Seite 1 von 1

Kündigung im Krankenstand und dann

Verfasst: 24.06.2011, 14:42
von Pluto
Hallo,

mal eine Frage, die kürzlich im Freundeskreis diskutiert wurde. Ein Bekannter ist seit mehreren Monaten krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Er befürchtet nun, dass er im Krankenstand gekündigt wird.

Meine Fragen sind folgende:
1. Bekommt er dann weiter KG oder Arbeitslosengeld? Ich meine aus korrekter rechtlicher Sicht.
2. Er ist bereits 62. Bekommt er überhaupt Arbeitslosengeld oder wird er zwangsverrentet?

Danke
Pluto

Verfasst: 24.06.2011, 17:32
von Czauderna
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Beschäftigungsende hinausgeht dann wird weiter Krankengeld gezahlt - Zwangsverrentung geht nicht, nur wenn Anspruch auf Altersruhegeld besteht. also grundsätzlich mit 65.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.06.2011, 17:46
von Pluto
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Beschäftigungsende hinausgeht dann wird weiter Krankengeld gezahlt - Zwangsverrentung geht nicht, nur wenn Anspruch auf Altersruhegeld besteht. also grundsätzlich mit 65.
Gruss
Czauderna
Hallo

danke!

Also das bedeutet wenn er gekündigt und irgendwann wieder arbeitsfähig geschrieben wird, müsste er Arbeitslosengeld über mindestens 2 Jahre erhalten (den Anspruch generell hätte er).

Das mit dem Altersruhegeld verstehe ich nicht. Er könnte doch mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen.

Verfasst: 24.06.2011, 17:51
von Czauderna
Pluto hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Beschäftigungsende hinausgeht dann wird weiter Krankengeld gezahlt - Zwangsverrentung geht nicht, nur wenn Anspruch auf Altersruhegeld besteht. also grundsätzlich mit 65.
Gruss
Czauderna
Hallo

danke!

Also das bedeutet wenn er gekündigt und irgendwann wieder arbeitsfähig geschrieben wird, müsste er Arbeitslosengeld über mindestens 2 Jahre erhalten (den Anspruch generell hätte er).

Das mit dem Altersruhegeld verstehe ich nicht. Er könnte doch mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen.
Hallo,
ja, das schon, aber zwingen kann man ihn meines Wissens nach erst mit 65,
d.h. im Krankheitsfalls er muss Rente beantragen weil sonst das Krankengeld endet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.06.2011, 18:15
von Pluto
Czauderna hat geschrieben: d.h. im Krankheitsfalls er muss Rente beantragen weil sonst das Krankengeld endet.
Gruss
Czauderna
sorry, ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Wenn die Kranheit endet, sagen wir noch mit 62 er aber gekündigt ist, endet das Krankengeld. Was nun? Hat er dann nun Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss er Rente beantragen?

Verfasst: 24.06.2011, 19:00
von Czauderna
Hallo,
dann mal runter vom Schlauch - also , der Arbeitnehmer ist 62 Jahre alt und arbeitsunfähig - er hält sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Dann endet, während des Krankengeldbezug die Beschäftigung, er bekommt aber trotzdem weiter Krankengeld, und dies solange er arbeitsunfähig ist, maximal bis er aus gesteuert wird - würde er auch während des Krankengeldbezuges das 63. Lebensjahr vollenden, kann ihn meiner Auffassung nach die Krankenkasse nicht zwingen einen Rentenantrag zu stellen, das könnte sie nur wenn er 65. Jahre alt würde.
Endet das Krankengeld mit 62 oder 63 oder 64, dann hat er auch Anspruch auf
Arbeitslosengeld (bis zum 65. Lebensjahr maximal). Ob ihn das Arbeitsamt zwingen kann ein vorzeitiges Altersruhegeld (mit Abschlägen) zu beantragen, das weiß ich leider nicht.
Gruss

Verfasst: 24.06.2011, 20:42
von Pluto
Ok, jetzt habe ich es verstanden. :D

vielen herzlichen Dank!
Pluto