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CITY BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen
Verfasst: 27.06.2011, 16:39
von barkasse
"Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam - Hinweis auf Kündigungsrecht bewusst im Kleingedruckten versteckt"
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 49399.html
Urteil:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 35.10.html
Verfasst: 27.06.2011, 18:59
von CiceroOWL
Hallo auf T-online wurde das auch schon veröffentlicht, was bedeutet das jetzt?
Verfasst: 27.06.2011, 19:34
von Agion
Zum Glück erstmal fast gar nichts. Es handelte sich hier scheinbar "lediglich'" um die Klage eines einzelnen Mitgliedes vor dem Sozialgericht Berlin. Die City BKK wird hier bestimmt nicht vor das LSG ziehen. Bedeutet nur, dass dieses eine Mitglied halt keine Zusatzbeiträge zahlen brauch - nicht mehr.
Grüße, Agion
Verfasst: 27.06.2011, 19:54
von CiceroOWL
wirklich nur eine einzelnes Mitglied? Laut Tagesspiegel gedenkt die City BKK doch wohl ggf vors LSG zuziehen, wegen der Bedeutung des Urteils. Also heißt es jetzt erstmal abwarten, gut zu wissen. Und wenn man bedenkt das denn auch noch 260 Mitarbeiter gegen die Kündigung klagen, irgendwie nicht gut.
Verfasst: 27.06.2011, 20:38
von KassenKenner
Agion hat geschrieben:Zum Glück erstmal fast gar nichts. Es handelte sich hier scheinbar "lediglich'" um die Klage eines einzelnen Mitgliedes vor dem Sozialgericht Berlin. Die City BKK wird hier bestimmt nicht vor das LSG ziehen. Bedeutet nur, dass dieses eine Mitglied halt keine Zusatzbeiträge zahlen brauch - nicht mehr.
Grüße, Agion
Das ist ziemlicher Unsinn!
WENN das Urteil rechtskräftig wird (was ja noch nicht der Fall ist, da die City BKK ja in Berufung gehen will), entfaltet es grundsätzliche Wirkung. Das heißt, jedes Mitglied könnte sich darauf berufen und seine gezahlten Zusatzbeiträge zurück fordern. Dies würde übrigens auch für andere Kassen mit Zusatzbeitrag gelten, falls sie die Klauseln über das Sonderkündigungsrecht genauso versteckt haben.
Allerdings:
Es ist natürlich noch lange nicht gesagt, dass das Landessozialgericht genauso entscheidet!
Verfasst: 27.06.2011, 20:54
von Agion
KassenKenner hat geschrieben:Agion hat geschrieben:Zum Glück erstmal fast gar nichts. Es handelte sich hier scheinbar "lediglich'" um die Klage eines einzelnen Mitgliedes vor dem Sozialgericht Berlin. Die City BKK wird hier bestimmt nicht vor das LSG ziehen. Bedeutet nur, dass dieses eine Mitglied halt keine Zusatzbeiträge zahlen brauch - nicht mehr.
Grüße, Agion
Das ist ziemlicher Unsinn!
WENN das Urteil rechtskräftig wird (was ja noch nicht der Fall ist, da die City BKK ja in Berufung gehen will), entfaltet es grundsätzliche Wirkung. Das heißt, jedes Mitglied könnte sich darauf berufen und seine gezahlten Zusatzbeiträge zurück fordern. Dies würde übrigens auch für andere Kassen mit Zusatzbeitrag gelten, falls sie die Klauseln über das Sonderkündigungsrecht genauso versteckt haben.
Allerdings:
Es ist natürlich noch lange nicht gesagt, dass das Landessozialgericht genauso entscheidet!
Sehe ich anders.
Natürlich kann sich jedes Mitglied darauf berufen aber einen Anspruch auf Rückerstattung der Zusatzbeiträge durch dieses Urteil hat ausschließlich der eine Kläger vor dem SG Berlin.
Jeder andere Versicherte müsste theoretisch bei dem für ihn zuständigen Sozialgericht separat klagen und abwarten, was das dortige Sozialgericht entscheidet.
was wäre wenn
Verfasst: 27.06.2011, 23:11
von an-d
ich spinn jetzt einfach mal:
Wenn die Zusätzbeiträge unwirksam waren, entfällt dann auch das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht?
Und wenn ja, werden die KK-wechsel dann Rückabgewickelt? (Rechtsgrundlage fehlt ja)
Die City BKK hat also gar nicht soviel Mitglieder verloren, schwimmt eigentlich im Geld und geht doch nicht pleite?
Verfasst: 28.06.2011, 09:46
von barkasse
Eine schöne Vorstellung.. Vielleicht ist ja auch der gesamte Gesundheitsfonds, wenn nicht sogar die GKV selbst, ungültig.
Aber Spaß beiseite. Derselbe dürfte nun sicher auch jenen ZB-Kassen vergehen, die das Sonderkündigungsrecht ebenfalls auf Seite 2 versteckt haben. Könnte mir gut vorstellen, dass da einige Justiziare zurzeit das ein oder andere Überstündchen aufschreiben müssen.
