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Zuschuss zum Treppenlift
Verfasst: 16.06.2011, 19:46
von frieda
Es geht um eine 88-jährige Frau, die nach einem längeren KH-Aufenthalt wieder in ihr kleines Häuschen soll. Dazu ist zwingend ein Treppenlift erforderlich.Dieser wird bei Vorliegen einer Pflegestufe ja mit bis zu 2.500,- bezuschusst von der KK.
Da die Frau ohne diesen Lifta nicht nach Haus kann, da die Toilette im 1. Stock ist und sie kaum noch laufen kann( Treppen unmöglich), muss sie bis zum Einbau des Liftes bei einer Tochter in einer 2-Zi-Wohnung bleiben.
Die Pflegestufe muss VOR dem Einbau des Liftas bewilligt sein.
Der MDK war da - im Haus der Dame, die durch einen Pflegedienst dahin transportiert werden musste, und wider aller erwartung( oder auch nicht) wurde noch nicht einmal Pflegestufe 1 bewilligt.
Wenn jetzt gegen diese Ablehnung Widerspruch eingelegt wird( ganz sicher ) und diesem stattgegeben werden sollte:
hat dieser Widerspruch - da er VOR dem Lift-Einbau eingelegt wurde - aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Zuschuss?
d.h., kann die Familie den Lifta trotz fehlender Pflegestufe jetzt einbauen lassen ( das muss sie sowieso) - und den Zuschuss nachträglich bei erfolgreichem Widerspruch von der KK erhalten?
Verfasst: 16.06.2011, 20:20
von Czauderna
Hallo,
das ist eine knifflige Sache - denn selbst wenn eine Pflegstufe zuerkannt wird ist damit noch nicht entschieden, dass auch eine Wohnumfeldveränderung erforderlich sein wird. Es könnte z.B. sein, dass das Gutachten zu dem Schluss kommt dass die Pflege im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist oder es könnte auch sein, dass das Widerspruchsgutachten die Pflegestufe erst für die Zukunft anerkennt und wenn da die Umbaumassnahmen bereits gemacht wurden, geschah dies vor
der Anerkenntnis der Pflegestufe - wie gesagt, es könnte so kommen, muss nicht.
Was ich mich frage warum keine Pflegestufe zuerkannt wurde - was stand denn genau im Gutachten zur Frage des Hilfebedarfs im Bereich der eigentlichen Pflegeleistungen - da müssen doch Zeitanagaben gemacht worden sein ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.06.2011, 21:25
von Paule
Nach Erfahrungen in der Familie: Bevor der MDK kommt, ist es immer ratsam, sich mit einem Pflegedienst zusammenzusetzen, ob man den später beauftragt oder nicht. Von denen bekommt man auch ein "Pflegetagebuch", in dem man 2 Wochen lang jeden Handgriff einträgt, den man hilft - auch wenn man danebensitzt und zum Essen, Waschen usw. ermuntert. Dann kann man schon mal abschätzen, was dabei rauskommt.
Die Verwandte bekam Pflegestufe I. Als sie ein halbes Jahr später ins Heim kam, weil es die Familie doch nicht schaffte (vor allem ständige Aufsicht), wurde dort allerdings blitzschnell Stufe II beantragt und auch bewilligt - keine Ahnung, wie.
Verfasst: 16.06.2011, 22:15
von frieda
Das ist jetzt in erster Linie natürlich eine frage der Zeit.
Ohne Lift geht nichts und da sitzt die KK natürlich am längeren Hebel.Wie czauderna richtig sagt- ist er erst mal da und bezahlt, gibts nichts rückwirkend.
Deshalb nochmal die frage: hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Ich habe zudem gehört, dass man auch beim Sozialamt direkt eine Pflegestufe beantragen kann ( gibt es da auch Pflegestufe 0?)??
Verfasst: 17.06.2011, 05:46
von Czauderna
Hallo,
Ja, das mit der pflegestufe "0" geht schon,
Sogar ohne MdK, Nur hat das nichts
Mit der Hilfsmittelversorgung bzw. mit
der Wohnumfeldverbesserung zu tun.
Ein Pflegetagebuch gibt es uebrigens
auch direkt von der Pflegekasse, und dies
bereits bei der Antragsausgabe, so machen
wir es jedenfalls
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.06.2011, 10:35
von frieda
Ein Pflegetagebuch wurde geführt, hat aber offensichtlich nichts genutzt!
Verfasst: 17.06.2011, 11:07
von Czauderna
Hallo,
das wird ja dann immer interessanter - wenn das Pflegetagebuch geführt wurde, dann kann doch darauf im Widerspruchsverfahren zurückgegriffen werden. Meist geht es doch um Zeiten des Hilfebedarfs - da muss doch ein vergleich zwischen Gutachten und Tagebuch möglich sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.06.2011, 14:01
von frieda
Das Ganze ist ja jetzt wie gesagt ein Zeitproblem.
