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Krankenkassenwechsel und Reha-Sport

Verfasst: 19.06.2011, 18:22
von Betty
Hallo, hier ist Betty.

In meiner Onko-Gruppe befindet sich eine Frau, welche ebenfalls an Mamma-Ca. erkrankt war. Ihren Antrag für Reha-Sport wurde durch die BEK-GEK genehmigt. 50 Stunden, also das Übliche. Nun wechselt diese Frau von der BEK-GEK per 01.08.2011 zur TK. Die sollen dort großzügiger sein? Wo und wie, bei welchen Leistungen, keine Ahnung. Von den 50 genehmigten Übungsstunden sind bis dahin allerdings nur 7 Stunden verbraucht. Wer zahlt die restlichen Reha-Stunden? Ich meine, dass ich irgendwo gelesen hatte, dass bei einem KK-Wechsel die genehmigende KK auch den Rest der durch sie genehmigten Therapie zahlen muss. Ich habe in meiner Datenbank nachgeschaut, aber entsprechendes leider nicht mehr oder noch nicht, gefunden.

Kann uns einer der Experten weiterhelfen? Schon jetzt besten Dank und ein schönes Wochenende, auch wenn es regnet.

LG

Betty

Verfasst: 19.06.2011, 18:49
von Czauderna
Hallo,
da es sich beim Reha-Sport um eine grundsätzliche Kassenleistung handelt, denke ich, dass die neue Kasse da nahtlos weiter die Kosten übernimmt, ja sogar übernehmen muss. So etwas sollte man trotzdem abklären bevor man die Unterschrift unter den Aufnahmeantrag der neuen Kasse setzt.
Gruss
Czauderna

Reha-Sport bei Krankenkassenwechsel

Verfasst: 20.06.2011, 21:39
von Betty
@Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Es hat mir natürlich keine Ruhe gelassen und ich habe in meinen Datenbänken im Büro nachgeforscht. Hier habe ich das Gesuchte gefunden.

Leistungszuständigkeit bei Kassenwechsel

Das Bundessozialgericht hat zwei Urteile (BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R und BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R) zur Thematik der Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel gefällt. Das BSG stellte klar, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Dieser Grundsatz ist in einer Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.10.2002 (i.d.F. vom 24.07.2003) eingeflossen.

Meine Frage ist nun, ob es in dieser Hinsicht noch weitere, andere Urteile gibt? Wenn nicht, ist also die genehmigende KK für die Reha-Sport Kosten in der Pflicht. Die Maßnahme wurde bis 31.12.2012 genehmigt. Korrekt? Andere Urteile habe ich nicht gefunden.

Ich bin gespannt. Die KK meiner Bekannten konnte auf Anfrage sich nicht festlegen. Ist das so ein schwieriges Kapitel? Die Rechtsabteilungen müssten doch hierüber Auskünfte geben können. Das ist ja eigentlich Alltag.

LG

Betty

Verfasst: 21.06.2011, 08:16
von Kassen_MA
"... nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängtnicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt..."

Wann fällt denn die Behandlung an? Die nach dem Wechsel zahlt die neue Kasse.
Viele Grüße
MA

Reha Sport und Krankenkassenwechsel

Verfasst: 21.06.2011, 11:09
von Betty
Hallo Kassen MA,

hier ist Betty.

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte soeben mit der Frau telefoniert. Bewilligt wurde ihr Antrag am 03.06.11. Bis zum Kassenwechsel werden 7-8 Übungsstunden verbraucht sein. Bleiben also noch 43-42 Stunden übrig. Die neue KK, die TK, ist ab dem 01.08.11 für sie zuständig. Muss sie dort noch einmal einen neuen Antrag stellen? Wenn ja, werden dann wieder 50 Stunden genehmigt? Was wäre, wenn man bis zu einem KK-Wechsel z. B. schon 40 Stunden oder mehr verbraucht hätte?
Ich bin echt gespannt, wie das weiter geht. Im Reha Studio wird diese Frau sicherlich keine Antwort erfahren, deshalb baut sie hier auf dieses Forum. Und wir sind froh, dass es dieses Forum gibt.

LG
Betty

Verfasst: 21.06.2011, 19:31
von Kassen_MA
Hallo Betty,

die TK kann die Genehmigung ja einfach akzeptieren/gegen sich gelten lassen, dann ist keine neue Antragstellung notwendig. Ich würde einfach bei der TK nachfragen wie sie in diesem Fall vorgeht. Dann weiß auch deine Bekannte wie es weitergeht. Möglichst kurz schriftlich bestätigen lassen, dann hat sie auch etwas in der Hand.

Viele Grüße
MA