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Evaluation eines Hilfsmittels

Verfasst: 20.06.2011, 17:41
von treffpunkt_elke
Im Klageverfahren - nach Begutachtung eines vom Gericht eingesetzten Gutachters - wurde mir ein Aktiv-Rollstuhl bewilligt. Das Sanitätshaus hat diesen nicht zu meiner Zufriedenheit zur Verfügung gestellt und ich habe die KK gebeten, durch einen Hilfsmittelberater den Rollstuhl im Beisein des SB der KK und dem Sanitätshaus durchzuführen.

Jetzt verlangt die KK - BARMER GEK - jedoch durch den MDK eine Evaluation gemäß §275 Absatz 3 Satz 3 SGB V

Leider sind meine Erfahrungen mit dem MDK nicht gut. Es werden immer wieder Hilfsmittel abgelehnt, die mir dann im Klageweg oder in eA zugesprochen wurden.

Kann ich den MDK ablehnen?
Und auf einen unabhängigen Gutachter bestehen?

Könnte meine Sorge berechtigt sein, dass der MDK erneut - wie in seinem Erstgutachten - sagt, ein Aktiv-Rollstuhl sei nicht notwendig?

Der Rollstuhl ist Eigentum der KK.

Gruß treffpunkt_elke

Verfasst: 20.06.2011, 19:21
von Czauderna
Hallo,
ich denke, dass zuerst der MDK. zuständig ist und du dich dagegen auch nicht wehren kannst. Erst wenn der MDK nicht zu deinen Gunsten beurteilt kannst du dagegen wieder Widerspruch erheben bzw. klagen. Von vorneherein auf einen
anderen Gutachter bestehen weil du selbst schlechte Erfahrungen mit einem MDK hattest, das wird nicht klappen - denke ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.06.2011, 19:56
von treffpunkt_elke
Danke für die schnelle Antwort.

Schieb ich gleich noch eine Frage hinterher.

Die KK verlangt, dass ich für die Begutachtung die Räume des MDK aufsuche.
Auf meinen Hinweis, ich bitte um Hausbesuch,
sagte SB der KK "Sie können doch auch in Urlaub fahren"

Kann auch der Hausbesuch abgelehnt werden?


Um die Mängel zu begutachten, müsste ich den Rollstuhl frei machen.
Kann nur mit einem Lift umgesetzt werden und weder stehen noch frei sitzen.

Gruß treffpunkt_elke

Verfasst: 20.06.2011, 20:08
von Nassauer
Wenn der SB darauf besteht, dass du die Räume des MDK aufsuchst, dann soll er für einen behindertengerechten Transport sorgen und die KK soll die Kosten dafür übernehmen.

Wer solche dummen Sprüche klopfen kann wie dieser Mensch, der sollte ohnehin nicht auf die Versicherten losgelassen werden.

LG N.
dem es manchmal wurscht ist, dass man ihm Emotionalität vorwirft

Verfasst: 20.06.2011, 20:36
von Agion
Nassauer hat geschrieben:Wenn der SB darauf besteht, dass du die Räume des MDK aufsuchst, dann soll er für einen behindertengerechten Transport sorgen und die KK soll die Kosten dafür übernehmen.

Wer solche dummen Sprüche klopfen kann wie dieser Mensch, der sollte ohnehin nicht auf die Versicherten losgelassen werden.

LG N.
dem es manchmal wurscht ist, dass man ihm Emotionalität vorwirft
Keine Aufregung. Wenn eine solche Begutachtung notwendig ist, wird die Kasse auch die notwendigen Fahrkosten dafür übernehmen. Sofern die bestehende Erkrankung nicht gegen eine Fahrt zum MDK spricht, kann die Kasse auch darauf bestehen. Hier greifen die Mitwirkungspflichten des Versicherten.

Verfasst: 20.06.2011, 20:54
von treffpunkt_elke
Agion hat geschrieben: Keine Aufregung. Wenn eine solche Begutachtung notwendig ist, wird die Kasse auch die notwendigen Fahrkosten dafür übernehmen. Sofern die bestehende Erkrankung nicht gegen eine Fahrt zum MDK spricht, kann die Kasse auch darauf bestehen. Hier greifen die Mitwirkungspflichten des Versicherten.
Geht nicht um die Fahrtkosten. Mein Ehepartner fährt mich mit dem Auto.
Das Problem ist einzig und allein, dass ich nicht umgesetzt werden kann ohne einen Patientenlift.

