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Krankengeld auf falsches Konto überwiesen

Verfasst: 14.06.2011, 16:51
von megazicklein
Hallo Forumsteilnehmer,

also so langsam bin ich am verzweifeln.

Die KK hat das Krankengeld auf ein falsches Konto überwiesen.
Dieses Konto wurde in der Vergangenheit mal angegeben, steht aber dem Versicherten nun nicht mehr zur Verfügung.

Die KK hat nun ein Teil vom Krankengeld auf das neu angegebene Konto gezahlt und einen Teil vom Krankengeld auf das alte Konto.
Versicherte kommt nun an das Krankengeld nicht mehr dran, weil der Kontoinhaber vom alten Konto ihr die Auzahlung verweigert.

Im Antrag auf Krankgeld wurde aber das neue Konto angegeben und ein Teil der Zahlung ging ja auch da drauf, was da schief gelaufen ist, keine Ahnung.
Was kann die Versicherte nun tun, ihr fehlt das Geld nun, weil die KK mal wieder gepennt hat. :-(

Grüße
Megazicklein

Verfasst: 14.06.2011, 17:11
von Bully
Hallo,

geh zu Deiner Krankenkasse, die können es zurückbuchen lassen und Dir dann auf Dein neues Konto überweisen.

Gruß Bully

Verfasst: 14.06.2011, 17:14
von megazicklein
Hallo,

danke. Habe denen schon eine Mail geschickt, brauche es halt dringend.
Können die das nicht nochmals anweisen und dann wieder zurück holen?
Ist ja nicht mein Verschulden, habe die richtige Bank angegeben.

Verfasst: 14.06.2011, 19:22
von Czauderna
megazicklein hat geschrieben:Hallo,

danke. Habe denen schon eine Mail geschickt, brauche es halt dringend.
Können die das nicht nochmals anweisen und dann wieder zurück holen?
Ist ja nicht mein Verschulden, habe die richtige Bank angegeben.
Hallo,
ja klar können die das, und meiner Meinung nach müssen die das sogar, denn wenn auf dem Auszahlschein das richtige Konto angegeben war, dann hat da jemand beim Bearbeiten nicht aufgepasst - das kann dir aber nicht zum Nachteil gereichen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.06.2011, 19:30
von Agion
Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
ja klar können die das, und meiner Meinung nach müssen die das sogar, denn wenn auf dem Auszahlschein das richtige Konto angegeben war, dann hat da jemand beim Bearbeiten nicht aufgepasst - das kann dir aber nicht zum Nachteil gereichen.
Gruss
Czauderna
Sehe ich genauso. Wenn das richtige Konto angegeben wurde - und somit die Kasse an der falschen Überweisung schuld hat - muss das Geld direkt nocheinmal neu auf das richtige Konto angewiesen werden. Das Risiko, ob die falsche Zahlung wieder zurückgebucht werden kann oder nicht trägt dann natürlich auch die Kasse selbst.

Verfasst: 14.06.2011, 19:31
von megazicklein
Hallo,

auf dem Antrag und auf dem Auszahlschein.
Die haben bis 5.6. überwiesen, weil sie dachten, ich bin bis dahin wieder in arbeit. Dem war aber nicht so und ich habe den Zahlschein erst am 8.6. dahin gefaxt mit der aktuellen Bankverbindung.
Tja, das Geld ist nun auf dem alten Konto gelandet und da komme ich nicht ran.
Komisch ist das aber schon.
Habe eh nur Ärger mit der Kasse, da bin ich nun gespannt, was da wieder bei raus kommt.

Gibt es da eine rechtliche Grundlage?

Verfasst: 14.06.2011, 19:56
von Agion
megazicklein hat geschrieben:Hallo,

auf dem Antrag und auf dem Auszahlschein.
Die haben bis 5.6. überwiesen, weil sie dachten, ich bin bis dahin wieder in arbeit. Dem war aber nicht so und ich habe den Zahlschein erst am 8.6. dahin gefaxt mit der aktuellen Bankverbindung.
Tja, das Geld ist nun auf dem alten Konto gelandet und da komme ich nicht ran.
Komisch ist das aber schon.
Habe eh nur Ärger mit der Kasse, da bin ich nun gespannt, was da wieder bei raus kommt.

Gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Also verstehe ich das richtig? Als die Kasse die Zahlung gemacht hatte an welche Du jetzt nicht mehr rankommst wusste die Kasse noch nichts von der neuen Bankverbindung, da Du diese erst mit dem folgenden Zahlschein mitgeteilt hattest?

Verfasst: 14.06.2011, 20:20
von megazicklein
ich habe einen antrag auf krankengeld erhalten. in dem habe ich die neue bankverbindung eingetragen.
bin dann wieder arbeiten gegangen und wieder krank geworden, also kam es wieder zu einem leistungsanspruch.
die kk hat das geld von der ersten arbeitsunfähigkeit auf das richtige konto überwiesen, aber das kg von der 2. arbeitsunfähigkeit die bis zum 5.6. ausgestellt war, mit gelben schein eben, das hat sie auf das alte konto überwiesen, warum auch immer. die kk hatte gar keinen auszahlschein, bis dahin, sondern nur die krankmeldung bis zum 5.6.
den auszahlschein habe ich dann am 8.6. an die kasse gefaxt, ebenfall mit der neuen bankverbindung.

oh, ein wenig kompliziert, aber ich hoffe es geht so.

Die KK hat ja schon Zahlungen auf das neue Konto veranlasst.

Verfasst: 14.06.2011, 20:26
von Agion
megazicklein hat geschrieben:ich habe einen antrag auf krankengeld erhalten. in dem habe ich die neue bankverbindung eingetragen.
bin dann wieder arbeiten gegangen und wieder krank geworden, also kam es wieder zu einem leistungsanspruch.
die kk hat das geld von der ersten arbeitsunfähigkeit auf das richtige konto überwiesen, aber das kg von der 2. arbeitsunfähigkeit die bis zum 5.6. ausgestellt war, mit gelben schein eben, das hat sie auf das alte konto überwiesen, warum auch immer. die kk hatte gar keinen auszahlschein, bis dahin, sondern nur die krankmeldung bis zum 5.6.
den auszahlschein habe ich dann am 8.6. an die kasse gefaxt, ebenfall mit der neuen bankverbindung.

oh, ein wenig kompliziert, aber ich hoffe es geht so.

Die KK hat ja schon Zahlungen auf das neue Konto veranlasst.
Wirklich ein wenig kompliziert :) Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, scheint wirklich die Kasse hier die Verantwortung zu tragen und dann bleibe ich mit meiner Einschätzung bei meinem Post von 07:30 Uhr :)

Verfasst: 14.06.2011, 20:33
von megazicklein
Also, erkläre es mal :-)

AU von 27.5.-30.5. Antrag auf Krankgeld erhalten, ausgefüllt und neue BV angegeben.
Das KG wurde letzte Woche auf das neue Konto überwiesen.

Wie AU seit dem 13.05., diesmal keinen Antrag auf KG erhalten.
Die AU ging bis 05.06. fristlose Kündigung erfolgte auch bis zum 05.06.

Am 8.6. einen Auszahlschein vom Arzt erhalten, diesen hin gefaxt ebenfalls mit der neuen BV. Die KK hat die Zahlung bis zum 5.6. aber vorher schon veranlasst, nämlich am 6.5., da sie dachte, wieder in Arbeit.
Die KK wollte mich sogar raus werfen, da ich für den 6. und 7.6. keine Krankmeldung hatte. Mein Doc meinte aber, ich bin durchgehend krank und brauche keine Krankmeldung mehr.
Also die KK hat schon auf das neue Konto überwiesen, nur eben dort haben sie gepennt.
Oh man, das gibt wieder was, die wollen bestimmt warten bis sie es zurück gebucht haben und erst dann mir neu anweisen.
Was ist, wenn der Kontoinhaber vom alten Konto das nicht erstattet?

