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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Skatrentner
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KVdR

Beitrag von Skatrentner » 23.06.2011, 11:33

ab welcher montlicher Rentenhöhe werde ich selbst Mitglied in der KVdR ? Gibt es da irgend eine Grenze oder werde ich sofort selber Mitglied wenn die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist, wobei die Rentenhöhe nicht entscheidend ist ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.06.2011, 11:54

Hallo,
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.

Gruss
Czauderna

Skatrentner
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Beitrag von Skatrentner » 23.06.2011, 12:43

[quote="Czauderna"]Hallo,
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.

Gruss
Czauderna[/quote]

das war nicht meine Frage :?: . Ich habe gefragt ob auch die Höhe der Rente eine Rolle spielt, trotzdem danke aber das war mir bekannt. :lol:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.06.2011, 13:46

Hallo,
die Rentenhöhe ist nicht entscheidend für die KVdR. - wenn die Rente so gering ist, dann wird seitens des RV-Trägers die Auszahlung nicht monatlich vorgenommen, aber wie geschrieben, das hat nichts mit der KVdR. zu tun.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 25.06.2011, 12:33

Nun denn, ich habe schon Rentner gehabt, deren Rente 35,00 € mtl. beträgt und durch einen Abzug von ca. 3,70 € in der KV/PV versichert waren.

Es kommt entscheidend darauf an, ob Du treues Mitglied der Solidargemeinschaft gewesen bist. Bei einem 65-jährigen wird die KVdR bpsw. nicht erfüllt, wenn er ab dem 41. Lebensjahr bis zur Stellung des Rentenantrages eine Lücke hat (also nicht GKV versichert), die größer als 2,5 Jahre ist.

zeckerlrund
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Beitrag von zeckerlrund » 25.06.2011, 17:01

Verstehe ich das richtig:er kommt nicht in die Pflicht KVdR bei einer Lücke über 2,5 Jahren, auch wenn er mit 65 die 9/10 Regelung erfüllt?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.06.2011, 17:19

es gilt wenn er 9/10 erfüllt hat da kommt er in die KvdR, die 2,5 Jahre waren nur als Beispie.

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