Weiß jemand, welche Kasse ähnliche ZB-Schreiben versandt hat?
Zusatzbeiträge im Visier – Muss auch die DAK zurückzahlen?
Verfasst: 29.06.2011, 07:33
von SolidarischER
http://www.blogspan.net/presse/kolner-s ... ng/224107/
Nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts gegen die insolvente City BKK auf Rückzahlung von Zusatzbeiträgen in Höhe von rund 20 Millionen Euro könnte der drittgrößten deutschen Ersatzkasse DAK mit 4,5 Millionen Mitgliedern im Falle einer Klage vor diesem Gericht ein ähnliches Schicksal drohen. Würden die Maßstäbe des Berliner Richterspruchs auf die DAK angewandt, müsste die Kasse mehr als 600 Millionen Euro an ihre Mitglieder zurückzahlen. Dies brächte die DAK nach Auskunft von Insidern in größte finanzielle Nöte, wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” in seiner Mittwochs-Ausgabe berichtet.
Verfasst: 29.06.2011, 09:20
von CiceroOWL
http://www.presseportal.de/pm/66749/207 ... ueckzahlen
Kölner Stadt-Anzeiger: Zusatzbeiträge im Visier - Muss auch die DAK zurückzahlen?
Köln (ots) - Köln - Nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts gegen die insolvente City BKK auf Rückzahlung von Zusatzbeiträgen in Höhe von rund 20 Millionen Euro könnte der drittgrößten deutschen Ersatzkasse DAK mit 4,5 Millionen Mitgliedern im Falle einer Klage vor diesem Gericht ein ähnliches Schicksal drohen. Würden die Maßstäbe des Berliner Richterspruchs auf die DAK angewandt, müsste die Kasse mehr als 600 Millionen Euro an ihre Mitglieder zurückzahlen. Dies brächte die DAK nach Auskunft von Insidern in größte finanzielle Nöte, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Mittwochs-Ausgabe berichtet. Im schlimmsten Fall gerieten auch alle anderen gesetzlichen Kassen unter erheblichen Druck, da sie für finanzielle Verpflichtungen der DAK einstehen müssten. Das Sozialgericht hatte die City BKK am Dienstag dazu verurteilt, die bisher von der Mitgliedern gezahlten Zusatzbeiträge zurück zu zahlen, weil die Kasse ihrer Informationspflicht zum Sonderkündigungsrecht nicht in ausreichender Weise nachgekommen sei. Die Kasse habe in den Anschreiben, in denen die Mitglieder zur Zahlung der Zusatzbeiträge aufgefordert wurden, lediglich im "Kleingedruckten" auf der Rückseite auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen und damit gegen die "gesetzeskonforme Belehrung" verstoßen. Die Zusatzbeitragsforderung sei mithin nichtig. Als die DAK zum 1. Februar 2010 Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro monatlich einführte, hatte die Kasse über das Sonderkündigungsrecht ebenfalls nur auf der Rückseite des Schreibens im Kleingedruckten Auskunft erteilt. Nach Informationen dieser Zeitung soll der Justitiar der DAK seinerzeit den Vorstand vergeblich vor einem solchen Vorgehen gewarnt haben. Ein DAK-Sprecher wies Spekulationen um Folgen des Berliner Richterspruchs zurück. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung liege noch nicht vor. Zudem hätten andere Sozialgerichte der DAK bescheinigt, sie habe ihre Mitglieder ausreichend über das Sonderkündigungsrecht aufgeklärt.
Ich glaube das kann man auch etwas anders sehen.
Verfasst: 29.06.2011, 10:02
von barkasse
Und dann? Lex "DAK"?
Verfasst: 29.06.2011, 20:52
von CiceroOWL
Gibt es nicht bereits Urteile zu diesem Bereich, Zusatzbeitrag , Unterrichtung der Mitglieder? Ich meine es hätte gereicht die Mitglieder zu informieren, auch auf der Rückseite eines Anschreibens.
http://www.1a-krankenversicherung.de/na ... ehen-11880
Wenn ich jetzt weiter diese Nachrict lese, will die City BKK gegen dieses Urteil des SG Berlin in Berufung gehen.
Also kann man nur abwarten wie denn letztendlich die Gerichte entscheiden.
Verfasst: 01.07.2011, 11:44
von barkasse
Konkrete Urteile bezüglich des nicht hinreichend kommunizierten Sonderkündigungsrecht (hat laut Gesetz individuelll erfolgen) gibt es m.E. nicht, nur in puncto Rechtmäßigkeit etc. Oder doch?