Na ja ...... und auf eine Begutachtung habe ich bestanden :wink:

Verfasst: 22.06.2011, 08:49
von Schmarotzer,der
treffpunkt_elke hat geschrieben: Das Problem ist einzig und allein, dass ich nicht umgesetzt werden kann ohne einen Patientenlift.
Vielleicht hilft Dir das ja weiter ... wobei die Herleitung wohl etwas schwierig sein könnte, da Du ja auf die Beurteilung bestanden hast und nicht die Kasse Dich vorgeladen hat.

MDK-Richtlinien
Tit. 1.4 Mitwirkung des Versicherten
(2) Allerdings hat die Krankenkasse dabei die Grenzen der Mitwirkung des Versicherten zu beachten. Nach § 65 Abs. 1 SGB I bestehen Mitwirkungspflichten nicht, soweit – ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Leistung steht oder
– ihre Erfüllung dem Versicherten aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
– die Krankenkasse sich durch einen geringeren Aufwand als der Versicherte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Verfasst: 22.06.2011, 10:17
von treffpunkt_elke
Schmarotzer,der hat geschrieben: Vielleicht hilft Dir das ja weiter ... wobei die Herleitung wohl etwas schwierig sein könnte, da Du ja auf die Beurteilung bestanden hast und nicht die Kasse Dich vorgeladen hat.
Danke, kann ich wenn nötig, noch für meine Argumentation verwenden.

Ich habe auf einen neutralen Hilfsmittelberater bestanden,
die KK auf den MDK :wink:

Verfasst: 30.07.2011, 22:17
von treffpunkt_elke
Erst wenn der MDK nicht zu deinen Gunsten beurteilt kannst du dagegen wieder Widerspruch erheben bzw. klagen.

MDK hat im Hausbesuch begutachtet und kam zu dem Ergebnis, Rollstuhl muss nach gebessert werden. Entsprechende Vorgaben stehen im Gutachten.

KK sagt muss Santätshaus im Rahmen der Gewährleistung machen.

Sanitätshaus weigert sich!

Und nun?

In wie weit kann KK auf das Sanitätshaus Druck ausüben?

Welche Möglichkeiten habe ich?

Verfasst: 31.07.2011, 12:37
von Czauderna
treffpunkt_elke hat geschrieben:
Erst wenn der MDK nicht zu deinen Gunsten beurteilt kannst du dagegen wieder Widerspruch erheben bzw. klagen.

MDK hat im Hausbesuch begutachtet und kam zu dem Ergebnis, Rollstuhl muss nach gebessert werden. Entsprechende Vorgaben stehen im Gutachten.

KK sagt muss Santätshaus im Rahmen der Gewährleistung machen.

Sanitätshaus weigert sich!

Und nun?

In wie weit kann KK auf das Sanitätshaus Druck ausüben?

Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo,
also ich sehe da klar die Kasse in der Verantwortung, denn ich gehe mal davon aus, dass die Kasse seinerzeit dem Lieferanten den Auftrag erteilt hat. Die Gewährleistung muss natürlich vom Lieferanten eingehalten werden, aber "Kunde" ist die Kasse (wenn sie die Kosten damals voll übernommen hat).
Für dich ist entscheidend dass nun festgestellt wurde dass "nach gebessert" werden muss damit du ein solches Hilfsmittel zur Verfügung hast, dass deiner
Behinderung auch voll gerecht wird. Dein Ansprechpartner ist nun die Kasse und wen die das nicht hin bekommt, dann muss sie dir eben einen neuen Stuhl von einem anderen Lieferanten besorgen - meine Meinung jedenfalls.
Ach, und noch etwas - so ganz schlecht war die Erfahrung mit dem MDK
letztendlich nun doch nicht oder ??
Nicht immer handelt der MDK gegen die Interessen des Versicherten !
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.07.2011, 14:02
von treffpunkt_elke
Ach, und noch etwas - so ganz schlecht war die Erfahrung mit dem MDK
letztendlich nun doch nicht oder ??
Nicht immer handelt der MDK gegen die Interessen des Versicherten !
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
so betriebsfremd ist selbst der MDK nicht, dass er einen durch Rollstuhl verursachten Dekubitus Grad 1 nicht erkennt. :wink:


Ja, was würdest Du denn machen- wenn DU König von Deutschland wärst?
myvideo.de/watch/938920/Rio_Reiser_Koenig_Von_Deutschland

Ich würde alle Sachbearbeiter bei den Krankenkasse und Hilfsmittelberater beim MDK gegen von Krankheit- und/oder Behinderung Betroffene Mitarbeiter austauschen.