Sie braucht den Lift JETZT.
Deshalb ist aktuell die entscheidende Frage, ob so ein Widerspruch in so einem Fall aufschiebende Wirkung hat-und sie damit eine Chance, den Zuschuss auch nach dem Einbau noch nachträglich zu erhalten.
Normalerweise haben Widersprüche im Sozialrecht ja glaub ich eben diese aufschiebende Wirkung nicht?!
Verfasst: 17.06.2011, 19:32
von Czauderna
frieda hat geschrieben:Das Ganze ist ja jetzt wie gesagt ein Zeitproblem.
Sie braucht den Lift JETZT.
Deshalb ist aktuell die entscheidende Frage, ob so ein Widerspruch in so einem Fall aufschiebende Wirkung hat-und sie damit eine Chance, den Zuschuss auch nach dem Einbau noch nachträglich zu erhalten.
Normalerweise haben Widersprüche im Sozialrecht ja glaub ich eben diese aufschiebende Wirkung nicht?!
Hallo,
nach dem Sachstand, so wie geschildert lautet die Antwort "nein", hat keine aufschiebende Wirkung weil hier etwas beantragt wurde, für dessen Bewilligung die Grundlage fehlte bzw. fehlt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.06.2011, 16:42
von rollstuhlfahrer
Bei -
www.deutsche-treppenlift-beratung.de/ kannst du dich beraten lassen! Mir hat das geholfen..
Verfasst: 18.07.2011, 19:45
von Klaus-Uwe
Ein guter Hinweis. Das bieten aber wahrscheinlich alle Hersteller von Treppenliften an, oder?
Also es wäre ja natürlich geschäftsfördernd, wenn sie sich mit diesen Sachen auskennen würden.
Verfasst: 03.01.2012, 14:02
von SusanneC
Hatte ein ähnliches Problem mit den Behörden vor dem Einbau unseres Treppenliftes in unserem Haus. Haben Sie schoneinmal konkret bei Herstellern nach gefragt?
Der Treppenliftehersteller, den wir beauftragt hatten, kannte sich mit der Materie ziemlich gut aus, ich kann mir auch vorstellen, dass Ihr Anbieter Ihnen ein paar Tipps geben könnte.
Verfasst: 25.01.2012, 18:32
von markus87
Bevor du bei der Krankenkasse nachfragst oder gar einen Antrag stellst: erkundige dich zuerst bei Sozialstation, im Internet u.ä. Die Krankenkasse wird alles daran setzen, nichts oder nur wenig zahlen zu müssen und wird dir auch keine richtige Auskunft geben. Deshalb ist es besser, wenn du im vorraus schon weißt, was deiner Mutter zu steht. Sie bekommt auf jedenfall einen Zuschuss, wenn sie eine Pflegestufe hat. Wichtig ist, dass eine Pflegestufe beantragt sein muss (sie muss noch nicht genehmigt sein), damit man die Bezuschussung einer sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahme beantragen kann. Ein Treppenlift ist nämlich kein Hilfsmittel, sondern zählt zu eben diesen Maßnahmen. Wenn man beide Dinge parallel beantragt, ist eine enorme Ersparnis an Wartezeit möglich. Wichtig ist, dass noch kein Auftrag unterschrieben wurde.
Quelle:
http://www.welcher-treppenlift.de/trepp ... me-27.html
Verfasst: 25.01.2012, 20:03
von Czauderna
Hallo,
die Aussage, das die Krankenkasse morglichst
zu verhindern, das sie mit Leistungen belegt wird
ist schon ziemlich dreist.
Hier geht es in erster Linie um eine
Leistung der "Pflegekasse" und nicht um
die einer Krankenkasse - das nur der Ordnung
halber. Du solltest dir mal zu Gemuete fuehren
wieviel Geld die Pflegeversicherung insgesamt
allein fuer Hilfsmiitel und Wohnumdelverbesserungen
im Jahr aufwendet . Auch fuer die neutrale
Beratung der Versicherten tun wir als
Pflegekasse alles, nicht nur als Kasse
direkt, sondern auch durch finanzielle
und personelle Unterstuetzung der zahlreichen
Pflegestuetzpunkte, die beispielsweise in
Hessen von den Landkreisen und kreisfreien
Staedten angebiten werden.
Dort koennen sich alle Buerger intensiven
und neutralen Rat in allen Fragen der
Pflegeversicherung holen.
Allein ich kenne aus meiner Praxis mittlerweile
Hunderte Faelle, bei denen, allein durch das
Einwirken der Pflegekasse die Versorgung mit Technischen
Pflegehilsmitteln, verbrauchsmittel,verhinderungspflege,
Wohnumfelsverbesserungen ja sogar verhinderungspflege
angestossen wurde.
Da kommt der Markus daher und behauptet
die Pflegekassen wuerden abblocken.
Gruss
Czauderna