Verfasst: 15.06.2011, 12:45
von Bully
megazicklein hat geschrieben:
Was ist, wenn der Kontoinhaber vom alten Konto das nicht erstattet?
Hallo,

er wird da gar nicht gefragt,

Du bist Empfänger dieser Anweisung, und hier muß die Bank, wenn Deine GKV diesen Betrag zurückfordert, zurücküberweisen,
egal ob das Konto ein Guthaben ausweißt oder nicht.

Gruß Bully

Verfasst: 15.06.2011, 13:05
von megazicklein
Ah gut.
Das doch sehr komische an der Sache ist nämlich, das die P-Bank bisher keine Zahlungen für dieses Konto angenommen hat, deren Empfänger ein anderer war, als der Kontoinhaber.
Diesmal aber schon, eine Zahlung 3 Tage später von der KK wurde allerdings wieder zurück gebucht.
Einmal halt hat die Bank es wohl durch rutschen lassen, weil das Konto ein minus hat, dies ist nun aber "nur" eine Vermutung.
Zahlungsempfänger bin ich, Kontoinhaber ein Anderer.

Das müsste die Kasse aber wissen und sofort heute nochmals überweisen.
Die stellen sich nun quer. Die ermitteln und ermitteln, eine Aussage, was nun passiert erhalte ich nicht.

Verfasst: 15.06.2011, 13:17
von Dr. eisenbarth
Bully hat geschrieben:
megazicklein hat geschrieben:
Was ist, wenn der Kontoinhaber vom alten Konto das nicht erstattet?
Hallo,

er wird da gar nicht gefragt,

Du bist Empfänger dieser Anweisung, und hier muß die Bank, wenn Deine GKV diesen Betrag zurückfordert, zurücküberweisen,
egal ob das Konto ein Guthaben ausweißt oder nicht.

Gruß Bully
Das ist leider so nicht richtig. Die empfangende Bank kann nur dann das Geld ohne Zustimmung des Kontoinhabers abweisen, wenn der Betrag noch nicht gut geschrieben wurde. Es wird dann eine sogenannte Umsatz-Haben-Sperre für diese Überweisung eingerichtet.

Wenn das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde, darf nur noch der Kontoinhaber über das Geld verfügen. Wenn er der Rückbuchung zustimmt, ist alles einfach und die Bank zieht es ihm wieder vom Konto ab. Wenn der Kontoinhaber nicht zustimmt, muss der zivile Rechtsweg beschritten werden. Eine Überweisung wird, im Gegensatz zur Lastschrift, als "Barzahlung" behandelt.

Zudem gilt nach der "neuen" EU-Richtlinie vom November 2009, dass die Banken Empfänger und Kontoinhaber nicht abgleichen müssen. Das Verschulden bei Zahlendreher oder sonstigen Fehlern trifft den, der das Geld anweist.

Da hier wohl der Krankenkasse ein Verschulden trifft, würde ich nicht warten, bis die das Geld zurück bekommen haben sondern auf die sofortige Zahlung des ausstehenden Krankengeldes bestehen.

Verfasst: 15.06.2011, 13:31
von megazicklein
Hallo,

danke. Das versuche ich ja gerade, aber wenn ich anrufe ist die SB nicht am Platz, schon den ganzen Morgen nicht.
Um 7 Uhr haben die meine Mail gelesen, bisher weiß ich noch gar nichts. :-(
Werde wohl mal wieder an der Nase herum geführt.

Verfasst: 15.06.2011, 16:19
von megazicklein
Hallo nochmals,
also ich habe nun mehrmals da angerufen, keiner kann mir Auskunft geben, weiter wurde der SB angeblich immer ausgerichtet sie solle sich bitte bei mir melden. Nix passiert.
Habe dann nochmals eine Email an die SB und eine Kopie an den Vorstand der KK gesendet, ebenfalls keine Reaktion.
Das gibt es doch nicht. Ich lebe allein mit meinem Kind und stehe ohne Geld da, weil die es nicht gebacken bekommen.
Kann man sich da an irgendeine Stelle wenden?

Danke schon mal,
grüße
Zicke (die nun wirklich eine ist)