Verfasst: 31.07.2011, 15:10
von Czauderna
Hallo,

"Ich würde alle Sachbearbeiter bei den Krankenkasse und Hilfsmittelberater beim MDK gegen von Krankheit- und/oder Behinderung Betroffene Mitarbeiter austauschen."
Eine zwar, von deiner Warte ausgehend, nachvollziehbare "Forderung", bleibt aber trotzdem Unsinn.
Wir hatten diese Problematik bereits an anderer Stelle und ich denke ich muss hier nicht noch einmal schreiben, warum dies so ist - es sei denn, du hast deine
Aussage wirklich ernst gemeint - dann natürlich gerne.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.08.2011, 17:20
von treffpunkt_elke
Czauderna hat geschrieben:


Hallo,
also ich sehe da klar die Kasse in der Verantwortung, denn ich gehe mal davon aus, dass die Kasse seinerzeit dem Lieferanten den Auftrag erteilt hat. Die Gewährleistung muss natürlich vom Lieferanten eingehalten werden, aber "Kunde" ist die Kasse (wenn sie die Kosten damals voll übernommen hat).
Für dich ist entscheidend dass nun festgestellt wurde dass "nach gebessert" werden muss damit du ein solches Hilfsmittel zur Verfügung hast, dass deiner
Behinderung auch voll gerecht wird. Dein Ansprechpartner ist nun die Kasse und wen die das nicht hin bekommt, dann muss sie dir eben einen neuen Stuhl von einem anderen Lieferanten besorgen - meine Meinung jedenfalls.

Gruss
Czauderna
Schade, dass du nicht SB meiner KK bist.

Die KK ist Eigentümer des Hilfsmittels.
Ist ein Rollstuhl im Sonderbau.

Sanitätshaus hat immer noch nicht nachgebessert und trotz mehrmaliger Fristsetzung meinerseits und Aufforderung ein anderes Sanitätshaus einzuschalten hüllt sich die KK in Schweigen.

Mein Gesundheitszustand verschlechtert sich immer mehr!

Welche Möglichkeiten habe ich?

Verfasst: 12.08.2011, 18:07
von Czauderna
Hallo,
bei der Kasse beschweren und zwar schriftlich und nachdrücklich.
Ich weiss nicht, wie bei deiner Kasse so ist - wir haben ein Heil- und Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum, welches für die direkte Versorgung unserer Versicherten zuständig ist - erfahrungsgemäß ist es so, dass hier die Schnittstelle zwischen Kunden (Kundenberatung) ist und den Leistungserbringern. Treten Unstimmigkeiten auf, was Lieferungen, Terminabsprachen, aber auch Garantieleistungen betrifft, hilft meist ein Telefonat zwischen Kasse und Lieferant und die Sache wird auch meist geklärt - natürlich nicht immer - kommt eben auf den Fall an. Es ist aber keinesfalls so, dass der Versicherte quasi zwischen den Stühlen sitzt, weil ihm der eine das und der andere das erzählt. Ich denke, auch wenn die Sache nicht immer positiv für den Versicherten ausgeht, aber alles zu tun, damit eine zeitgerechte Entscheidung getroffen wird, das ist Aufgabe der Kasse.
Ich weiß, dafür kannst du dir nix kaufen - vielleicht hast du die Möglichkeit mal persönlich zur Kasse zu gehen oder dich hinbringen zu lassen, oftmals bewirkt
das Gespräche Auge in Auge mehr als zig Briefe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.08.2011, 13:49
von treffpunkt_elke
Hallo Czauderna,

danke, dass du dir die Zeit für meine Sorgen nimmst.
Es ist aber keinesfalls so, dass der Versicherte quasi zwischen den Stühlen sitzt, weil ihm der eine das und der andere das erzählt.
Gruss
Czauderna

Leider sitze ich immer noch zwischen den Stühlen.
In täglichen Mails teilt mir die BARMER GEK ähnliches mit,
die Änderung der Sitzeinheit erfolgt, gemäß der getroffenen Absprachen, durch die Firma xxxx

Die Firma xxxx wurde wiederholt aufgefordert mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um schnellstmöglich die Änderung auszuführen.

Der zuständige Mitarbeiter sollte sich heute im Laufe des Tages telefonisch bei Ihnen melden.
oder
Wie gestern mit Ihnen telefonisch abgesprochen, habe ich nochmals das vorliegende Gutachten durchgesehen. Die Firma xxx wurde nochmals über die anstehenden Arbeiten gemäß des Begutachtungstermins mit dem MDK informiert.

Der Firma xxx liegt ebenfalls ein entsprechender Auszug des MDK.Gutachtens vor.

Wir gehen davon aus, dass die Änderungen entsprechend der MDK-Begutachtung erfolgen.

Und trotzdem kein Anruf der Firma xxx
und keine Änderung der Sitzeinheit.

Hast du einen Tipp für mich, wie ich jetzt vorgehen soll?


P.S.
Beim Begutachtungstermin durch den MDK war ein SB der KK
mit anwesend.