines "Ich bin es immer noch", die Betty. Lösung ist also, geeigneten Haarersatz zu suchen. Zum Glück verfügen wir in Saarbrücken sehr gute Fachgeschäfte, welche Haarersatz anbieten. Die Onkologie ist mit Plakaten der Firmen ja fast zugepflastert.

Jetzt kommt es allerdings. Mein Betty-Haarersatzteil kostete 690 Euro, hinzu kommen noch die Pflegemittelchen, etc. Die IKK, eine KK mit enormen Gewinnen, übernahm davon 165 Euro, die BEK-GEK, Knappschaft etc., übernehmen einen doppelten Kostenanteil.

Das sind Unterschiede. Frechheit ist es, wenn dann die KK anruft, um sich zu erkundigen, ob man mit dieser Leistung zufrieden war.

Dreister geht es wirklich nicht mehr.

Verfasst: 29.06.2011, 19:58
von BEK-Frust
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
kann es sein, dass hier etwas verwechselt wird ??
Bei der Pflegeversicherung gibt es die Leistung "Verbrauchspflegehilfsmittel",
die in der Leistungshöhe auf 31,00 € pro Monat festgelegt ist. Dieser Betrag gilt meines Wissens nach für alle Kassen.
Die andere Sache wäre, wenn die genannten Sachen über die Krankenkasse verordnet werden, und da hängt es meines Wissens nach von der ärztlichen Verordnung ab - von einer betraglichen Obergrenze ist mir nichts bekannt.
Gruss
Czauderna
Die TK hat Inko ausgeschrieben. Auch die Vereinigte IKK zahlt im Monat nur noch einen Festbetrag von 30€ im Monat für Inko.
Eine Kundin die sonst immer die Inko für ihren Sohn von uns bekommen hatte sagte neulich zu mir das die IKK das einfach nicht geregelt bekommt. Einer anderen Kundin wurde gesagt das sie sich doch einen Katheter legen lassen sollte wenn sie mit 30€ nicht hin kommt.

Andere Kassen sind die Knappschaft, WLKK, AOK NDS, BEK-GEK
bei BKK`s muss ein KV gestellt werden.

Inko ist bei den Pflegehilfsmitteln nicht mit drin.

Gruß
BEK-Frust