Aus der gedruckten FAZ vom 30.6.2011.:
Aufsicht kritisiert Krankenkassen
Bessere Informationen für Versicherte / City BKK schließt
Nach dem Urteil gegen die Verschleierungstaktik der City BKK drängt das Bundesversicherungsamt BVA die gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten deutlicher auf das Sonderkündigungsrecht nach der Einführung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen hinzuweisen. Entsprechende Schreiben würden vorbereitet, sagte ein Sprecher. Die Aufsichtsbehörde zieht damit Konsequenzen aus einem Urteil des Sozialgerichts Berlin, wonach die City BKK die Zusatzbeiträge zu Unrecht eingezogen habe und das Geld zurückzahlen müsse. Auch andere gesetzliche Krankenversicherungen nehmen ihre Informationspflichten bisher eher schlecht als recht wahr. Das BVA widersprach jedoch Spekulationen, dass sich das Sozialgerichtsurteil auf die DAK übertragen lasse und der drittgrößten gesetzlichen Krankenversicherung damit Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe drohten. Durch das Urteil seien keine größeren finanziellen Auswirkungen auf die Krankenkassen zu erwarten.
Der DAK war nach der Einführung von Zusatzbeiträgen im Frühjahr vorigen Jahres ebenfalls vorgehalten worden, ihre rund 4,5 Millionen Mitglieder unzureichend über ihr Sonderkündigungsrecht informiert zu haben. Versicherte hatten sich beschwert, dass darauf nur im Kleingedruckten auf der Rückseite hingewiesen werde. Das BVA wertete dies als nicht versichertenfreundlich und zufriedenstellend", einen klaren Rechtsverstoß habe man aber nicht feststellen können, sagte der Sprecher. Das Amt gab sich damit zufrieden, nachträgliche Zusatzinformationen zu verlangen, welche die DAK auf ihre Internetseite stellte. Auch in der Mitgliederzeitung gab es ergänzende Hinweise. Seit diesem Disput Ende März 2010 lässt sich das BVA zusammen mit den Anträgen auf Zusatzbeiträge auch die Informationsschreiben der Versicherungen vorlegen. In drei Verfahren wurden seitdem solche Unterlagen begutachtet. Darunter war auch ein weiteres Informationsschreiben der City BKK. Das Amt erhob zwar abermals Einwände, einen offensichtlichen Rechtsverstoß sah es im Gegensatz zum Sozialgericht aber auch in diesem Fall nicht. (...)
Wenn die DAK (oder andere ZB-Kassen, für die sich die Medien offenbar in diesem Zusammenhang gar nicht erst interessieren) ähnlich ungenügend aufgeklärt haben - wieso kann das BVA vor dem Hintergrund des eben erfolgten Urteils hier einen Rechtsverstoß ausschließen?
Verfasst: 01.07.2011, 13:15
von Czauderna
Hallo,
abwarten und Tee trinken - bisher ist in Sachen Zusatzbeitrag und City-BKK
noch nicht das letzte Wort gesprochen - Das Urteil ist nicht rechtskräftig und Revision ist auch zugelassen. Es handelt sich zudem auch "nur" um eine Einzelklage. Sicher, möglich und denkbar ist alles.
Wenn ich aber die Sache richtig gelesen habe, geht es doch bei dieser Klage bzw. dem Urteil darum, dass es offenbar einen Fehler seitens der Kasse gab, was die
Information der Mitglieder über die Einführung des Zusatzbeitrags betraf -
versteckt im "Kleingedruckten" auf der Rückseite.
Aus diesem Verfahren sofort einen Bezug auf andere Kassen zu ziehen, die ebenfalls einen Zusatzbeitrag eingeführt haben - spielt zwar den Medien in die Tasche, geht aber doch etwas an der Realität vorbei.
Wie geschrieben, abwarten und Tee trinken.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.07.2011, 14:17
von barkasse
Wenn ich aber die Sache richtig gelesen habe, geht es doch bei dieser Klage bzw. dem Urteil darum, dass es offenbar einen Fehler seitens der Kasse gab, was die Information der Mitglieder über die Einführung des Zusatzbeitrags betraf - versteckt im "Kleingedruckten" auf der Rückseite.
@ Czauderna, wenn ich die Sache (also die bisherige Berichterstattung) richtig gelesen habe, geht es in dem Vergleich zwischen City und DAK doch darum, dass auch die DAK erst auf der zweiten Seite auf den Sonderkündigungsparagrafen verwiesen hat. Und das Sozialgericht Berlin ist offenbar der Auffassung, dass so eine Information eher auf Seite 1 gehört und auch hier nicht juristisch chiffriert. Insofern kann man hier schon eine Parallele sehen. Zumal die DAK ja selbst - anstelle der näherliegenderen Verteidigung des Schreibens - auf die ergänzenden (und vom BVA in Auftrag gegebenen) Informationen im Internet sowie in der Mitgliederzeitschrift verwiesen hat. Soweit meine bescheidene Außenwahrnehmung qua Medien. Aber ich bin kein Jurist, und das Schreiben liegt mir nicht vor. Von daher mag in der Tat alles formal korrekt sein. Und der eine Richter urteilt eben "Hü" und ein anderer "Hott".
Abwarten und Teetrinken ist daher die richtige Devise. Die DAK wird - egal, wie ein anderes Gericht darüber denken würde - den Zusatzbeitrag nicht zurückzahlen müssen. Das kann
niemand im System wollen. Geht einfach nicht. Irgendeine Lösung würde (Konjunktiv) es im Fall der Fälle (Spekulation) geben.