Krankenkassenbeitrag für Rückkauf private Sofort-Rentenvers.
Verfasst: 19.06.2011, 07:13
Krankenkassenbeiträge für Rückkauf einer rein privat finanzierten Sofort-Rentenversicherung?
Ein Arbeitnehmer hat seine Entlassungsabfindung (versteuert und Sozialabgaben wurden abgezogen) in eine private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.
Ca. ein Jahr nach Beginn der monatlichen Rentenzahlungen will er seine private Sofort-Rentenversicherung kündigen - versicherungstechnisch Rückkauf genannt.
(Nach den Versicherungsbedingungen ist das möglich, ein Rückkaufwert ist angegeben.)
Fragen:
1. Müssen für den Rückkauf in diesem Fall Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Basis und wie berechnet sich der beitragspflichtige Teil / Betrag?
Ein Arbeitnehmer hat seine Entlassungsabfindung (versteuert und Sozialabgaben wurden abgezogen) in eine private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.
Ca. ein Jahr nach Beginn der monatlichen Rentenzahlungen will er seine private Sofort-Rentenversicherung kündigen - versicherungstechnisch Rückkauf genannt.
(Nach den Versicherungsbedingungen ist das möglich, ein Rückkaufwert ist angegeben.)
Fragen:
1. Müssen für den Rückkauf in diesem Fall Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Basis und wie berechnet sich der beitragspflichtige Teil / Betrag?